Neuer Klärungsanlauf im Fall Oury Jalloh: Die unendliche Ermittlung
13 Jahre nach Oury Jallohs Tod will Sachsen-Anhalts Landtag klären lassen, was wirklich in der Polizeizelle geschah. Es könnte zu spät sein.
Wie ist das möglich?
Das ist eine von insgesamt acht Fragen, denen jetzt zwei externe Juristen nachgehen sollen. Am kommenden Freitag will die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt sie damit beauftragen.
Einer von ihnen soll der ehemalige Münchner Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel sein, ein konservativer Jurist. Der zweite Jurist ist der in München lebende Jerzy Montag. Er war elf Jahre lang rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag.
Zwei Ermittler mit Erfahrung
Nötzel und Montag sollen die Funktion von Sonderermittlern einnehmen, aber nicht diese Bezeichnung erhalten, darauf legt die CDU Wert. Offenbar fürchtet man, dies könnte als Zeichen des Misstrauens gegenüber der Justiz gewertet werden. Deshalb ist von „Beratern“ die Rede. Nötzel und Montag sollen den Rechtsausschuss des Landtags dabei unterstützen, die Jalloh-Akten zu begutachten. Der Ausschuss hatte die Papiere Ende November 2017 von der Justiz angefordert, nach dem bekannt geworden war, dass der Dessauer Staatsanwalt Bittmann von einem Mord an Jalloh ausgeht, seine Kollegen in Halle das Verfahren aber trotzdem eingestellt haben.
Im Februar 2018 kamen die Akten in der Geheimschutzstelle des Landtags in Magdeburg an. Der Raum ist klein, etwa zwölf Quadratmeter. Darin steht ein Schreibtisch für die Aufsicht führende Geheimschutzbeauftragte. In Regalen an einer Wand liegen die Akten. Lesen dürfen diese nur die 14 Mitglieder des Rechtsausschusses sowie eine Referentin pro Fraktion. Sie dürfen Mitschriften machen, aber keine Kopien oder Fotos.
Jens Kolze,CDU-MdL
Obwohl Nötzel und Montag offiziell nur „unterstützen“ sollen, ist ihr Untersuchungsauftrag umfassend. Das zeigt sich an den Fragestellungen: Gibt es noch offene Ermittlungsansätze? Wurden die Behörden bei den Ermittlungen beeinflusst? Wurden die Beweismittel sicher gelagert? Existieren Unstimmigkeiten bei den Ermittlungsverfahren? Wurden die Erkenntnisse der Gerichtsverfahren bei weiteren Ermittlungen ausreichend berücksichtigt? War es „rechtlich und fachlich nachvollziehbar“, dass das Verfahren von Dessau nach Halle abgegeben wurde? Und vor allem: War es gerechtfertigt, dass dort das Verfahren kurz darauf eingestellt wurde?
Montag und Nötzel sind renommierte Juristen mit viel Erfahrung: Nötzel ist mit spektakulären Verfahren gegen Wirtschaftsgrößen wie den früheren Deutsche-Bank-Chef Jürgen Fitschen oder den Formel-1-Boss Bernie Ecclestone bekannt geworden. Montag untersuchte im Auftrag des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags die Vorgänge um den 2014 gestorbenen Neonazi Thomas Richter, der unter dem Decknamen „Corelli“ als V-Mann für den Verfassungsschutz tätig gewesen war. Was Montag dazu herausfand, ist allerdings teilweise geheim – nur das Parlamentarische Kontrollgremium durfte seinen vollständigen Bericht lesen.
Landtag wollte keinen Untersuchungsausschuss
Ist damit nun also getan, was nötig wäre, um den Fall Jalloh endlich aufzuklären? Das sehen keineswegs alle so. Letztlich geht es darum, mögliche Täter vor Gericht zu stellen. Genau dafür aber läuft die Zeit ab, sagen Kritiker. Die Beauftragung von Montag und Nötzel könnte den möglicherweise entscheidenden Druck aus der Sache nehmen, befürchten sie.
Im Oktober 2017 stellte die Staatsanwaltschaft Halle das Verfahren ein. Sie bewerte die entscheidenden Gutachten „eben anders“ als die Kollegen in Dessau, erklärte eine Vertreterin gegenüber der taz. Über 120.000 Menschen unterschrieben danach eine Petition für „lückenlose Aufklärung“. Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) wies deshalb Ende 2017 die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg an, den Fall an sich zu ziehen. Diese möge den „Konflikt“ zwischen den Ansichten der Ermittler im Halle und Dessau „durch eine eigenständige und gegebenenfalls durch weitere Ermittlungen gestützte Bewertung der Geschehnisse“ klären. Diese Ermittlungen dürften in den nächsten drei Monaten abgeschlossen sein, darauf deutet die Äußerung eines Staatsanwalts bei einer Anhörung im Landtag hin.
Um zu verhindern, dass der Aktendeckel zugeklappt wird, hatte die Linken-Abgeordnete Henriette Quade im Februar die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses vorgeschlagen. „Es reicht nicht aus, auf die Prüfung durch den Generalstaatsanwalt zu setzen“, sagte Quade. Der Untersuchungsausschuss hätte der Reihe nach alle Zeugen vorladen und somit die Widersprüche der zurückliegenden Gerichtsverfahren für die Öffentlichkeit noch einmal nachvollziehbar machen können. Die Naumburger Staatsanwaltschaft könnte, so die Vermutung, während der laufenden Arbeit eines solchen Ausschusses das Verfahren kaum einstellen.
