Präsidentenposten von Interpol: Kandidat unter Foltervorwurf

Ahmed Nasser Al-Raisi hat gute Chancen, Ende November Präsident von Interpol zu werden. Dabei sind gegen den Emirati mehrere Folterklagen anhängig.

Ahmed Nasser Al-Raisi bei einer Pressekonferenz.

Bald Interpolpräsident mit Folterervergangenheit? Ahmed Nasser Al-Raisi Foto: Ipixelpro/CC

BERLIN taz | Ein Polizeipräsident, den die Polizei festnehmen will: Das ist das kuriose Szenario, das im Fall der größten internationalen Polizeiorganisation Wirklichkeit werden könnte. Interpol bekommt einen neuen Präsidenten – und beworben hat sich ausgerechnet ein Vertreter der emiratischen Regierung, gegen den wegen Foltervorwürfen Klagen in mehreren Ländern anhängig sind.

Läuft es nach seinem Willen, wird die Interpol-Generalversammlung auf ihrem geplanten Treffen in Istanbul vom 23. bis 25. November Ahmed Nasser Al-Raisi wählen. Neben den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) hat mit Tschechien bislang nur ein weiteres Mitgliedsland eine Kandidatin aufgestellt, wie Interpol der taz am Mittwoch mitteilte.

Generalmajor Al-Raisi wäre der erste Vertreter einer arabischen Autokratie auf dem Präsidentenposten der zwischenstaatlichen Polizeiorganisation, die sich zum Ziel setzt, die nationalen Kriminalpolizeibehörden der Welt miteinander zu vernetzen. Laut eigener Satzung fühlt sie sich dabei dem „Geist der UN-Menschenrechtscharta“ verpflichtet.

Al-Raisi und Menschenrechte, das ist allerdings so eine Sache: Menschenrechtsorganisationen machen nun gegen die Kandidatur aus den Emiraten mobil, unter anderem weil in Frankreich dieses Jahr zwei Folterklagen gegen Al-Raisi nach dem Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit eingereicht worden sind.

In einem Fall geht es um den Menschenrechtler Ahmed Mansoor, der aktuell eine zehnjährige Haftstrafe verbüßt. Laut Anklage, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, wird er in Abu Dhabi „unter mittelalterlichen Bedingungen“ festgehalten, „die Folterakte darstellen“. Im zweiten Fall haben zwei Briten geklagt, die in den Emiraten verhaftet, mittlerweile aber wieder freigelassen wurden. Beide geben an, in Haft gefoltert worden zu sein. Im selben Fall ist auch in Großbritannien eine Zivilklage gegen Al-Raisi anhängig.

Als Generalinspekteur des Innenministeriums ist Al-Raisi dafür zuständig, die Arbeit der Sicherheitsbehörden des Golfstaats zu überwachen. Zuvor war Al-Raisi, der sich mit mehr als vierzig Jahren Erfahrung in der Polzeiarbeit rühmt, in leitender Funktion bei der Polizei von Abu Dhabi tätig. „Als staatlicher Vertreter der VAE ist Herr Al-Raisi Teil eines Sicherheitsapparates, der weiterhin systematisch gegen friedliche Kritiker vorgeht“, schreibt die in London ansässige Menschenrechtsorganisation ALQST.

Deutsche Abgeordnete gegen Al-Raisi

Kommt es in Frankreich oder Großbritannien zu einer Verurteilung, wären die Behörden verpflichtet, Al-Raisi zu verhaften, sobald er eines der Länder betritt. Interpol hat seinen Hauptsitz im französischen Lyon. „Ich kann nicht glauben, dass ich fast drei Jahre, nachdem ich endlich freigelassen wurde, zum Hauptsitz von Interpol reisen muss, um sie zu bitten, einen der Männer, die für meine Folter verantwortlich sind, nicht zum nächsten Präsidenten zu machen“, sagte Matthew Hedges, einer der beiden in den Emiraten verhafteten Briten, im Oktober auf einer Pressekonferenz in Lyon.

In Deutschland haben sich Bundestagsabgeordnete der Ampel-Parteien gegen die Kandidatur Al-Raisis ausgesprochen. „Angesichts der verheerenden Menschenrechtsbilanz der Vereinigten Arabischen Emirate würde die Ernennung von Herrn Al-Raisi zum Präsidenten in eklatantem Widerspruch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Auftrag der Organisation stehen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Abgeordneten Kai Gehring (Grüne), Frank Schwabe (SPD) und Peter Heidt (FDP).

Al-Raisi stehe an der Spitze „eines repressiven Strafrechtssystems“ und sei „direkt in Menschenrechtsverletzungen in einer Reihe von hochkarätigen Fällen verwickelt.“ Die Autoren warnen vor einem Ansehensverlust für Interpol bei der Bekämpfung der Kriminalität weltweit. Auch in Frankreich hatten sich zuvor mehr als 30 Mitglieder der Nationalversammlung gegen die Kandidatur Al-Raisis ausgesprochen.

Interpol bezog auf Anfrage der taz nicht Stellung zu der Kritik, sondern betonte lediglich, dass die tägliche Arbeit nicht vom Präsidenten, sondern vom Generalsekretär – seit 2014 der Deutsche Jürgen Stock – geleitet werde. Es sei falsch, den Präsidenten als Interpol-Chef zu bezeichnen. Er habe zudem keinen Einfluss auf die Ausstellung von internationalen Haftbefehlen. Die emiratische Botschaft in Berlin reagierte auf Bitte um eine Stellungnahme nicht.

Der Posten des Interpol-Präsidenten wird planmäßig alle vier Jahre neu gewählt. Er leitet die Sitzungen der Generalversammlung sowie des Interpol-Exekutivrats. Über das Amt war es zuletzt 2018 zu einer Kontroverse gekommen. Vor allem die Ukraine und Litauen versuchten – erfolgreich –, die Wahl des russischen Kandidaten und Interpol-Vize-Präsidenten Alexander Prokopchuk zu verhindern. Auch US-Senator*innen warnten damals vor einem Missbrauch von Interpol durch den russischen Polizeigeneral. Stattdessen wurde der Südkoreaner Kim Jong Yang gewählt, dessen Amtszeit nun Ende November endet.

Im vergangenen Jahrzehnt war Interpol in die Kritik geraten, weil die Organisation, die sich lange Zeit fast ausschließlich durch freiwillige Zahlungen der über 190 Mitgliedsstaaten finanzierte, zunehmend auf Gelder aus der Privatwirtschaft setzte. So schloss Interpol millionenschwere Verträge mit dem Organisationskomitee der Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar sowie mit der Tabak- und Pharmaindustrie.

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