Politisch motivierte Gewalt: Forscher ergründen den Hass hinter Verbrechen
Manche Tötungsdelikte waren wohl rassistische Morde. Die Uni Göttingen untersucht elf niedersächsische Verdachtsfälle aus den vergangenen 30 Jahren.
Foto: Polizei Hannover
Die Uni Göttingen und die Polizeiakademie Niedersachsen untersuchen Tötungsdelikte in Niedersachsen, bei denen ein rechtes oder rassistisches Motiv vermutet wird. Es gehe um elf Fälle aus den Jahren zwischen 1990 und 2017, teilte die Uni am Donnerstag mit.
Diese Fälle würden zwar in zivilgesellschaftlichen Listen von Todesopfern rechter Gewalt geführt, seien bislang jedoch nicht in der offiziellen Statistik politisch motivierter Kriminalität erfasst. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung fördert das Projekt anderthalb Jahre lang mit insgesamt rund 250.000 Euro.
Die Fälle würden auf der Grundlage wissenschaftlicher Kriterien neu untersucht, hieß es. Zudem gehe das Forschungsteam der Frage nach, warum sie zum jeweiligen Zeitpunkt nicht als politisch motivierte Gewalt eingeordnet wurden.
Das soll zeigen, wie sich die Kriterien und Verfahren zur Beurteilung politischer Tatmotivation seit den 1990er Jahren verändert haben. Ausgewertet würden hierfür unter anderem Ermittlungsakten, Gerichtsurteile sowie damalige Medienberichte.
Studie beruht auf Koalitionsvertrag
„Uns interessiert, auf welcher Informationsgrundlage die Fälle beurteilt wurden, welche Deutungsmuster dabei eine Rolle spielten und in welchen gesellschaftlichen Zusammenhängen die Bewertungen vorgenommen wurden“, sagte Ezra Rudolph vom Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte der Uni Göttingen.
Die Projektverantwortliche aufseiten der Polizeiakademie, Daniela Klimke, ergänzte: „Ob eine Gewalttat als politisch motiviert erkannt wird, hängt nicht allein von Merkmalen der Tat oder der Täterinnen oder Täter ab.“
Entscheidend sei auch, welche Vorstellungen von politischer Gewalt zu einem bestimmten Zeitpunkt vorherrschten, welche Informationen berücksichtigt wurden und wie Polizei und Justiz diese Informationen einordneten.
Die Studie geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag der niedersächsischen Landesregierung zurück und greift langjährige Forderungen aus der Zivilgesellschaft nach einer Überprüfung solcher Fälle auf. Vergleichbare Studien gibt es den Angaben zufolge bislang unter anderem aus Brandenburg und Thüringen. (mit epd)
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