Doch für einen solchen Ausschuss müssten mindestens ein Viertel der 87 Abgeordneten votieren – also 22. Die Linken haben 16. Wenigstens die 5 Grünen und einer der elf SPDler müsste zustimmen. Doch beide sind Teil der Regierungskoalition – und haben sich dagegen entschieden.
„Aufgrund des sehr umfangreichen Aktenmaterials haben sich die Koalitionsfraktionen verständigt, externe juristische Berater – keine Sonderermittler – hinzuzuziehen“, sagt Jens Kolze, der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion. „Einen Untersuchungsausschuss ziehen wir daher nicht in Betracht.“ Sebastian Striegel, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, will vor dem Freitag gar nichts sagen, um die Einigung mit der CDU nicht zu gefährden. „Wir haben uns auf dieses Verfahren geeinigt“, sagt die SPD-Abgeordnete Silke Schindler. „Wenn es nach der Inaugenscheinnahme Anhaltspunkte gibt, die für einen Untersuchungsausschuss sprechen, werden wir das verhandeln. An diesem Punkt sehe ich das nicht“, so Schindler.
Furcht vor einer Einstellung der Ermittlungen
Damit ist folgendes Szenario wahrscheinlich: Vor dem nächsten Jahr wird wohl nicht mit einem Bericht von Nötzel und Montag zu rechnen sein. Bis dahin wird von dem Fall öffentlich kaum mehr etwas zu hören sein. Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren könnte so ohne große Aufregung eingestellt werden. Sollte dies dann zu einem späteren Zeitpunkt kritisch von Nötzel und Montag gewürdigt werden, wäre die Aussicht auf eine Wiederaufnahme und eine Anklage der Täter gering.
Dass das Verfahren in Naumburg beendet sein könnte, bevor das Duo Montag und Nötzel ihre Arbeit abschließen, sei „überhaupt kein Nachteil“, sagt Montag dazu. „Wir haben mit dem justiziellen Verfahren gar nichts zu tun, so ist das System der Gewaltenteilung.“ Der Landtag könne die beiden „nur insoweit beauftragen, als er selbst handeln kann. Die Justiz ist frei und unabhängig und wir können ihre Entscheidungen auch nicht überprüfen.“ Sollten die Ermittler allerdings zu dem Ergebnis kommen, dass Erkenntnisse von der Justiz unberücksichtigt geblieben sind, nachdem diese das Verfahren beendet hat, hätte das „keine unmittelbaren Konsequenzen“ mehr, räumt Montag ein.
Ob ein Untersuchungsausschuss die bessere Lösung gewesen wäre, sei eine Frage „der Willensbildung im Parlament, dazu werde ich mich nicht äußern“, sagt er. Ob der Bericht, den Montag und Nötzel schreiben, der Öffentlichkeit zugänglich sein wird? „Wir stellen den Bericht unserem Auftraggeber, dem Landtag, zur Verfügung. Was der damit macht, ist seine Sache. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass der Landtag den Bericht nicht veröffentlicht“, sagt Montag.
„Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss hätte Naumburg unter Druck gesetzt“, argumentiert Nadine Saeed von der Initiative Gedenken an Oury Jalloh. „Der wäre viel breiter, und vor allem öffentlich, angelegt gewesen als die Arbeit der beiden externen Ermittler.“ Mit der Einsetzung der beiden Berater habe der Landtag „den Untersuchungsausschuss abgewehrt“.
Die Initiative hatte im vergangenen Dezember Strafanzeige wegen Mordes gegen den ehemaligen Polizeibeamten Udo S. gestellt – und zwar gleich beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe. Doch der lehnte es ab, sich mit dem Fall Oury Jalloh zu befassen. Dieser sei nicht „geeignet, die Staatsschutzbelange, namentlich die innere Sicherheit und das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit des Staates, ernsthaft zu beeinträchtigen“, erklärte die oberste Ermittlungsbehörde.
Anwältin rügt den Aufklärungsauftrag
Die Hamburger Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, die die Familie Jallohs als Nebenklägerin vertritt, hält den Auftrag für Nötzel und Montag nicht für überzeugend. Die Beschlussvorlage mit den Untersuchungsfragen „finde ich einigermaßen beliebig“, sagt sie. Es fehle die Zuspitzung auf die beiden Kernfragen: das Feuerzeug und die rechtsmedizinische Einschätzung der Überlebenszeit nach Zündung des Brandes. Im Laufe des Verfahrens war herausgekommen, dass der als Beweisstück gesicherte, verschmorte Feuerzeugrest nie in der Zelle gewesen sein kann.
Für Heinecke sind das die wichtigsten Indizien für eine Täterschaft Dritter. Auch sie fürchtet, dass die Naumburger Staatsanwälte das Verfahren demnächst einstellen. „Danach bleibt nur der Antrag auf Erzwingung der Klage beim Oberlandesgericht Naumburg“, sagt Heinecke. Welche Aussichten auf Erfolg das hat, ist völlig offen.
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