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Neue Rechtsform für UnternehmenProfite einzig für die Firma

Eine neue Rechtsform soll verhindern, dass Einzelne aus Unternehmen beliebig Geld abziehen können. Streit gibt es aber noch um das Wie.

Justizminister Marco Buschmann will Gesellschaften mit gebundenem Vermögen unterstützen Foto: Britta Pedersen/dpa

Berlin taz | Unternehmer demonstrieren eher selten. An diesem Dienstag ist in Berlin damit aber zu rechnen: Chefinnen und Chefs kleiner und größerer Firmen sollen um den Bundestag auf die Straße gehen, um für eine Gesetzesreform zu plädieren. Es geht darum, eine neue Rechtsform einzuführen, die den Firmen zugutekommen könnte – die sogenannte Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV).

Organisiert hat das die Stiftung Verantwortungseigentum, die Dutzende Unternehmen als Mitglieder führt, etwa die BMW-Stiftung, die Globus Holding (Baumärkte), Ecosia (Suchmaschine), die GLS-Bank und Weleda (Kosmetik).

Seit Jahren arbeitet sie daran, eine neue Form der Kapitalgesellschaft zu etablieren, die die jeweilige Firma vor Ausverkauf und Ausplünderung schützen soll. Die Gewinne müssten komplett im Betrieb bleiben. Die Gesellschafter dürften sich nicht persönlich bereichern und die Firma nicht an spekulative Investoren verkaufen.

Aus Sicht der Stiftung könnte das auch ein Beitrag zur Lösung des Nachfolgeproblems im Mittelstand sein. Denn tausende kleinere und größere Betriebe stehen vor der Herausforderung, dass die Gründer, ihre Nachfahren oder Erben die Geschäfte nicht selbst weiterführen können, sie jedoch auch nicht auf Gedeih und Verderb an externe Investoren veräußern wollen. Gäbe es die neue Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, könnte man in solchen Fällen externe Geschäftsführer hereinholen, die allerdings nur beschränkten Zugriff auf das Betriebskapital hätten.

Buschmanns Eckpunkte

Nachdem die Idee 2021 bereits Eingang in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP fand, lädt die Stiftung an diesem Dienstag auch zu einer Veranstaltung in den Bundestag. Wichtigster Punkt: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wird wohl Eckpunkte eines Gesetzentwurfes präsentieren.

Kürzlich war bereits bekannt geworden, dass Buschmann sich ein Kernelement der Forderungen zu eigen machen will: Die Gesellschafter der neuen, „thesaurierenden Kapitalgesellschaft“ sollen „weder offen noch verdeckt Gewinne entnehmen oder ausschütten und dies auch nicht über eine Änderung des Gesellschaftsvertrags aufheben können“.

Darüber hinaus scheinen aber erhebliche Differenzen zu bestehen zwischen den Vorstellungen des Ministers und denen der Stiftung. Buschmann will erstens wohl keine eigene, dann neue Rechtsform ins Leben rufen, sondern die Konstruktion möglichst nah an der existierenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ansiedeln. Zweitens enthalten die Eckpunkte anscheinend die Regelung, dass die Vermögensbindung nur in Deutschland gilt und bei einer Verlagerung der jeweiligen Firma in ein anderes EU-Land wegfällt.

Beides stößt auf Kritik der Stiftung und ist wohl auch nicht im Sinne der Ampel-Fraktionen. Deren Abgeordnete Katharina Beck (Grüne), Otto Fricke (FDP) und Esra Limbacher (SPD) haben eine Gruppe von Juristinnen und Juristen bereits damit beauftragt, einen eigenen Gesetzentwurf zu formulieren. Die Beteiligten sprechen sich dafür aus, eine neue Rechtsform – eben die GmgV – zu schaffen, weil dies einfacher sei, als an die traditionelle GmbH anzudocken. Außerdem sehen sie kein Problem darin, die Vermögensbindung in Einklang mit EU-Recht zu bringen.

