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Prozess gegen Palästina-AktivistinEine Ermahnung für Hetze

Eine Neumünsteranerin hatte Netanjahu mit Hitler gleichgesetzt – und Gaza als schlimmer als Auschwitz dargestellt. Vor Gericht erfährt sie Milde.

„Free Palestine“-Rufe hallten über den Platz vor dem Amtsgericht Neumünster: Gut zwei Dutzend Personen warteten am Montag auf Einlass. Viele hatten sich die Kufiyas, die schwarz-weißen „Palästinensertücher“, um Schultern oder Hüften geschlungen. Daneben stand ein großes Polizeiaufgebot bereit. Verhandelt wurde gegen Kristin M., der Postings zur Last gelegt wurden, in denen es um Vergleiche zwischen dem NS-Regime und Israel ging. Auch Verleumdung und Bedrohung standen im Raum. Am Ende sprach das Gericht nur eine Verwarnung aus. M.s Un­ter­stüt­ze­r:in­nen feierten das mit Sprechchören: „Kindermörder Israel, Frauenmörder Israel.“

Die Neumünsteranerin M. ist 34 Jahre alt und hat einen fünfjährigen Sohn. „Dass ich Mutter bin, ist ein Grund, warum ich hier sitze“, sagte sie in ihrem Schlusswort. Sie sei „tief erschüttert“ von den Fotos aus dem Gaza-Streifen, die zerstörte Häuser und getötete Kinder zeigten. „Ich fühle Trauer, Wut und Hilflosigkeit“, sagte M. Daraus sei ihr Engagement entstanden.

Dieses Engagement zeigt sie bei Pro-Palästina-Demonstrationen, aber auch mit zahlreichen Videos im Internet. Der taz liegen mehrere Aufnahmen vor, in denen M. ihre Wut auf die deutsche Regierung, vor allem aber auf „Juden“ und „Zionisten“ deutlich macht, dabei generelle Beleidigungen ausspricht und Menschen sogar den Tod wünscht.

Um diese Aufnahmen ging es bei dem Prozess in Neumünster aber nicht. Verhandelt wurde das Verbreiten von zwei Bild-Collagen, die NS-Symbole wie Hakenkreuz und Hitlergruß zeigten. Darin wurden Adolf Hitler und Benjamin Netanjahu ebenso miteinander verglichen wie angebliche Todeszahlen im Vernichtungslager Auschwitz und im Gaza-Streifen.

Gegendemonstranten Gewalt gewünscht

Da für den Nahost-Krieg eine höhere Zahl angegeben war, werde nahegelegt, Auschwitz sei „weniger dramatisch“ gewesen, so dass Netanjahu schlechter abschneide als Hitler, sagte die Staatsanwältin. Sie sah in beiden Fällen eine Verletzung des Paragrafen 86a, der den Gebrauch von NS-Kennzeichen verbietet.

Der dritte Fall betraf den Kieler Jan S., der am Montag auch als Zeuge aussagte. Ihm hatte M. in einem Video vorgeworfen, er sei nach Israel gereist, um dort „Kinder zu töten“. Sie wolle, dass ihm „auf die Fresse“ geschlagen werde.

S. engagiert sich in Kiel in Gruppen gegen Antisemitismus. Er war, so sagte er aus, kurz nach dem Überfall der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Zi­vi­lis­t:in­nen in Israel und arbeitete in einem internationalen Programm mit: „Das war für mich ein Akt der praktischen Solidarität für ein Land, das mörderisch angegriffen wurde“, sagte S. Sein Freiwilligendienst fand in Kasernen statt, wo er unter anderem Rucksäcke packte und Essensrationen zusammenstellte.

M.s Anwalt fragte scharf nach: Ob er dort nicht eine Uniform getragen habe, ob er nicht auch Patronen in der Hand gehalten habe und ob er nicht wisse, wozu Patronen gebraucht werden? „Zur Verteidigung“, konterte S.

Er war als Gegendemonstrant bei einer Pro-Palästina-Kundgebung in Kiel gewesen. Dabei war das Video entstanden, in dem M. ihn als Kindermörder bezeichnete. Doch weil er nicht rechtzeitig Anzeige erstattete, nachdem er von dem Post erfahren hatte, galt die Verleumdung als verjährt. Auch die Bedrohung hielt der Richter für nicht strafwürdig. Er mahnte das Publikum, das manche Äußerungen mit Lachen oder Murmeln begleitete: „Auch wenn es jetzt politisch ist, dies ist keine politische Veranstaltung, sondern ein Prozess.“

Für den zweiten Prozesstag hatte Kristin M. über Instagram mobilisiert. Sie bat um zahlreiche Teilnehmer:innen, damit im Saal kein Platz mehr für Zionisten sei

Ursprünglich hatte das Gericht nur einen Termin für die Verhandlung angesetzt. Aber der erste Prozesstag war, so berichten es Anwesende, offenbar aus dem Ruder gelaufen. So habe M.s Anwalt sehr ausführlich über die Lage im Gaza-Streifen gesprochen, ohne dass Richter oder Staatsanwalt eingriffen.

Zudem hatte Kristin M. sich geäußert und die Postings gestanden, dabei auch erklärt, sie werde nicht wieder straffällig werden. Glaubhaft, fand der Richter. Er gestand ihr in seinem Urteil zu, dass die gezeigte Aggression „nicht Sie sind, das steht für mich außer Frage“. Auch ihre politische Motivation, nämlich den Tod von Kindern anzuklagen, hielt er für nachvollziehbar. So erhielt sie nur eine Verwarnung, trägt die Kosten des Verfahrens und muss eine Zahlung an den Neumünsteraner Zoo leisten.

Für den zweiten Prozesstag hatte Kristin M. über Instagram mobilisiert, auch dieses Video liegt der taz vor. Sie bat um zahlreiche Teilnehmer:innen, damit im Saal kein Platz mehr für „Zionisten“ sei.

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