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ProdukttäuschungShrinkflation bekämpfen

Kommentar von

Svenja Bergt

Auch Österreich etabliert ein Anti-Mogelpackung-Gesetz. Hierzulande dürfen Produkte immer noch ungestraft mit weniger Inhalt teurer und größer werden.

D a sind zum Beispiel die Macadamianüsse. Klein und kugelig quetschen sie sich in die eingeschweißte Plastikverpackung. Drum herum befindet sich noch eine großzügige Papphülle, deren Sichtfenster die Nüsse genau voll machen – im darüberliegenden Drittel des Kartons ist nur Luft. Da sind die kleinen Schokoladentafeln, von denen nicht nur 7, sondern locker auch 10 oder 11 Platz hätten in der Umverpackung. Da sind die Geschirrspültabs, bei denen der Karton nur etwa zur Hälfte gefüllt ist.

Es sind drei der unzähligen Beispiele, die Le­se­r:in­nen der Stiftung Warentest an die Zeitschrift geschickt haben und die die Redaktion schließlich als Negativbeispiel gewürdigt hat – samt Foto und Reaktionen der Hersteller. Diese klingen erstaunlich ähnlich: Es sei für den Transport oder die Produktion notwendig, die Packung nicht ganz voll zu machen, man verwende halt eine einheitliche Verpackung für verschiedene Produkte oder die Kosten für die Rohware seien gestiegen und mit einem geringeren Inhalt vermeide man eine Preiserhöhung.

Vermutlich sind die Begründungen nicht einmal in Gänze aus der Luft gegriffen. So sind etwa die Preise für manche Rohwaren wie Orangen und Kakao in den vergangenen Jahren tatsächlich zwischendurch stark gestiegen. Aber eine Rechtfertigung für besonders luftige Verpackungen ist das nicht – sondern eher ein Argument für eine transparente Kommunikation der Hersteller gegenüber ihren Kund:innen.

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Viel Luft, wenig Inhalt

Weil das aber eher die Ausnahme ist als die Regel, hat sich in Österreich das Parlament der Problematik angenommen. Herausgekommen ist ein „Anti-Mogelpackungs-Gesetz“. Es schreibt größeren Supermärkte und Drogerien ab April vor, dass sie jeweils 60 Tage darauf hinweisen müssen, wenn die Füllmenge eines Produkts bei gleichbleibender Packungsgröße gesunken ist, der Preis aber nicht entsprechend reduziert wurde. Shrinkflation heißt diese Spielart der Täuschung.

Österreich ist in Europa nicht das erste Land, das Ver­brau­che­r:in­nen hier besser schützen will. Unter anderen haben Frankreich und Rumänien ähnliche Regeln beschlossen. Die Wirtschaft ist natürlich wenig begeistert. Die österreichische Wirtschaftskammer etwa kritisiert in einer Stellungnahme zahlreiche Details und den Ansatz als Ganzes. Tenor: Wenn den Kon­su­men­t:in­nen ein Produkt zu teuer ist, sollen sie halt ein anderes kaufen.

Eine humorvolle Argumentation. Denn würden die Kun­d:in­nen die Mogelpackung als solche erkennen, dann würden sie sehr wahrscheinlich zu anderen Produkten greifen. Doch die Vielfalt an möglichen Mogelpackungsvarianten ist so groß, da ist es mit einmal kurz Schütteln, um im besten Fall eine Ahnung von dem Luftanteil in der Verpackung zu bekommen, längst nicht getan.

Eine Auswahl dessen, was noch so in Regalen steht: Das Produkt hat neben der eigentlichen Verpackung noch eine weitere und diese Umverpackung ist sehr großzügig bemessen. Beliebt ist das nicht nur bei Lebensmitteln, sondern auch bei Kosmetika, zum Beispiel Gesichtscremes. Kleines Gimmick: wenn der Hersteller den inneren Boden der Umverpackung etwas erhöht, sodass der Cremetiegel größer wirkt.

Oder: Bei Produkten, die aus mehreren Inhaltsstoffen bestehen, wird eine teure gegen eine billigere Zutat ausgetauscht. Zedernüsse statt Pinienkerne, Palmfett statt Kakaobutter. Alternativ wird der Anteil der teureren Zutat verringert. Das merkt kaum jemand im Laden, wenn die Haselnüsse auf einmal nicht mehr an Position 4 der Zutatenliste der Nuss-Nugat-Creme stehen, sondern an Position 5. Auch diese Zutatentricks haben schon einen eigenen Namen: Skimpflation. Das englische Wort skimp heißt so viel wie knausern.

Dennoch tut sich in Deutschland nichts. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD festgehalten, dass sie sich für „mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen“ einsetzen wollen. Was, genau wie Österreich, nur einen Teil der Mogelstrategien betreffen würde. Überflüssige Umverpackungen etwa blieben erlaubt. Allerdings ist die Bundesregierung unter dem Schlagwort „Bürokratieabbau“ ohnehin eher dabei, schützende Regeln zu schleifen, als neue zu machen.

Daher wird es mit dem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wohl dem regulierungsbedüftigen Problem sehr ähnlich sein: viel Luft, wenig Inhalt.

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Svenja Bergt Redakteurin für Wirtschaft und Umwelt

schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.
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