Nitrat im Grundwasser: EuGH verurteilt Deutschland
Deutschland hat zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser getan. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Ob darauf eine Strafe folgt, ist allerdings noch unklar.
Welche Konsequenzen das Urteil hat, blieb zunächst offen. Die Bundesregierung hat die Regeln für das Düngen inzwischen nachgeschärft. Ob dies ausreicht, um die Gewässer sauberer zu halten, ist aber noch unklar.
Die EU-Kommission hatte 2016 geklagt, weil Deutschland aus ihrer Sicht über Jahre hinweg nicht strikt genug gegen die Verunreinigung vorgegangen war und damit gegen EU-Recht verstoßen hat. Schon 2014 hatte die Kommission die Bundesregierung abgemahnt.
Die obersten EU-Richter stellten fest, dass die Rügen der EU-Kommission berechtigt seien. Die Bundesrepublik habe gegen die maßgebliche EU-Richtlinie verstoßen. Auch als klar geworden sei, dass ihr Aktionsprogramm nicht ausreiche, habe die Bundesregierung nicht genügend zusätzliche Maßnahmen getroffen. Deutschland wurden zunächst die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Kommission könnte in einem nächsten Schritt Strafzahlungen erstreiten, falls sich die Lage nicht bessert.
Aufwändige Wasseraufbereitung
Nitrat ist wichtig für das Pflanzenwachstum. Doch wenn zu viel gedüngt wird, sammeln sich Rückstände im Grundwasser sowie in Bächen, Flüssen und im Meer an. Aus Nitrat entsteht durch chemische Prozesse Nitrit, das für Menschen schädlich sein kann. Bei der Trinkwasseraufbereitung muss Nitrat teils umständlich aus dem Grundwasser herausgefiltert werden, um die Grenzwerte einzuhalten. Auch die Bundesregierung räumt noch in einem Bericht von 2016 ein, dass an 28 Prozent der Grundwasser-Messstellen die EU-Grenzwerte überschritten werden.
Nach langem Hin und Her verschärfte die Bundesregierung 2017 die Düngeregeln für Bauern. Dazu zählen Stickstoff-Obergrenzen, längere Zeiten mit Düngeverboten und größere Abstände zu Gewässern.
Das Argument der Bundesregierung, dass sich die Lage mit den neuen Düngeregeln verändert habe, ließ der EuGH aber nicht gelten. Nach ständiger Rechtsprechung sei die Lage zum Zeitpunkt der Klage zu beurteilen. Grundlage des Spruchs ist demnach die Düngeverordnung in der Fassung von 2012. Deshalb sind die Folgen des Urteils auch zunächst schwer zu beurteilen.
Bauern verteidigen sich
Der Deutsche Bauernverband verteidigte die Praxis der Landwirte schon vor dem Urteil. „Wir düngen bedarfsgerecht“, sagte Generalsekretär Bernhard Krüsken im ZDF-„Morgenmagazin“. Mit Blick auf die bereits nachgeschärften Regeln fügte er hinzu, das Urteil beziehe sich auf ein längst abgeschlossenes Kapitel. Die neue Düngeverordnung setze die Betriebe bereits „massiv unter Druck“.
Die kommunalen Wasserwerke in Deutschland erhofften sich hingegen von dem Urteil eigentlich klare Ansagen, ob die neuen deutschen Düngeregeln ausreichen. Sei dies nicht der Fall, müsse Berlin nachlegen, sagte der Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Karsten Specht, der Deutschen Presse-Agentur. „Nur so können wir unsere Trinkwasserressourcen schützen“, sagte Specht.
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