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Polizeigewalt bei Ende Gelände„Natürlich kommt es zu Fehlern“

Felix K. sagt, ein Polizist habe ihm bei den Protesten von Ende Gelände den Schädel gebrochen. Die Aachener Polizei erklärt, jede Anzeige werde geprüft.

Begegnung zwischen Polizei und Aktivist*innen am Zugang zum Tagebau Garzweiler Foto: dpa

Köln taz | „Letzte Woche war ich dreimal im Krankenhaus. Erst haben sie gesagt, der Bruch müsse operiert werden: Augenlid aufschneiden und den Bruch schienen. Jetzt meinten sie, die OP sei zu gefährlich und der Bruch heile vielleicht von selbst. Wegen des Auges soll ich in drei Wochen noch mal kommen. Der Zahnarzt meinte, es könnte sein, dass meine oberen Schneidezähne absterben. Die reagieren zurzeit verzögert auf Kälte – aber das könne auch an der Schwellung liegen.“

Felix K. ist 35 Jahre alt und hat einen Schädelbasisbruch. Die Verletzung habe ihm ein Polizist zugefügt, als er am 22. Juni an einer Aktion von Ende Gelände im Rheinischen Braunkohlere­vier teilnahm, sagt K. Rund 6.000 Kli­ma­aktivist*innen hatten damals nach Angaben von Ende Gelände den Tagebau Garzweiler und die Bahnschienen zu zwei Braunkohlekraftwerken besetzt. Die Polizei Aachen erklärt, sie habe Tausende Beamt*innen im Einsatz gehabt. Einer von ihnen, sagt K., habe ihm den Schädel gebrochen.

„Ich hatte den Zeitpunkt verpasst, um in den Tagebau zu kommen, und war auf dem Rückweg. Zu den Polizisten hab ich gesagt, ‚Ich geh jetzt, ich geh jetzt‘“, berichtet K. der taz. „Die waren aber nicht offen für Kommunikation.“ Einer habe ihn in Disteln geschubst und, als er einen Weg heraus gesucht habe, „den gepanzerten Polizeihandschuh in die Schläfe gedroschen“.

Laut Ende Gelände hat die Polizei fünf Menschen so verletzt, dass sie ins Krankenhaus kamen. K. war einer davon. Die Polizei gibt insgesamt 16 Poli­zis­t*innen an, die verletzt wurden oder sich selbst verletzten – etwa durch Umknicken oder Stürze. Die Beeinträchtigungen seien überwiegend so leicht gewesen, dass die Betroffenen ihre Arbeit fortsetzen konnten. In vier Fällen sei vermerkt worden, dass die Verletzung im Zusammenhang mit einer Widerstandshandlung aufgetreten sei.

Ende Gelände wirft der Polizei vor, „Menschen grundlos verprügelt“ zu haben. Eine Sprecherin der Polizei Aachen sagt der taz: „Die Polizei hat in unserem Rechtsstaat die gesetzliche Legitimation zur Ausübung von Zwang und damit auch Gewalt, um polizeiliche Maßnahmen durchzusetzen.“ Die rechtlichen Voraussetzungen müssten natürlich vorliegen. „Die Polizei ist gesetzlich dazu verpflichtet, falls ein Fehlverhalten von Beamtinnen oder Beamten festzustellen ist, die entsprechenden Konsequenzen folgen zu lassen.“

„Das generelle Gewaltverbot gilt auch für die Polizei“

Welche Konsequenzen das in der Regel sind, damit beschäftigt sich Tobias Singelnstein. Der Professor für Kriminologie an der Ruhr-Universität Bochum sowie Strafrechtler führt aktuell eine der größten Studien zu Körperverletzung im Amt, sogenannter Polizeigewalt, durch, die es in Deutschland bislang gegeben hat. Sein Team sei in kontinuierlichem Austausch mit allen Ebenen der Polizei, mit führenden Beamten wie mit Polizist*innen in Einsatzhundertschaften: „Beamte kommen auf uns zu und berichten ihre Erfahrungen, auch Beamte, die selber zu Tätern geworden sind.“

Aus den Statistiken der Staatsanwaltschaften geht hervor, dass jährlich 2.100 bis 2.500 Verfahren gegen Polizist*innen angestrengt werden, denen rechtswidrige Gewaltanwendung vorgeworfen wird. 2017 – das sind die aktuellsten Zahlen – lag die Anklagequote unter zwei Prozent. Der Anteil an Verfahren, die eingestellt würden, sei „praktisch nirgendwo so hoch wie in diesem Bereich“, sagt Singelnstein.

