Oben ohne: Kleine Brustwarzenkunde, Teil 2

Badekleidung muss die Nippel nicht bedecken. Das entscheidet der Münchner Stadtrat auf Antrag der CSU-Fraktion. Gilt aber nur an der Isar.

Badende am Flussufer

Badecrowd an der Isar am Donnerstag. Suchbild: Wie viele Nippel sehen Sie? Foto: dpa

Vor drei Wochen haben ich an dieser Stelle über das geschrieben, was ich „weibliche und männliche Brustwarzen“ genannt habe. Und darüber, wie unterschiedlich diese im öffentlichen Raum thematisiert werden. Anlass war eine stillende Fernsehmoderatorin, die aus einem Hamburger Café geflogen war. Meine These: Weibliche Brustwarzen seien politisch reguliert, männliche dagegen unterschätzt.

Leser*innen kritisierten zurecht: So einfach ist das nicht, meine kleine Brustwarzenkunde war zu binär gedacht. Nicht alle, die öffentlich angehalten sind, ihre Nippel zu bedecken, sind Frauen. Und umgekehrt. Was bleibt ist allerdings, dass diejenigen Brustwarzen, die Gefahr laufen als weiblich wahrgenommen zu werden, regelmäßig Thema politischer Auseinandersetzungen werden. Gerade im Sommer. Und aktuell im Münchner Stadtrat.

Der hat nämlich am Mittwoch beschlossen, dass auf Münchner Stadtgebiet alle Menschen oben ohne baden und sich sonnen dürfen. Und zwar auf Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion.

Die Vorgeschichte: Badende an der Isar hatten sich beschwert, sie seien vom Städtischen Sicherheitsdienst aufgefordert worden, sich obenrum etwas anzuziehen. Und das, obwohl (Halb-)Nackte in München schon als so etwas wie eine Touriattraktion gelten. In der Badeordnung jedenfalls klaffte bei diesem Thema, wie man beim Nachschauen feststellte, eine Gesetzeslücke.

Primäre Geschlechtsmerkmale

Dort stand, dass beim Baden außerhalb der ausgewiesenen FKK-Bereiche eine Pflicht zum „Badekleidung tragen“ bestehe. Was das konkret bedeutet, stand da aber nicht. Immerhin dürfen Schwimmer*innen, deren Brust der männlichen Körpernorm entspricht, ganz selbstverständlich überall oben blank bleiben. Ist das also auf alle Menschen übertragbar?

Das also diskutierte der Stadtrat ganz fix, ehe die Hitze zu viel werden konnte und entschied (und zwar einstimmig): Badekleidung muss „die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken“. Die primären Geschlechtsorgane – Anatomiefreund*innen werden anmerken, dass es korrekt „Geschlechtsmerkmale“ heißen müsste – sind solche, die unmittelbar an der Fortpflanzung beteiligt sind. So definieren es Duden und Pschyrembel. Damit hat München also für Menschen mit allen Körpern die Brustwarzenpräzedenz geschaffen.

Dazu muss erwähnt werden, dass sich die innerstädtische Badeordnung, so betonte es ein Sprecher der Stadt, ausdrücklich nur auf die Schwimmbereiche an der Isar beziehen. Wer sich dagegen im Schwimmbad oder im Park aufhält, fällt unter die Grünanlagensatzung. Und die verbietet „das Baden ohne Badebekleidung“ weiterhin ohne konkretisierenden Passus.

Ladies and Gentle*queers, wir präsentieren: So geht Körperpolitik in Deutschland. Über die Kleingartenverordnung äußerte sich die Stadt vorerst nicht.

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