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Neue Gesetze im neuen JahrWas ändert sich 2023?

Bürgergeld, Steuerfreibeträge, Midijobs, Gaspreisbremse – das sind viele Erleichterungen, aber die Inflation bleibt belastend.

Es wird jedenfalls teurer Foto: Christin Klose/dpa

1 Was ändert sich, wenn Sie Emp­fän­ge­r:in von Hartz-IV-Leistungen sind?

Seit dem 1. Januar heißt die Grundsicherung für Arbeitssuchende, bisher „Hartz IV“ genannt, „Bürgergeld“. Dabei steigt der Regelbedarf für alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte von 449 Euro auf 502 Euro im Monat. Auch für Part­ne­r:in­nen und Kinder in Bedarfsgemeinschaften steigen die Regelsätze entsprechend. Hinzu kommt die Erstattung von sogenannten angemessenen Wohnkosten. Um das Bürgergeld zu bekommen, ist kein neuer Antrag nötig, wenn man schon Hartz-IV-Leistungen bezieht.

Wer erstmals einen Antrag auf Bürgergeld stellt, für den übernimmt das Jobcenter für ein Jahr die Wohnkosten in tatsächlicher Höhe, es gibt in dieser Karenzzeit keine „Angemessenheitsprüfung“ der Wohnkosten. In den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs bleibt zudem ein Vermögen bis zu 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft geschützt, für jede weitere Person erhöht sich der Freibetrag um jeweils 15.000 Euro. Danach gilt nur noch ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft.

Sanktionen, die zuletzt während der Corona-Pandemie ausgesetzt waren, sind ab Januar wieder möglich, wenn Bür­ger­geld-­Emp­fän­ge­r:in­nen ihren „Mitwirkungspflichten“ nicht nachkommen oder nicht zu Terminen erscheinen. Dann kann der Regelsatz zunächst um 10 Prozent, später bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Es gelten mit dem Bürgergeldgesetz etwas höhere Einkommensfreibeträge für Erwerbstätige, die ihren Lohn mit der Sozialleistung „aufstocken“. Diese Regelung der höheren Freibeträge tritt aber erst im Juli in Kraft.

2 Was ändert sich für Sie als er­werbstätige Steuer- und Beitragszahler:in?

Es gibt Erleichterungen und neue Belastungen. Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich ab Januar auf 10.908 Euro im Jahr. Auch der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird dann erst bei höheren Einkommen als bisher fällig.

Es steigen gleichzeitig die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge. Sie legen 2023 im Durchschnitt voraussichtlich um 0,3 Prozentpunkte auf durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohnes zu, die Ar­beit­neh­me­r:in­nen zahlen davon die Hälfte. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen, also die maximal möglichen Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen werden erhöht. Für Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von unter 2.000 Euro gilt allerdings ab Januar die sogenannte Midijob-Regelung, damit zahlen sie etwas weniger Sozialversicherungsbeiträge als bisher.

Die Süddeutsche Zeitung hat diese Wechselwirkungen ausrechnen lassen. Danach haben Singles mit einem Bruttoeinkommen von 7.000 Euro im Monat im Jahr 2023 rund 995 Euro mehr netto in der Tasche. Wer als Single 1.500 Euro brutto im Monat verdient, kommt auf ein Plus von jährlich 510 Euro.

3 Was ändert sich für Sie als Eltern?

Das Kindergeld steigt zum Januar einheitlich auf 250 Euro pro Monat und Kind, das sind zum Beispiel für das erste und das zweite Kind jeweils 31 Euro mehr im Monat. Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden ebenfalls angehoben.

4 Was ändert sich für Sie als Rentner:in?

Rent­ne­r:in­nen sollen im kommenden Jahr ab Juli voraussichtlich wieder eine Rentenerhöhung bekommen, und zwar nach vorläufigen Zahlen rund 3,5 Prozent mehr im Westen und gut 4,2 Prozent im Osten. Wer als Rent­ne­r:in nebenbei arbeiten will, kann dies auch bei vorgezogenen Altersrenten anrechnungsfrei tun: Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten, also bei Renten vor Erreichen der Regelaltersgrenze, werden ersatzlos gestrichen. Auch die jährlichen Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen voller Erwerbsminderung werden 2023 angehoben, dann darf man rund 18.000 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen.

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5 Was ändert sich, wenn Sie Grundsicherung im Alter bekommen?

Die Regelsätze bei der Grundsicherung im Alter steigen genauso wie bei den Emp­fän­ge­r:in­nen von Bürgergeld, also auf 502 Euro für Alleinstehende. Se­nio­r:in­nen mit Grundsicherung im Alter dürfen im Unterschied zu Bürgergeld-Empfänger:innen nur ein Schonvermögen von 10.000 Euro behalten. Die Anrechnung von Hinzuverdiensten ist bei Be­zie­he­r:in­nen von Grundsicherung im Alter zudem erheblich strenger als bei Bürgergeld-Empfänger:innen: Wer als Se­nio­r:in Grundsicherung bekommt, darf vom Nebenverdienst nur 30 Prozent behalten und dies auch nur bis zu einer Höhe von 251 Euro im Monat.

6 Was könnte sich ändern, wenn Ihnen die Mietkosten über den Kopf wachsen?

Versuchen Sie, Wohngeld zu beantragen. Die Zahl der Haushalte im Wohngeldbezug soll durch das neue „Wohngeld plus“ auf 2 Millionen ansteigen, im Schnitt soll es für diese Haushalte 370 Euro monatlich an Zuschuss geben. Man beantragt Wohngeld bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Mit dem Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums kann man sich eine erste Orientierung verschaffen. Die Kommunen haben schon signalisiert: Die Bewilligung wird dauern, das Geld gibt es dann aber rückwirkend.

7 Was ändert sich durch die Preisbremsen für Gas und Strom und durch die Inflation?

Preisbremsen für Energiekosten treten formal im März 2023 in Kraft, sollen dann aber rückwirkend ab 1. Januar gelten. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gelten dann Preisdeckelungen für Gas, Strom und Fernwärme, nur für den darüber liegenden Verbrauch muss der dann meist deutlich höhere, gültige Vertragspreis gezahlt werden.

Auch an den staatlichen Energiepreisbremsen liegt es, dass die Bundesbank für 2023 mit einem Rückgang der allgemeinen Inflation von 8,6 Prozent auf 7,2 Prozent rechnet, was immer noch eine deutliche Mehrbelastung ist. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass die Lebensmittelpreise erst mal hoch bleiben und Kon­su­men­t:in­nen damit rechnen müssen, zukünftig einen höheren Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel auszugeben.

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