Dem Verweis der Polizei, sie sei legitimiert, Gewalt anzuwenden, widerspricht er. Rechtlich gesehen sei es eine Ausnahmeregelung, keine generelle Legitimation. „Das generelle Gewaltverbot gilt auch für die Polizei.“ Das bedeutet: Nur wenn Maßnahmen auf anderem Wege nicht durchsetzbar sind, darf die Polizei Gewalt einsetzen – und nur das „mildeste zielführende Mittel“. Ein Polizeibeamter, „der jemanden schlägt, begeht tatbestandlich eine Körperverletzung“, so der Kriminologe. „Die Frage ist dann, ob das durch die Befugnisse des Polizeirechts gerechtfertigt ist, ausnahmsweise, oder nicht. Wenn nicht, handelt es sich um eine Straftat.“

Nach dem Schlag sei er kurz bewusstlos gewesen, sagt K. „Ich kann mich erst wieder daran erinnern, dass ein Polizist gesagt hat: ‚Dem ist nichts passiert, komm, gehen wir.‘“ Später hätten ihm einige Zivilist*innen geholfen. „Ich bin zum Wegrand gewackelt und hab mich wieder hingelegt. Als sich mein Auge aufgeblasen hat, bin ich ins Krankenhaus.“ Dort sei festgestellt worden, dass der Augenhöhlenboden bis zur Kieferhöhle gebrochen war.

Widerspruch zwischen Selbstbild und Praxis

Wie oft Polizist*innen Körperverletzung im Amt begehen, wisse niemand, sagt Singelnstein. Die Zahlen in den Statistiken seien in den letzten zehn Jahren ziemlich konstant. „Aber das sind Verdachtsfälle: Die sagen nichts darüber aus, was ein Gericht dazu sagen würde.“ Andererseits stünden in den Statistiken auch nur die Fälle, die zur Anzeige gebracht werden. „Wir gehen davon aus, dass in dem Bereich ein erhebliches Dunkelfeld existiert.“

Eine Sprecherin der Polizei Aachen sagt, bislang sei zu der Aktion von Ende Gelände eine Anzeige wegen rechtswidriger Gewaltanwendung eingegangen. Eine abschließende Zahl sei das nicht, Anzeigen würden oft erst später erstattet. Falls es den Verdacht einer Straftat gebe, müsse der Vorgang von einer anderen Polizeibehörde und der Staatsanwaltschaft übernommen werden. Jeder Fall werde geprüft. „Zudem liegt es auch in unserem eigenen Interesse, dadurch das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit zu wahren.“

Nur in zwei Prozent der Verfahren gegen Polizist*innen wird Anklage erhoben

Singelnstein sagt, bei der Polizei gebe es einen Widerspruch zwischen Selbstbild und Praxis. „Die Polizei setzt jeden Tag hundertfach, tausendfach Gewalt ein. Polizisten sind Menschen: Natürlich kommt es dabei zu Fehlern und Missbräuchen. Das gehört notwendig und alltäglich zur Polizeiarbeit dazu. Es sind also keine Einzelfälle. Es ist ein strukturelles, ein dauerhaftes Problem der Polizei.“

