Neuer Nationaler Sicherheitsrat: Erderhitzung? Egal!
Die Bundesregierung hat ein neues Gremium: den Nationalen Sicherheitsrat. Vor allem ein zentraler Bereich deutscher Sicherheitspolitik fehlt jedoch.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates beschlossen. Das Gremium soll die Sicherheitspolitik der Bundesregierung koordinieren und auf akute Krisen schnell reagieren können. Außerdem soll es eine langfristige Sicherheitsstrategie erarbeiten. Nicht mit dabei im ressortübergreifenden Rat ist das Umwelt- und Klimaministerium. Expert*innen aus diesem Bereich sind vorerst ebenfalls nicht einbezogen.
„Auch Extremwetter, Brände, Stürme, Überschwemmungen sowie die fehlende Hitzeresilienz von Städten und Einrichtungen der Daseinsvorsorge bei klimawandelbedingt steigenden Temperaturen sind reale Gefahren“, kritisierte die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Nina Scheer. Der neue Sicherheitsrat bedarf deshalb laut Scheer Nachsteuerung.
Auch die Umweltorganisation Germanwatch warnte davor, „die Klimakrise als eine der größten sicherheitspolitischen Bedrohungen unserer Zeit auszuklammern“. Risiken durch Extremwetterereignisse, die durch die Klimakrise deutlich vergrößert werden, seien auch in Deutschland hoch, was die Ahrtal-Flut 2021 mit 135 Todesopfern zeige.
„Der Zusammenhang zwischen Klima und Sicherheit ist schon lange in der deutschen Politik etabliert und wissenschaftlicher Standard“, kommentierte Vera Künzel, Klimaanpassungs-Expertin bei Germanwatch.
Weitere können „anlassbezogen“ hinzugezogen werden
Selbst der Bundesnachrichtendienst (BND) befand in einem Bericht Anfang dieses Jahres die Klimakrise für eine der fünf großen externen Bedrohungen für Deutschland. BND-Präsident Bruno Kahl erklärte sie für ähnlich gefährlich wie der Terrorismus oder ein „aggressiv-expansives“ Russland.
Den Vorsitz des Nationalen Sicherheitsrats hat der Bundeskanzler, also Friedrich Merz (CDU). Mitglieder sind außerdem Vertreter*innen aus der Ministerien für Finanzen, Justiz, Verteidigung, Digitales, Wirtschaft, Entwicklung, Inneres und Äußeres sowie der Chef des Kanzleramts.
Weitere Mitglieder der Bundesregierung können „anlassbezogen“ hinzugezogen werden, ebenso externe Expert*innen, Vertreter*innen internationaler Organisationen oder der EU.
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