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Prozesse zu Bild- und TonaufnahmenPolizei möchte ungefilmt bleiben

Neuer Vorwurf der Beamten nach aktuellen Fällen: Filme von Polizeieinsätzen verletzen die Vertraulichkeit des Wortes – wegen der Tonspur.

Die Polizei am 20. Juli in Kassel: Ein Griff in die Genitalien, dann Handy beschlagnahmen? Foto: dpa

Dürfen Bürger Polizeieinsätze filmen? Eigentlich hatte das Bundesverfassungsgericht die Frage bejaht und damit geklärt. Doch die Polizei hat sich neue Begründungen für eine Bestrafung filmender Bürger einfallen lassen, wie aktuelle Vorgänge in Kassel zeigen.

Am 20. Juli demonstrierte dort die Neonazi-Partei „Die Rechte“. Dagegen formierte sich eine Gegendemonstration. Weil sich auch die oft militante Antifa aus dem nahen Göttingen angekündigt hatte, gab es am Kasseler Bahnhof Polizeikontrollen. Eine 35-jährige Kasseler Politologin wollte eigentlich zur Gegendemo. Doch als sie die aus ihrer Sicht „ruppigen“ Polizeikontrollen sah, nahm sie ihr Smartphone und filmte. „Dann hält sich die Polizei vielleicht etwas zurück“, hoffte sie.

Die Frau filmte, wie ein Mann an die Wand gestellt wurde und ihm beim Abtasten ein Polizist an die Genitalien griff. Wenig später wurde sogar ihr Freund, der sie begleitete, kontrolliert. Wieder griff sie zum Smartphone. Doch nun wurde das Gerät von der Polizei beschlagnahmt, denn sie habe eine Straftat begangen. Die Frau war geschockt und weinte. „Wie soll ich denn noch mit meinem Kind, das im Urlaub ist, kommunizieren“, war ihr erster Gedanke.

Stunden später gab es einen ähnlichen Vorfall. Diesmal traf es Roland Laich, der in der Göttinger Gruppe „Bürger beobachten Polizei und Justiz“ aktiv ist. Nach Ankündigung und ausgestattet mit orangefarbener Warnweste, filmte er mit seiner Digitalkamera eine polizeiliche Personenkontrolle. Auch hier schritten die Beamten ein. Die Kamera durfte er zwar behalten, doch er musste seine Personalien angeben. Strafrechtliche Ermittlungen wurden angekündigt.

Tonaufnahmen sind auch ohne Verbreitung verboten

Beide Betroffene, die sich vorher nicht kannten, wollen mit Hilfe des Göttinger Anwalts Nils Spörkel gegen die polizeilichen Maßnahmen Rechtsmittel einlegen. Sie berufen sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015, die Roland Laich gut kennt. Denn er hat sie selbst erstritten.

Im damaligen Fall hatte die Polizei angenommen, dass die Aktivisten von „Bürger beobachten Polizei und Justiz“ die Aufnahmen ohne Genehmigung der abgebildeten Polizisten veröffentlichen werde, was nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) strafbar sein könne. Doch die Karlsruher Richter erinnerten daran, dass das KUG nicht schon das bloße Filmen verbiete und eine unbefugte Verbreitung der Aufnahmen nicht einfach unterstellt werden darf. Die Aufnahme könnte ja auch „zur Beweissicherung mit Blick auf etwaige Rechtsstreitigkeiten“ dienen, so die Karlsruher Richter.

Als Nächstes muss das Amtsgericht Kassel entscheiden, ob die Beschlagnahme des Smartphones bestehen bleibt. Die Staatsanwaltschaft sieht trotz des Karlsruher Beschlusses von 2015 den Verdacht einer KUG-Verletzung. Es sei möglich, mit dem Smartphone die Aufnahme sofort im Internet zu verbreiten. Vor allem beruft sie sich auf Paragraf 201 des Strafgesetzbuchs, der unbefugte Aufnahmen des „nichtöffentlich gesprochenen Wortes“ unter Strafe stellt. Hier geht es also nicht um die Bilder, sondern nur um die Tonspur. Die Norm bedroht bereits die Aufnahme mit Strafe und nicht erst deren Verbreitung. Deshalb ist die Norm für die Polizei so interessant.

Sie nahm ihr Handy und filmte – in der Hoffnung, dass sich die Polizei dann zurückhält

Die Politologin hält das für abwegig. „Der Polizeieinsatz fand doch in der Öffentlichkeit statt.“ Außerdem sei es wichtig, Polizeieinsätze zu dokumentieren. „Wenn Aussage gegen Aussage steht, glaubt das Gericht in der Regel ja doch der Polizei.“ Vermutlich wird sich das Bundesverfassungsgericht bald erneut mit der Frage beschäftigen müssen, ob Bürger die Polizei filmen dürfen.