Entscheidend für die Zukunft sei, ob die Polizei ihren Umgang mit rechtswidriger Gewalt verbessere – und welche Signale die Politik sendet. „Ob sie sagt: ‚Die Polizei macht keine Fehler, Polizeigewalt hat es nicht gegeben.‘ Oder ob sie sagt: ‚Wir wollen eine rechtsstaatlich-kontrollierte Bürgerpolizei, weil Kontrolle exekutiven Handelns im Rechtsstaat dazugehört. Deshalb führen wir Sachen ein wie etwa die Kennzeichnungspflicht.‘“ Das habe immensen Einfluss auf die Polizeikultur. K. sagt, er habe das von ihm Erlebte noch nicht zur Anzeige gebracht. „Aber ich hab’s vor.“

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13 Kommentare

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  • taz: "Laut Ende Gelände hat die Polizei fünf Menschen so verletzt, dass sie ins Krankenhaus kamen. K. war einer davon. Die Polizei gibt insgesamt 16 Poli­zis­t*innen an, die verletzt wurden oder sich selbst verletzten – etwa durch Umknicken oder Stürze."

    Poli­zis­t*innen die sich selbst verletzt haben – etwa durch Umknicken oder Stürze? Poli­zis­t*innen, die zu solchen "Einsätzen" geschickt werden, sind junge Polizeibeamte und keine älteren Poli­zis­t*innen die "schlecht zu Fuß" sind - das kann man ja auch auf obigen Bild und in den zahlreichen Videos gut erkennen. Wenn junge Polizeibeamte also 'umgeknickt' oder 'gestürzt' sind, dann hatte das wohl eher etwas mit ihrer "Tätigkeit" bei der Verfolgung der 'Ende Gelände Aktivist*innen' zu tun. Wenn man im offenen Gelände mit schwingendem Schlagstock harmlose Bürger verfolgt - die sich nur um ihre Zukunft und auch die Zukunft ihrer Kinder sorgen - dann kann man als Polizeibeamter natürlich schon mal mit dem Fuß umknicken. Wenn sich die Polizei an den alten Spruch "Die Polizei - dein Freund und Helfer" erinnern würde, statt die Interessen eines klimaschädigenden Energiekonzerns zu vertreten und auf besorgte Bürger einzuprügeln, dann würden Polizeibeamte durch 'Umknicken' oder 'Stürze' sich mit ziemlicher Sicherheit auch nicht selbst verletzen.

    Tobias Singelnstein (Professor für Kriminologie an der Ruhr-Universität Bochum): „Die Polizei setzt jeden Tag hundertfach, tausendfach Gewalt ein. [...] Es sind also keine Einzelfälle. Es ist ein strukturelles, ein dauerhaftes Problem der Polizei.“

  • Würde bei schwerer Körperverletzung und versuchtem Totschlag, Machtmißbrauch und Gewaltanwendung aufgrund der Selbstverwirklichung nicht von Fehlern reden.



    Das Problem ist, dass man Polizisten alles mögliche durchgehen lässt, weil man befürchtet, dass ansonsten die Autorität gegenüber dem Bürger bröckelt und die eigenen Reihen auseinanderbrechen oder sich niemand mehr für den Polizeidienst meldet.

    • @Hampelstielz:

      ^^Das sind aber SEHR durchschlagende Argumente für eine Verweisung auf den Platz, auf den Polizei gehört.^^







      Sollte es noch Menschen geben, die glauben, dass wir einer Demokratie mit Meinungsäußerungsfreiheit und Berücksichtigung des Bürgerwillens ohne Gewaltanwendung leben, dann, ja dann, sind große Erkenntnisgewinne bei den Politikern des Inneren und von Grund auf neu geschultes Demokratieverständnis bei den Bolllizisten (von denen sich viel als "Rambos" begreifen) von nöten – und zwar sofort.



      Da es aber offenbar gar nicht um die Menschen und die Bürger geht|gehen soll, sollten alle, die offenen Auges durchs Leben gehen, mal fragen "cui bono?". Die Antwort dürfte sehr eindeutig ausfallen…



      Und MIR gefällt dieses Antwort definitiv nicht.



      Wir sind m. E. alle kleine Würschtel, mit denen Politik, Reiche und Mächtige einfach machen, was sie wollen.

