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Neuer Ärger für Pfarrer Lothar KönigPolizist mit Lauti fast überfahren?

König wird vorgeworfen, bei einer Anti-Nazi-Demo einen Polizisten angefahren zu haben. Er bestreitet das. Schon früher seien Vorwürfe gegen ihn konstruiert worden.

Lothar König vor dem Prozess wegen Landfriedensbruch 2013 Foto: dpa

Suhl/Jena epd | Jenas bekanntem Stadtjugendpfarrer Lothar König steht neuer juristischer Ärger in Haus. Die Staatsanwaltschaft Gera werfe dem Geistlichen vor, mit seinem Lautsprecherwagen 2016 fast einen Polizisten überfahren zu haben, berichtet das in Suhl erscheinende Freie Wort am Montag. Nach Angaben Königs sowie eines Sprechers der Polizei in Jena hätten Polizisten deswegen am vergangenen Freitag die Fahrerlaubnis des 63-Jährigen beschlagnahmt.

König habe der Zeitung die Vorgänge im August 2016 so geschildert: Während einer Demonstration gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Jena habe es eine unübersichtliche Verkehrslage gegeben; mittendrin er und sein Lautsprecherwagen. Dabei sei plötzlich ein Polizist auf die Straße gelaufen – worauf er samt Auto kurze Zeit später von zahlreichen Polizisten aus Sachsen umringt worden sei. Nur nach der Intervention von Beamten aus Jena habe er wieder zur Jugendgemeinde Stadtmitte zurückfahren können, erinnere sich König an die Vorgänge.

Einen Tag später habe er dann erfahren, dass der Polizist angebe, sich nur mit einem Satz zur Seite davor habe retten können, von König angefahren zu werden. Im Beschluss des Amtsgerichts Gera zur Einziehung des Führerscheins heiße es sogar, König habe den Polizisten mit seinem Auto mit Schrittgeschwindigkeit etwa zehn Meter weit vor sich her geschoben, berichtet das Freie Wort. Deshalb werde dem Pfarrer auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schwerem Fall vorgeworfen.

König weise dies zurück, weshalb es wohl zu einer Verhandlung kommen werde. Es ist nicht das erste Mal, dass er sich im Zusammenhang mit Aktionen gegen Neonazi-Demonstrationen vor Gericht verantworten muss. Der Pfarrer war 2013 deutschlandweit bekanntgeworden, weil ihm die Staatsanwaltschaft Dresden unter anderem vorgeworfen hatte, in der Stadt zwei Jahre zuvor zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen zu haben. In einem an Merkwürdigkeiten reichen Prozess vor dem Amtsgericht Dresden hatten sich diese Vorwürfe nicht erhärten lassen.

Mehr noch, es habe sich im Prozess sogar herausgestellt, dass die Vorwürfe von Polizei und Staatsanwaltschaft zum Teil konstruiert gewesen seien, so die Zeitung. Schon damals sei von vielen Beobachtern mit Kopfschütteln registriert worden, wie massiv – und vergeblich – Anklagebehörde und Polizei versuchten, das Engagement des Pfarrers gegen Nazis zu kriminalisieren, schreibt das Blatt.

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10 Kommentare

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  • Die Sächsische Polizei kommt demnächst hiermit nach Jena, damit sie dem Angriff von König auch richtig entsprechen kann:

    http://www.mdr.de/sachsen/umstrittene-stickereien-im-antiterrorwagen-der-polizei-100.html

    http://www.tagesschau.de/inland/sachsen-survivor-105.html

     

    "Anti-Terrorwagen" Survivor R mit Frakturschrift!

  • Gibt's in dem Fall nicht zufällig ein Video? Ok, doofe Frage: Im Prozess gegen König 2013 präsentierte die Polizei schließlich auch ein Video. War bloß blöderweise zusammengeschnitten. Als die Orginalvideos auftauchten musste der Prozess erstmal ausgesetzt werden, weil die Manipulationen durch die Polizei so dreist waren.

  • Zuständig für die Justiz in Thüringen:

     

    Minister Dieter Lauinger (Bündnis 90/Die Grünen).

  • Ich finde ihn und sein Engagement in Jena sehr sympathisch aber denke trotzdem, dass man das alles ruhig und besonnen vor Gericht klären muss.

  • In Schrittgeschwindigkeit vor sich hergeschoben und dann die Rettung durch einen Sprung zur Seite. Bei mir läuft gerade ein Action Movie mit Rennschnecken ab.

    • @lions:

      Der betroffene Polizist muss sicher Superman'sche Kräfte besessen haben, um den Angriff des bärtigen Bösen lebend überstanden zu haben. Ich vermute, dass auf den Überwachungsvideos nichts zu sehen sein wird, da sich die Geschehnisse in fürs menschliche Auge nicht erfassbaren Dimensionen abgespielt haben, aber das dürfte kein Hinderungsgrund für eine mindestens lebenslängliche Inhaftierung des Terrorpfarres für die sächsische Justiz sein.

  • Da hilft nur die Anklage gegen die Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden wegen Falschbeschuldigung, Gerichtsteuschung, Falschaussage und evtl. Bildung einer terroristischen Vereinigung zur Unterstützung rechtsterroristischer staatsgefährdender Vereinigungen. Können solche Beamte noch im Staatsdienst bleiben? Offensichtlich sind hier rechtsradikale Netzwerke am Werk, die staatliche Organe inflitriert haben.

    • @Unvernunft:

      So etwas geht mir auch schon länger durch den Kopf.

       

      Es gibt heuer ja viele Fälle, wo die Polizei gerichtsbestätigt über die Strenge schlägt, aber nie belangt wird.

      So auch bei den abgewiesenen Journalisten beim G20 oder diversen konstruierten Terroranschlägen dort.

      Nur so als Beispiel..