Pressefreiheit im Westjordanland: Palästinensische Webseiten gesperrt
Ein palästinensisches Gericht hat zahlreiche Internetportale von Gegnern von Mahmut Abbas geblockt. Auch Hamas-nahe Seiten sind betroffen.
In dem Antrag der Staatsanwaltschaft heißt es, dass die Internetseiten die Sicherheit der Palästinensischen Autonomiebehörde und die ihrer Funktionäre gefährde und zu Gesetzesbrüchen anstacheln könnten. Gemeinsam ist den geblockten Seiten, dass sie der Autonomiebehörde kritisch gegenüberstehen.
Viele der Webseiten sind mit der islamistischen Hamas oder dem Islamischen Dschihad verbunden. Einige sympathisieren mit Mohammed Dahlan, einem Kontrahenten von Abbas. Dahlan, der seit acht Jahren im Exil in den Vereinigten Arabischen Emiraten lebt, wird nachgesagt, Internetseiten zu betreiben, die Abbas und der Palästinensischen Autonomiebehörde unter anderem Korruption vorwerfen. Aber auch die Internetseite Arab48 mit Sitz in Israel steht auf der Liste. Sie steht der arabischen Partei Balad nahe.
Die Entscheidung fiel auf Antrag der palästinensischen Staatsanwaltschaft, es wird aber angenommen, dass Funktionäre der Palästinensischen Autonomiebehörde hinter diesem stehen. Sprecher der Regierung wollten sich zu den Vorgängen nicht äußern.
Demonstration in Ramallah
Der Entscheid sei ein „Todesstoß für Meinungsfreiheit“, sagte Nasser Abu Baker, der Sprecher des palästinensischen Journalistensyndikats mit Sitz in Ramallah: „Das ist ein schwarzer Tag für den palästinensischen Journalismus.“ Das Syndikat hat gemeinsam mit einer Reihe Menschenrechtsorganisationen Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.
Verschiedene Medienportale organisierten eine Demonstration vor dem Amtsgericht in Ramallah. Nadhan Khrarishi, der Medienverantwortliche des Syndikats, sagt: „Die Regierung behauptet zwar, sie habe nichts mit der Gerichtsentscheidung zu tun. So oder so: Sie ist für das Gesetz verantwortlich, auf dessen Basis diese Entscheidung gefällt wurde.“
Khrarishi bezieht sich damit auf das sogenannte „Cyberkriminalitätsgesetz“, das 2017 erlassen wurde. Es besagt unter anderem, dass, wer die Sicherheit des Staates bedroht, öffentlichen Anstand verletzt und die „nationale Einheit beschädigt“, mit Geldbuße oder Haft bestraft werden kann. Internetseiten dürfen innerhalb von 24 Stunden blockiert und Nutzer dieser Seiten mit Haft- und Geldstrafe belegt werden.
Hamas protestiert
Menschenrechtsorganisationen und Institutionen für digitale Rechte kämpfen seit der Einführung gegen das Gesetz wegen seiner Verletzung der Meinungsfreiheit und wegen der vagen Formulierungen, die je nach politischem Willen ausgelegt werden können. Bereits 2017 waren auf Basis des Cyberkriminalitätsgesetzes zeitweise 30 Webseiten blockiert.
Auch im von der Hamas regierten Gaza gab es Demonstrationen. Protest kam auch von offizieller Seite der Hamas. Husam Badran, während der Zweiten Intifada mutmaßlich verantwortlich für verschiedene Bombenanschläge in Israel und nun Pressesprecher der Hamas, rief die Palästinensische Autonomiebehörde dazu auf, „internationale Gesetze und Abkommen einzuhalten, die Meinungsfreiheit und das Recht auf freien Informationszugang für jeden Einzelnen einzuhalten“.
Für Khrarishi vom Journalistensyndikat ist diese Presseerklärung ein taktisches Manöver und verdreht die Wahrheit. Zwar hätte die Hamas in Gaza nicht die technischen Fähigkeiten, Seiten zu blocken. Doch auch sie würden laut Khrarishi das Cybercrimegesetz anwenden und auf Basis des Gesetzes unliebsame Journalisten belästigen oder einsperren.
Sperrung als Mittel im Wahlkampf?
Khrarishi vermutet, dass die Gerichtsentscheidung in einem Zusammenhang mit den Wahlen steht, die Mahmut Abbas vor der UNO, ohne ein Datum zu nennen, angekündigt hat – für das Westjordanland und Jerusalem, aber auch für das von der Hamas regierte Gaza. Dies könnte bedeuten: Abbas wappnet sich für den Wahlkampf und versucht seine Kontrahenten durch die Behörden zu schwächen.
Seit 2009 führt Abbas die Amtsgeschäfte ohne demokratische Legitimierung. Die Wahlen wären die ersten seit 2006.
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