      • @Frau Kirschgrün:

        Cui bono? (lateinisch für "Wem zum Vorteil?") fragte der Römer wenn er es mit einem Gesetz oder mit Regierungsmaßnahmen zu tun hatte. Heute ist 'cui bono' ein geflügeltes Wort, mit dem die Frage nach dem Nutznießer bestimmter Ereignisse oder Handlungen gestellt wird.

        "Wem zum Vorteil?" oder "Wem nutzt es?" ist eigentlich klar, wenn ein Energiekonzern wieder einmal seine Finger im Spiel hat. Der Weltklimarat fordert schon seit Jahren einen zügigen und grundlegenden Umbau der weltweiten Energieversorgung, um einen tiefgreifenden Klimawandel zu verhindern. Dazu gehört auch der Ausstieg aus der Verstromung von Braunkohle.

        Worum geht es bei den Aktionen von Ende Gelände im Rheinischen Braunkohlere­vier eigentlich? - Ach ja, um Braunkohle. Politiker und Polizei sorgen also dafür, dass ein börsennotierter Energiekonzern mit Braunkohle nicht nur noch mehr "Kohle" machen kann, sondern auch noch die Zukunft der Menschheit aufs Spiel setzt.

        Weshalb nennt sich der Mensch eigentlich immer noch 'Homo sapiens' obwohl er doch eher 'Homo idioticus' heißen sollte? Und weshalb haben wir immer noch Politiker und Polizeibeamte, die bei diesem klimazerstörenden "Monopolyspiel" der Wirtschaftsbosse mitspielen?

        • @Ricky-13:

          Sehr, sehr gute Fragen.



          Ich freu' mich immer, dass noch ein/zwei Menschen gibt, die die Problem-Gemenge-Lage sehr ähnlich sehen wie ich…



          Schönen Abend!!

  • Ist die Sprecherin der Polizei Aachen, die gesagt hat: „Zudem liegt es auch in unserem eigenen Interesse, [...] das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit zu wahren“, die selbe, die verkündet hat: „Die Polizei hat in unserem Rechtsstaat die gesetzliche Legitimation zur Ausübung von Zwang und damit auch Gewalt, um polizeiliche Maßnahmen durchzusetzen“? Wenn ja, wäre ich jedem sehr verbunden, der die Dame auf den Widerspruch in ihrer „Argumentation“ hinweist.

    Dem Ansehen der Polizei nämlich wäre vor allem damit gedient, dass ihre Repräsentanten begreifen: Nein, sie sind nicht 007. Sie haben keine Lizenz zum Töten. Sie dürfen nur dann Gewalt anwenden (lassen), wenn es gar nicht anders geht. Und das heißt nicht, dass jeder überforderte Polizist seine latenten Aggressionen an Leuten auslassen darf, die zur falschen Zeit am falschen Platz sind, nur weil es - was nicht sein kann, das nicht sein darf - innerhalb des Systems Polizei noch keine Strategien gegen Überforderung gibt.

    Wenn „die Polizei gesetzlich dazu verpflichtet [ist]", bei Festzustellung eines "Fehlverhalten[s] von Beamtinnen oder Beamten" die entsprechenden Konsequenzen folgen zu lassen“, bedeutet das nicht, dass sie einzelne Sündenböcke in die Wüste jagen muss. Es bedeutet vor allem, dass sich die Verantwortlichen, die Leute, die ganz oben in der Hierarchie stecken, Gedanken darüber machen, wieso immer wieder Polizisten zu Schlägern oder gar Mördern werden, obwohl das gar nicht nötig wäre.

    Kein Polizist verprügelt Menschen wirklich „grundlos“. Es gibt Gründe für solches Verhalten. Leider sind das oft solche, die niemand thematisieren will. Auch deswegen, schätze ich, gibt es so viele „Verdachtsfälle“ und so wenig Urteile für oder gegen Polizisten. Auch deswegen ist das „Ansehen“ der Polizei (außer bei Leuten, die selbst gerne zuschlagen) mies. Durch widersprüchliche Statements wird es nicht besser. Die tragen nur zum allgemeinen Unsicherheits- bzw. Frustrationsgefühl bei, das grade überall herrscht.