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33 Kommentare

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  • Was braucht es denn noch, um eine Diktatur zu erkennen?!



    ➤ Alles findet in der Öffentlichkeit statt, ➤ auf den Aufnahmen dürften (fast) immer mind. drei Personen zu sehen sein… ➤ so what, Ihr Diktaturgehüüülfen?!



    🌈 Versammlungsfreiheit, 🌈 Demonstrationsrecht, 🌈 es gilt die Unschuldsvermutung, 🌈 es muss begründeter Verdacht vorliegen, 🌈 etc., 🌈 etc..

  • Tja, dann wird in Zukunft halt nicht mehr nur lokal auf dem Smartphone gefilmt, sondern das Ganze gleich ins Internet gestreamt. Was das dann bedeutet, sollte sogar jemand verstehen, dessen Intelligenz nur dazu gereicht hat, Polizist, Staatsanwalt oder Richter zu werden.

    • @Super Erwin:

      Gibt es eigentlich in Deutschland, keine sachlichen Diskussionen, oder konstruktive Kritiken, statt dessen Polemik, oder Beleidigungen, die in der Sache nichts aber auch gar nichts erreichen.

  • Es ist zu vermuten (zumindest SEHR zu hoffen), dass das BVerfG diesen § 201 StGB-Unsinn der Polizei gleichfalls kassieren wird.

    Denn es ist (noch) unstreitig, dass die Polizei nicht im rechtsfreien Raum operieren darf, sondern PAG und POG, etc., neben dem GG zwingend zu beachten hat.

    Doch wie soll dies überwacht und bei Bedarf rechtstaatlich kontrolliert und gerichtlich überprüft werden, wenn selbst das Filmen polizeilicher Maßnahmen während einer Massenveranstaltung / Demo nicht zulässig sein soll und im Falle von Zeugenaussagen stets nur der Polizei und nicht dem Bürger geglaubt wird (was die Statistik beweist)?

    Wenn unser Staat also jede Möglichkeit der Kontrolle der Polizei unterbindet, so eröffnet er damit zugleich den Weg zur Willkür, zur Polizei als Staat im Staate.

    Und dies sehe ich spätestens durch unser GG nicht gedeckt, weshalb das BVerfG den § 201 StGB-Unsinn hoffentlich kassiert.

    Und die betroffene StA und Polizei welche diesen Unsinn vertritt sollte sich SCHÄMEN für ihr damit gezeigtes Bestreben die ausgeübte PolizeiGEWALT jeder rechtstaatlichen Kontrolle entziehen zu wollen.

  • Das wäre ja noch schöner, wenn Polizisten sich auf den Schutz ihrer Rechte berufen könnten. Das dürfen nur lupenreine Demokraten.

    • @Zven:

      Sie finden also beim Filmen im öffentlichen Raum besteht das Risiko der Aufnahme des „nichtöffentlich gesprochenen Wortes“?

    • @Zven:

      Auch ich finde, daß Polizisten beim begehen von Straftaten im Dienst das Recht haben müssen, daß main ihnen das nicht nachweisen kann, Demonstranten hingegen kein Recht auf Privatsphäre haben, denn die sind ja nicht ganz so gleich.

    • @Zven:

      Die Rechte eines Polizisten sind im Einsatz doch regelmäßig auch ganz andere als die in seinem Privatleben. Ein öffentliches Interesse an seinem Privatleben besteht in aller Regel nicht, wohl aber ein öffentliches Interesse an seinem dienstlichen Verhalten während eines öffentlichen Einsatzes. Claro, mi amigo?

  • Wenn Staatsorgane nichts zu verbergen hätten, könnte der Bürger ja filmen oder?



    Leider widersprechen Berichte über Machtmissbrauch, Misshandlung und Gewalt seitens der Beamten jeglicher Unschuldsvermutung... eigentlich müsste das Filmen und dokumentieren Pflicht sein um die Täter zur Verantwortung zu ziehen.

    Z.B.: www.focus.de/polit...r_id_10968505.html

  • 9G
    93559 (Profil gelöscht)

    www.leftvision.de/...ner-polieziarbeit/

    Hier kann man den Film "Hamburger Gitter" sehen. Da fallen dann wohl so freundliche Polizistenäußerungen wie "Kanacke", " "ich wi... Dir in die Fr..." etc. unter die Vertraulichkeit des Wortes. Und sebstverständlich darf die Polizei schon am Bahnhof ilmen, wer sich da alles auf den Weg macht.

    • 9G
      97760 (Profil gelöscht)
      @93559 (Profil gelöscht):

      Dieses, " ich wi ... Dir in die Fresse", ist eine Zeugenaussage, der originale Ausspruch des Polizisten liegt in der Doku nicht vor.

