Neue Oberstufe in Hamburg: Hamburg will Kunstunterricht halbieren
In Hamburgs Schulbehörde gibt es Planspiele, die Fächer Kunst, Musik und Theater in der Oberstufe auszudünnen. Fachverbände laufen Sturm.
Wegen neuer Vorgaben der Kultusminister plant Hamburg eine Reform seiner gymnasialen Oberstufen. Dabei könnte es ausgerechnet den Fächern Kunst, Musik und Theater an den Kragen gehen. Hier könnte man „bestehende Belegverpflichtungen“ künftig „verringern“, hieß es bereits im Januar bei einer Fachtagung des Amtes für Bildung. Nun berichtet der Fachverband für Kunstpädagogik BDK Hamburg von einer Halbierung der Belegpflicht – von vier auf zwei Semester in der Oberstufe. Das, so sagt die Vorsitzende Nina Rippel, sei ihnen in einem Gespräch von der Schulbehörde mitgeteilt worden.
„Damit würden diese Fächer ihren verbindlichen Stellenwert in der Oberstufe und im Abitur verlieren und zu einem ‚Nice-to-have‘“, schreiben der BDK Hamburg, der Hamburger Landesverband des Bundesverbands Musikunterricht und der Fachverband Theater in Schulen in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Sicherstellung einer kulturellen Bildung für alle Schüler dürfe nicht auf einzelne Schulen oder gar auf die Elternhäuser abgewälzt werden, denn das „würde dem Grundsatz der Bildungsgerechtigkeit widersprechen“, so die drei Verbände weiter, die zugleich eine Onlinepetition starteten.
Die Belegverpflichtung ist eine Errungenschaft aus dem Jahr 2008. Als unter der grünen Schulsenatorin Christa Goetsch die sogenannte „Profiloberstufe“ mit festen Fächerkombinationen auf den Weg gebracht wurde, wurde zugleich festgelegt, dass jeder Schüler eines der drei ästhetischen Fächer Kunst, Musik und Theater über die ganzen vier Semester seiner Oberstufenzeit hindurch belegt. So ist es bisher auch möglich, in diesen Fächern das Abitur abzulegen.
Hamburg ändert, was nicht geändert werden muss
Um den neuen Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) zu genügen, müsste Hamburg ganz andere Punkte ändern. So ist es bisher in Hamburg möglich, dass Schüler zwischen 32 und 40 Kursnoten ins Abitur einbringen. Künftig sollen es bundeseinheitlich 36 Kurse sein. Und Naturwissenschaften sollen mindestens mit drei Stunden die Woche im Stundenplan stehen.
Doch laut einer Präsentation des Amtes für Bildung, die Anfang Januar auf jener Fachtagung gezeigt wurde, empfahl eine behördliche Beratungsgruppe stattdessen weitergehende Schritte wie eine „Verringerung von Belegpflichten für Künste und Religion/ Philosophie“. Die neue Prüfungsordnung soll noch vor den Hamburger Sommerferien beschlossen werden und ab Schuljahr 2027/28 gültig sein.
„Wir sind über diese Änderungen sehr besorgt“, sagt Nina Rippel. Die Kürzung der Belegpflicht könne auch zu einem Rückgang von Stellen und Studienplätzen an den Hochschulen führen.
Andrea Sabisch, Nora Sternfeld und Franz Wanner, ProfessorInnen der „Sozietät Bildende Kunst“, Stellungnahme an die Schulsenatorin
An sich ist es nicht üblich, dass sich Hochschulen zur Schulpolitik äußern. Aber weil es sie auch betrifft, meldeten sich drei ProfessorInnen der „Sozietät Bildende Kunst“, Andrea Sabisch, Nora Sternfeld und Franz Wanner, mit einer Stellungnahme an die Schulsenatorin zu Wort. Auch sie sehen keinen Anlass, die momentan gültige Belegpflicht zu ändern, da sie in ihrer bestehenden Form den Vorgaben der Kultusministerkonferenz entspreche.