  • wir stecken Polizisten in Kampfmonturen, das Gesicht hinter Sturmhauben und/oder Visieren verborgen, und wundern uns dann, wenn sie aus dieser gepanzerten Anonymitaet heraus Gewalttaetig werden und sich unangreifbar fuehlen?

    Wenn mein einziges Werkzeug ein Hammer ist, sieht eben jedes Problem aus, wie ein Nagel.

    • @philip:

      Wunderschön formuliert! :D

  • Tatsache ist, daß die Einsatzkräfte eine Kampfausbildung erhalten. Tatsache ist auch, daß im Rahmen dieser Ausbildung auch über Tötungsgefahren aufgeklärt wird.



    Wenn also jemand in Kenntnis dieser Gefahren absichtlich derart kräftig in die Schläfenregion, von der jeder Kampfsportler und viele Laien wissen, daß ein Schlag dahintödlich sein kann, einschlägt, daß ein Schädelbasisbruch entsteht, begeht diese Tat absichtsvoll. Ihn liegen zu lassen ist zudem unterlassene Hilfeleistung. Daher ist das meiner Meinung nach ein klarer Fall von Mordversuch.



    Da müßte die Staatsanwaltschaft von sich aus wg Mordversuch ermitteln, sonst wäre das Strafvereitelung im Amt.

    • @Unvernunft:

      War die GSG9 oder das KSK vor Ort? Die haben in der Tat eine "Kampfausbildung" absolviert. Die Polizei beschränkt sich da eher auf überschaubare Selbstverteidigung.



      Die Schutzbekleidung mag martialisch wirken. Darunter verbirgt sich in der Regel aber kein Kampfroboter, sondern tatsächlich auch nur ein Mensch, der in Regel seine Emotionen mehr oder weniger gut kontrollieren kann.

      Vielleicht hat "die" Polizei ja aber auch die eigene MMA-Staffel zum Einsatz geschickt. Alles möglich, wir wissen es nicht.

      Vielleicht gehen Sie mal ein paar Meilen in den Stiefeln eines Polizisten / einer Polizistin. Mach Sie ein kurzes Praktikum. Begleiten Sie doch mal die Kampftruppen auf Streife oder einer Demo.



      Das könnte den Blickwinkel verändern ... oder auch vielleicht bestätigen. Machen Sie es wie google earth: 360° können Sie auch!

      Beste Grüße!

      PS: nehmen Sie Frau Kirschgrün mit!

      • @Alexander Stein:

        Ich glaube, du verwechselst die Ausbildung von Bereitschaftspolizisten mit der von Streifenpolizisten. Bereitschaftspolizisten üben ziemlich intensiv das Kämpfen.



        Man muß nicht die Fehlentscheidung eines Polizisten oder Soldaten gehen, um sie beurteilen zu können.

      • @Alexander Stein:

        Würde es Sie verwundern, wenn der Polizistenberuf besonders auch jene anzieht, die Spaß an Gewalt haben und es prima finden, ihnen missliebige Menschen einfach so zusammendreschen zu können? Tatsächlich wurde durch eine Unachtsamkeit bekannt, dass ein Polizist die Aktivistis als "Zecken" bezeichnet hat. Überrascht Sie das?



        Können Sie sich ein Szenario vorstellen, wo es für die Polizei okay wäre, Menschen mit dem Schlagstock am Kopf zu verletzen?

    • @Unvernunft:

      Absolute Zustimmung.



      Weitere Äußerungen zu "unserer" Polizei erspare ich mir und allen Leser*innen, sonst schlägt die Stunde der taz-Patrioten, weil meine Wut über eine dermaßen unverhältnismäßige und unbegründete Gewalt staatlicherseits gegen Mitmenschen zu sehr "heftigen" Äußerungen führen würde…