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14 Kommentare

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  • „weder offen noch verdeckt Gewinne entnehmen oder ausschütten und dies auch nicht über eine Änderung des Gesellschaftsvertrags aufheben können“

    Und wer soll Geld in eine solche Gesellschaft investieren? Investitionen sollen doch Gewinne abwerfen. So klingt es für mich wie eine Schenkung. Das Geld ist weg und es kommt auch nichts zurück.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Es gibt ja z.B. auch Genossenschaften.



      Die machen auch ihre Arbeit. Aus der Bankenkrise kamen die auch besser raus, als Diejenigen, die "investiert" haben.



      Leider räubern Investoren mittlerweile im deutschen Mittelstand, übernehmen Patente und evtl. den " guten Namen" um den Kram dann in China im Hinterhof zusammen zu schrauben.



      Das ist nicht gut für unser Image, nicht gut für den Wirtschaftsstandort oder unsere Arbeitsplätze.



      Ich begrüße daher die oben beschriebene Initiative.



      Ich glaube, dass dies eine sinnvolle Neuerung ist, die



      BetriebsleiterInnen die Möglichkeit eröffnet, Ihr



      Lebenswerk zu erhalten.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Jemand, der es seinen Kindern nicht zutraut, Geburt ist schließlich Zufall.



      Jemand mit Philanthropie.



      Jemand mit ohnehin genügend Geld für das tägliche Brot.



      Jemand, der sich mit seiner Belegschaft freut.

      Sie finden sicher noch andere Jemands.

      • @Janix:

        Sie sprechen jetzt von Grundkapital?

        Oder vom laufenden Bedarf?

        Die meisten Unternehmen haben nämlich das Problem, dass man erstmal für Material und Löhne in Vorleistung gehen muss, bevor man Geld einnimmt, das diese Kosten decken kann. Bei Geschäftskunden (einschließlich Staat) gibt es die letzte Rate (üblicherweise 10 bis 20% der Arftragssumme) erst nach der Gewährleistungsfrist, also 2 oder 5 Jahre nach Lieferung.



        Unternehmen, die das aus den Bar- und Bankbeständen überbrücken können, dürften (aus anderen Gründen) nicht zur Hauptzielgruppe der neuen Rechtsform zählen.



        Und bei den anderen gibt entweder der Inhaber ein Darlehen, indem er nur zu bestimmten Zeitpunkten (aber nicht regelmäßig) Geld entnimmt oder sogar kurzzeitig zuschießt - oder per Fremdkredit.



        Dann muss man aber genügend Gewinn machen, um die Zinsen für den Überbrückungskredit bezahlen zu können. Ups... haben wir da gerade einen Weg gefunden, Gewinn aus dem Unternehmen herauszuholen? 😎

        • @FriedrichHecker:

          :) Lieferanten X überhöht bezahlen, "Patente" von Y teuer kaufen, Geschäftsführer Z fürs Nichtstun löhnen, die von Ihnen genannten Kredite - nicht nur im Mafia- oder Steuerberatungsgeflecht eine denkbare Methode. Aber gewisse Grenzen zu überschreiten könnte zumindest auffallen. Kein GmbH-GF darf seinen Betrieb bewusst schädigen.

          Das Unternehmen kann ja Gewinne machen oder sollte auch wie jedes andere seine Kapitalkosten mindestens decken.

  • Es gibt schon jetzt nicht wenige Unternehmen, die entsprechend gegen Zugriffe von außen abgesichert sind; meist in Form einer Stiftung.

    Das hat offensichtliche Vor- und Nachteile:



    Der Vorteil ist, das Unternehmen muss nicht jeden Firlefanz mitmachen, den sich ein Investor oder eine Analystin ausdenkt.



    Der Nachteil: Wenn das Unternehmen schlecht läuft, schreit niemand auf - jedenfalls nicht mit der Machtposition eines Teilhabers. Das kann dann länger so weitergehen, ohne dass der Vorstand reagiert. Und pleite gehen kann ein Stiftungsunternehmen dennoch ...