„Das Fach Bildende Kunst gilt als sehr beliebtes, dezentrales Abiturfach in Hamburg mit über eintausend Prüfungen im Jahr“, schreiben die drei. Es sei das einzige Fach, das eine grundständige Expertise für eine visuelle Dimension der Bildung anbiete, was in der digitalen Welt des 21. Jahrhundert zunehmend wichtiger werde. „Das Fach Bildende Kunst, wie auch die Fächer Musik und Theater dürfen nicht zum Luxus für wenige Kinder werden.“
Auch Hamburgs Elternkammer ist besorgt. Zwar habe die Kammer in einer früheren Stellungnahme zur Oberstufenreform auf die Gesamtbelastung der Schüler hingewiesen. „Daraus erfolgt jedoch keine Kürzungsnotwendigkeit gerade im Bereich der ästhetischen Bildung“, schreiben die Vorsitzende Simone Kohl und der übrige Vorstand. Im Gegenteil hätten diese Fächer diese gerade angesichts zunehmender psychischer Belastung und hoher Leistungsverdichtung eine „wichtige stabilisierende Funktion im schulischen Alltag“.
Bereits heute machten diese Fächer nur einen kleinen Anteil der Oberstufe aus. Eine weitere Kürzung ginge zu Lasten „kreativer und persönlichkeitsbildender Bildungsanteile“, schreibt die Kammer, und warnt ebenfalls davor, kulturelle Bildung vom Elternhaus abhängig zu machen.
Wenn es denn so kommt. Kammervertretern wurde inzwischen von Behördenseite signalisiert, diese Halbierung der Kunstfächer sei gar nicht mehr geplant. Doch eine Anfrage der taz dazu von Montag konnte die Schulbehörde nach zwei Tagen nicht beantworten.
Beleg-Reduzierung vom Tisch?
Am späten Donnerstagnachmittag reichte die Schulbehörde die Antworten nach. Auf die Frage, ob die Belegverpflichtung für Kunst, Musik und Theater in der Oberstufe auf zwei Semester reduziert wird, erklärt eine Sprecherin nun: „Nein, der aktuelle Beratungsstand sieht das nicht vor.“ Der Entwurf für die neue Prüfungsordnung gehe jetzt in die Gremienabstimmung und liege „voraussichtlich erst kommende Woche vor“. Unabhängig von der endgültigen Entscheidung über „letzte Details“, schränkt sie ein, werde die durchgängige Belegung dieser Fächer in der Oberstufe „weiterhin möglich sein“.
Dass das „möglich“ sein wird, hatten die Kritiker allerdings auch nicht bezweifelt. Es geht den Fachverbänden mit der Belegpflicht darum, dass die vier Semester kultureller Bildung – vergleichbar mit Sport – weiter die Regel sind. Auf die Frage, ob sich jene aus dem Jahr 2008 stammende Festlegung aus Sicht der Behörde bewährt hat, antwortet die Sprecherin ausweichend: „Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.“ Hier gelte es Interessenlagen zum Ausgleich zu bringen. Jede über die KMK-Vorgaben hinausgehende Belegverpflichtung schränke zum Beispiel die Möglichkeit eigener Schwerpunktsetzung ein.
Auch lässt sich aus der Antwort herauslesen, dass die Reduzierung der Kunstfächer eine Zeit lang im Gespräch war. So schreibt die Behörde zur Frage, ob die Fächer entwertet würden und künftig nicht mehr als Abiturfach in Frage kämen: „Diese Schlussfolgerung war zu keiner Zeit richtig. Eine Reduzierung der Belegverpflichtung bedeutet nicht zugleich die Vorenthaltung einer Belegmöglichkeit.“ Dieses Missverständnis habe die Behörde in verschiedenen Gesprächen mit den Verbänden klargestellt.
Nina Rippel sagt: „Wenn es wirklich keine Reduzierung gibt, würden wir das als Erfolg unserer Aktion begrüßen.“ Sie warte nun erst mal die genaue Formulierung der neuen Verordnung ab. „So lange läuft unsere Online-Petition weiter.“
Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach Veröffentlichung in den letzten drei Absätzen um die nach drei Tagen eingegangene Antwort der Hamburger Schulbehörde ergänzt.
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