piwik no script img

Posten beim BundesverfassungsgerichtLinke will bei Richterwahl mitentscheiden

Beim Bundesverfassungsgericht sollen diesen Sommer drei Richterposten nachbesetzt werden. Die Linke will im Bundestag beteiligt werden. Doch die Union zögert.

Bei der Neubesetzung von drei Richterposten am Bundesverfassungsgericht will die Partei Die Linke mitentscheiden Foto: Political Moments/imago

Berlin taz | Am Donnerstag nächster Woche will der Bundestag drei Rich­te­r:in­nen für das Bundesverfassungsgericht wählen. Für die Zwei-Drittel-Mehrheit sind auch die Stimmen der Linken erforderlich. Deren Vorsitzender, Jan van Aken, hat nun Gegenleistungen gefordert.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besteht aus 16 Rich­te­r:in­nen in zwei Senaten. Diese werden zeitlich gestaffelt je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. In diesem Sommer stehen zufällig drei Wahlen im Bundestag an. Es geht um die Nachfolge von Richter Josef Christ im Ersten Senat und die Nachfolge von Vizepräsidentin Doris König sowie Richter Ulrich Maidowski im Zweiten Senat.

In einem Brief an CDU/CSU, SPD und Grünen forderte die Linke jetzt eine Änderung des Nominierungsschlüssels für die Verfassungsrichter-Wahlen. Darauf wies Linken-Chef Jan van Aken in einem Interview mit der Rheinischen Post hin. Auch der Linken müsse „eine Nomininierung“ zustehen.

Seit 2018 gilt die Formel 3-3-1-1. Das heißt: CDU/CSU und SPD können pro Senat je drei Rich­te­r:in­nen vorschlagen, Grüne und FDP je eine Richter:in. So wurde sichergestellt, dass bei den Richterwahlen jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit zustandekommt und dass das Bundesverfassungsgericht pluralistisch zusammengesetzt ist.

Union will Linke umgehen

Nun ist die FDP allerdings nicht mehr im Bundestag vertreten und für die Zwei-Drittel-Mehrheit sind jetzt die Stimmen der Linken erforderlich. Dass die Linke jetzt ein eigenes Vorschlagsrecht fordert, liegt daher nahe. Schon Mitte Mai hatte Linken-Rechtspolitikerin Clara Bünger im Gespräch mit der taz ein eigenes Vorschlagsrecht angeregt.

Aken sagte jetzt im Interview: „Warum die FDP jetzt noch ein Zugriffsrecht haben soll und wir nicht, erschließt sich mir nicht“. Falls er damit andeuten wollte, dass die Vorschlagsrechte der FDP auf die Linke übergehen könnten, wäre das kein cleverer Vorschlag. Denn die Amtszeit der von der FDP vorgeschlagenen Richter Heinrich Amadeus Wolff und Thomas Offenloch endet erst 2033 respektive 2035. Will die Linke wirklich acht Jahre warten, bis sie erstmals Ver­fas­sungs­rich­te­r:in­nen vorschlagen kann?

Naheliegender wäre, wenn die 16-Prozent-Partei SPD eines ihrer Vorschlagsrechte an die Linke abgibt. Dann bliebe auch der Links-Rechts-Proporz im Bundesverfassungsgericht erhalten. Bei den drei anstehenden Richterwahlen stehen der SPD (nach der bisherigen Formel) zwei Nominierungen zu, der CDU/CSU eine.

Dringend ist vor allem die Wahl eines Nachfolgers von Josef Christ, der schon seit November nur noch kommissarisch im Amt ist. Hier hat die Union das Vorschlagsrecht. Aus der Linken ist zu hören, dass man deshalb vor allem auf einen Anruf aus der Union wartet. Damit tun sich CDU und CSU aber wegen ihres Unvereinbarkeitsbeschlusses schwer.

Dem Vernehmen nach will die Union deshalb eine Ju­ris­t:in nominieren, die das Bundesverfassungsgericht Ende Mai für die Nachfolge von Josef Christ vorgeschlagen hat. Auf Platz 1 der Karlsruher Liste stand dabei Günter Spinner, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht. Die Überlegung der Union ist wohl, dass die Linke einen Vorschlag des Gerichts nicht ablehnen kann.

Die drei Richterwahlen im Bundestag sind für den 10. Juli vorgesehen. Drei Tage vorher trifft sich der 12-köpfige Wahlausschuss, der die zu wählenden Personen formal aufstellen muss.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!