    Eine neue Rechtsform ist sinnvoll, denn Stiftungen sind kompliziert und Ländersache, d.h. es gibt das juristische Randthema auch noch in 16facher Ausführung (!!).



    Vorteil der Stiftungen war allerdings, dass z,T. ein Teil des Gewinns an einen gemeinnützigen Zweck ging. Das ist hier wohl nicht vorgesehen.

    Ein Kapitalschutz, der an den Staatsgrenze endet, ist natürlich nichts wert. Das wäre dann wieder eines der Gesetze, die man sich besser sparen sollte ...

  • "Die Gesellschafter der neuen, „thesaurierenden Kapitalgesellschaft“ sollen „weder offen noch verdeckt Gewinne entnehmen oder ausschütten und dies auch nicht über eine Änderung des Gesellschaftsvertrags aufheben können“."

    Wie das gehen soll, ist mir ehrlicherweise schleierhaft. Die Errichtung und Auflösung einer Gesellschaft ist das Recht der Gesellschafter. Damit würde die Gesellschaft von ihren Gesellschaftern quasi entkoppelt und stünde vollständig für sich.

    Kann man machen, ist aber mit dem derzeitigen Gesellschaftsrecht eher unvereinbar.

    • @Kriebs:

      Wir haben das Eigentumsrecht größtenteils dem extrem weitgehenden der Römer entnommen.



      Das muss aber nicht sein, und schon gar nicht, wenn man Sonderfälle klar abgrenzt.

  • Zwei Gründe:



    1) Der Patriarch traut seinen Kindern nicht/ die Firma ist sein Lieblingskind. Das ist kein Punkt für den Staat.



    2) Man will verhindern, dass eine Firma staatliche Zuschüsse o.ä. aussaugt und an die Aktionäre durchreicht, danach eine 'kluge' Insolvenz hinzaubert. Vgl. auch Gemeinwohlökonomie. Das verstehe ich eher.

    Das Risiko ist evtl. eine Kapitalbindung oder Überinvestition bei unsinnigen Bereichen - wird das Unternehmen sich gewandelt bekommen? Und wenn das mit dem Umzug nach Molwanien entfällt, wäre es zu leicht zu umgehen.

    • @Janix:

      Mit dem Wegzug aus Deutschland hätte man zumindest im steuerlichen Sinn eine Entnahme von Betriebsvermögen d.h. Es werden Steuer auf den Wert des Umgezogenen Vermögens fällig.

  • wie soll das dann mit der haftung sein?



    bisher konnten zb bei umweltschäden die entscheider mit ihren boni nach hause gehen, gezahlt die firma oder niemand.

    • @Zeit und Raum:

      Da wird in der Regel die Gesellschaft haften, oder wenn man im Strafrechtlich relevanten Bereich angekommen ist, geht es dem Täter ans Leder und hoffentlich auch an das Vermögen.

  • Ein großer Vorteil könnte sein, dass dann staatliche Zuschüsse und Entlastungen investiert werden und nicht in Ausschüttungen fließen.

    • @Ciro:

      Ein großer Nachteil könnte sein, dass nur Unternehmen diese Rechtsform wählen, bei denen "staatliche Zuschüsse und Entlastungen" eher den Charakter von Almosen haben.

      Und den Optimismus bezüglich der Lösung für den - insbesondere handwerklichen - Mittelstand teile ich auch nur begrenzt. Bei einer Stiftung von Unternehmen mit angestellten Managern mit festem Salär kann man offenbar nicht einschätzen, wieviel der sich zumindest phasenweise selbstausbeutende Handwerksmeister zu Liquidität und wirtschaftlichen Erfolg beitragen kann. Vorfinanzierung von Material und Mitarbeiterlöhnen bis zur Bezahlung durch den Kunden bei teilweise schwankenden Auftragsvolumen oder -laufzeiten passen nicht immer zu einem regelmäßigen Geschäftsführergehalt.



      Aber "Mittelstand" kann ja heutzutage auch ein leitender Angestellter sein, der mehr Gehalt bekommt als ein Handwerksmeister Einnahmen vor Bezahlung von Löhnen und Material hat...