      • 9G
        93559 (Profil gelöscht)
        @97760 (Profil gelöscht):

        Das weiß ich, es wäre aber gut, denn genau um sowas geht es. Genau das Festhalten solcher Aussagen will die Polizei verhindern. Es geht nicht darum, dass der Polizist freundlich sagt, man möchte ihm mal bitte den Ausweis zeigen. Solche Aussagen sieht er zweifellos gerne aufgezeichnet.

        • @93559 (Profil gelöscht):

          Was sagt uns das? Das Polizisten auch nur Menschen sind, trotz Ausbildung im Grundgesetz. Vorurteile kann man auch durch sonst irgend einer Ausbildung nicht ändern. Denn ich glaube es war Einstein der folgendes gesagt haben soll:Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom. " und "Der gesunde Menschenverstand ist nur eine Anhäufung von Vorurteilen, die man bis zum 18. Lebensjahr erworben hat".

  • Für Polizisten und Politiker bei ihrer Berufsausübung sollten mMn sowieso nicht die gleichen Privatssphäre-/Datenschutzrechtlichen Grundsätze gelten. Beide sind in ihrer Exekutiv- und Legislativfunktion Diener bzw. Vertreter des Volkes und sollten dehalb von der Öffentlichkeit als demokratische Kontrollfunktion auch zur Rechenschaft gezogen werden können.

    • @Snip Snap:

      dafür ein +++, besser kann man es nicht sagen!

  • Die Herren in Blau waren schon immer gegen eine Dokumentation ihrer Tätigkeit. Anno Brokdorf verfolgte man Fotografen, heute Handy-Filmer. Durch das Internet und die Smartphones sind in den letzten Jahren viele fragwürdige Polizeieinsätze dokumentiert worden - originell, jetzt versucht man über die aufgenommenen Töne der Kontrolle durch die Öffentlichkeit einen Riegel vorzuschieben. Schon spannend, was sich die Hausjuristen der Polizei so einfallen lassen - nur bei der Verfolgung von Rechtsverstößen der Ordnungshüter tut man sich schwer....da regiert der Korpsgeist - auch Omerta genannt.

    • @Philippe Ressing:

      anschließe mich.

      unterm—-& dann nochens -



      Werden solche - selbst innerdiestlich schwer auffällige “Früchtchen“ - auch noch dennoch - Fahrstuhl/Paket - Befördert. & Das. Geht so.

      Hatten in Westfälisch Sibirien - so einen durchaus bekannten mal vorm Tresen wg Fahrtstreckenentschädigung

      Nach der Sitzung entre nous - mann kennt sich ja - bis nächsten wartend.



      Der “liberale & zuvorkommende Kammervorsitzende“ ala Degenhardt:



      „Jetzt mal Tacheles. Die Dissi-Akte ist bis zur Oberkante voll. Der Mann darf keine Dienstwaffe mehr tragen & hat gestern bei allen Richtern in Schlappen Short&Shirt “mal eben in deren Straßen vorbeigeschaut! …“



      & Däh!



      „Wird regelmäßig befördert! Wie kann das sein?!“

      &… … …



      Jetzt kommts - nach betretenem Schweigen: “Na ja - das liege halt an der …öh Paket-Beförderung!“



      „???? Wie meinen??“



      „Naja - da würden - vorgeschlagen a PolizeiGewerkschaft - via Personalrat - Beförderungsvorschläge in Paketform - alle oder keiner - in die regelmäßigen Beförderungsrunden eingebracht.



      Die würden dann halt nicht …öh “aufgeschnürt!“

      So geht das

      (Zum Dienstrecht - Leistung Befähigung etc - & Befeuerung des Korpsgeistes et al. mal “Schweigen im Walde!“) 👹

  • @AGE KRÜGER: Göttingen liegt in Niedersachsen

    • @awes:

      & Däh - Ach was!

      unterm—-Ooch wieder wahr - 😎



      Mit klammheimlicher Freude. Newahr.



      Normal Schonn

  • "Alle Tiere sind gleich - aber einige sind gleicher" - Das ist doch "doppelt gut plus"

    Denk ich an Deutschland in der Nacht, fühle ich mich heimatlos - ich will Willy Brandt zurück - ein aufrechter Demokrat, einer der wenigen, der nicht immer und überall an seinen eigenen Vorteil gedacht hat. Ein Diener des Staates (so, wie man es eigentlich erwarten kann)

    Heutzutage findet man unter Politikern und Repräsentanten unseres Staates kaum noch Persönlichkeiten, die für etwas stehen und auch bei Gegenwind stehen bleiben. - Vielen Politikern fehlt es selbst an einer ausreichenden Allgemeinbildung und sozialer Kompetenz. Ihren Aufgaben werden die meisten nicht gerecht. -



    Dies wird ein Grund dafür sein, dass die Beschreibung unserer Staatsform mit "Demokratie" schon heute etwas lächerlich wirkt. - Besser wird es auch nicht mehr werden - schade eigentlich.



