Papiere für Geflüchtete aus Eritrea: Brandenburg setzt endlich Urteil um
Geflüchtete sollen nicht in Eritreas Botschaften geschickt werden – das wird aber nicht überall umgesetzt. Jetzt reagiert das Bundesinnenministerium.
Mehmet Ata, Sprecher des Bundesinnenministeriums, bestätigt der taz: „Um eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten, werden wir Handlungsempfehlungen geben.“ Kommen diese, dann würde ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Oktober 2022 mit acht Monaten Verspätung endlich bundesweit umgesetzt.
Das Urteil verpflichtet deutsche Ausländerbehörden, eritreischen Asylberechtigten einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen. Denn einen Pass und andere konsularische Leistungen in der eritreischen Botschaft bekommt man nur, wenn man schriftlich erklärt, seine Flucht aus Eritrea zu bereuen und sich für diese Tat der eritreischen Justiz zu stellen. Das ist auch mit der Zahlung einer großen Summe Geldes an den eritreischen Staat verbunden.
Wie die taz berichtete, setzen Brandenburg und Bayern das Urteil aber bislang nicht um. In Rundschreiben dieser Länder an die kommunalen Ausländerbehörden, die der taz vorliegen, steht, dass es gar nicht sicher sei, dass Eritreas Botschaft so eine Reueerklärung in jedem Einzelfall verlangt. Die Flüchtlinge sollen also zur Botschaft gehen und anschließend nachweisen, dass das bei ihnen verlangt wird.
Lage in den Ländern weiter unterschiedlich
Doch der Nachweis ist unmöglich, denn man darf weder Zeugen noch Handy oder Fotoapparat mit in die Botschaft nehmen und dort auch keine Dokumente kopieren. In Brandenburg gehen einige Ausländerbehörden sogar weiter und verlangen von Eritreern, in der Botschaft eine ID-Karte zu holen, um ihre Identität nachzuweisen. Auch die gibt es nicht ohne Reueerklärung.
Ein Sprecher des Brandenburger Landratsamts Ostprignitz-Ruppin sagt der taz, bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung werde bei ihnen ein Reiseausweis für Ausländer nur ausgestellt, wenn diese einen Identitätsnachweis der Botschaft vorlegen.
„Wir sind bislang davon ausgegangen, dass diese Reueerklärung nicht von allen Eritreern verlangt wird, darum unsere Weisung“, sagte Staatssekretär Markus Grünewald im Innenausschuss des Landtags. Doch das Bundesinnenministerium hätte Potsdam nunmehr mündlich erklärt, dass eritreische Auslandsvertretungen diese Erklärungen von allen Eritreern im wehrpflichtigen Alter verlangen, die das Land illegal verlassen haben. Das sind fast alle eritreischen Asylberechtigten in Deutschland. „Wenn der Bund uns das noch schriftlich erklärt, werden wir unsere Weisungslage ändern“, so Staatssekretär Grünewald.
Die Brandenburger linke Abgeordnete Andrea Johlige, die das Thema in den Ausschuss einbrachte, freut sich, „dass das Innenministerium unserer Argumentation gefolgt ist und nun dafür sorgen wird, dass Geflüchtete aus Eritrea Zugang zu Passdokumenten erhalten. Wir werden genau im Auge behalten, wie die kommunalen Ausländerbehörden dies nun umsetzen.“
Derweil haben rund 1.400 Personen eine Petition an das Integrationsministerium in Rheinland-Pfalz mit einer Forderung nach einem Reiseausweis für Eritreer unterzeichnet. In Rheinland-Pfalz gibt es keine Weisung des Landes, so dass die kommunalen Ausländerbehörden unterschiedlich entscheiden.
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