    Deutscheland mir graust vor Dir.

    • @Peter Petersen:

      Echt jetzt, Brandt? War das nicht der mit dem Radikalenerlaß ???

      • @SixT8:

        Die Geschichte ist zwar eine andere, aber es geschah während der Regierungszeit von Willy Brandt.



        So what??

        • @Peter Petersen:

          Brands Aufrichtigkeit ist halt ein Mythos. So that.

  • Ich bin mir nicht sicher, ob eine Darstellung von "die Polizei vs. Demonstranten" bzw. "die Demonstranten vs. Polizei" dem Thema so weiterhilft.

    Ab wann ist eine Aufnahme vor Gericht als Beweismittel zulässig? Wie lässt sich die Echtheit der Aufnahme beweisen? In welchem Kontext fand sie statt?



    Ob diese nun von Polizeikameras oder von Smartphones der Demonstranten kommen ist unerheblich. Beide Seiten können diese manipulieren.

    Ob das nun die Aufdeckung von Polizeigewalt ist, bei der man [(un)unglücklicherweise] die vorherigen eigenen Attacken nicht mit aufzeichnet.



    Oder die Dokumentierung von außer Kontrolle geratenen Demos, wo keine Kamera auf die gerade stattfindenden Einsätze von Reizgas gerichtet ist.

    Weder ist eine beteiligte Partei generell gut, die andere böse. Und ins Internet gestellte Aufnahmen pauschal korrekt.

    • @Albrecht von Aschenfels:

      Kleiner aber erheblicher Denk bzw Darstellungsfehler.



      Aufnahme der Polizei werden zur Beweisführung i m m e r zugelassen.



      Bei privat gemachten Videos ist es "Ermessenssache"



      Schlechter Versuch die heutige Polizei bei Demos, vor allem wenns gegen Rechte geht, die ja von der "neutralen" Polizei immer geschützt werden, als die nur immer Guten darzustellen

      • @Jakob Cohen:

        Denk-/Darstellungsfehler können mir passieren, werde die Korrektur durchaus in meine weiteren Überlegungen einfließen lassen.



        Nur sagte ich im ersten Absatz ja, dass ein gut gegen böse Schema, aus meiner Sicht, nicht wirklich weiter hilft und stellte den Denkanstoß ab wann eine Aufnahme zulässig ist.

        Weder will ich irgendwen in Schutz nehmen noch beschuldigen, ich sehe mich bei der Diskussion keiner Fraktionswahl verpflichtet.^^



        Warum sie mir im letzten Absatz also diesen Vorwurf machen erschließt sich mir nicht so ganz.

    • @Albrecht von Aschenfels:

      Mal was Onkel Herbert in ehra

      “Wennse Wennse Wennse-Asche“



      Herbert Wehner vs Herr Lüg Lueg



      m.youtube.com/watch?v=DwH1inbYWJI

      Zu den longselling - Abwehrschlachten der Bullerei - Namensschild - Dienststelle - Aufnahmen Bild/Ton - etc



      &



      Ach wie durchsichtig - wa.



      &



      Befeuert durch Schwachmaaten wie



      Oil of Olaf I. von HH a G 20 - z. B. 🤮

      unterm—-mal Altgesellen —



      Quatsche gelegentlich als alter Drahtzieher & Dienstrechtler mit nem Bullerei Moped Trio beie Tass ☕️ a weng Benzin. & Däh!



      “Namensschilder? Klar - geht ok. Hab ich jahrelang mit Dienst gemacht.



      In Ordnung. Hab bei dem was ich mache - Nix zu verbergen!“



      —-& Däh - nochens - der Staffelcaptain -



      “Naja - ich würde heute ja auch nicht mehr Polizist. Hab ja kein Abitur!“

      🌟 🌟klar - Natalije - nu komms du.

      kurz - Die politisch befeuerte Abschottungsstrategie der Bullerei einschließlich der IMs - ist so derart durchsichtig - daß die Sonne durchscheint.



      Öffentliche Kontrolle scheuend wie der Düwel das Weihwasser. •

      Hier aber - stehen Freiheitsrechte des Grundgesetzes in Frage.



      Sach mal so. Karlsruhe - wird‘s schließlich - entsprechend seiner grundrechtepositiven Seite richten!

      —-btw



      (die organisations&ordnungsrechtliche



      Rechtsprechung ist bekanntlich liggers doch recht - Carl-Schmitt-Fronde-lastig!



      Leider - Ooch wieder wahr!👻)

  • Wie war das noch? "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten"? Das gilt dann wohl doch nur, wenn es um die Totalüberwachung der Zivilbevölkerung geht...