Nancy Faesers Asyl-Vorstoß: Besänftigung für die Kommunen
Was Innenministerin Nancy Faeser fordert, ist längst EU-Recht. Ihr geht es allein um innenpolitische Profilierung.
S PD-Innenministerin Nancy Faeser setzt sich dafür ein, dass Asylverfahren bereits an den EU-Außengrenzen durchgeführt oder zumindest begonnen werden. Praktisch hat dies aber keinerlei Relevanz. Dass sich die Ampel an diesem Punkt auf eine gemeinsame Position geeinigt hat, bringt die bislang fehlende Einigung auf ein neues EU-Asylsystem keinen Millimeter weiter.
Es ist ja nicht so, dass die EU kein gemeinsames Asylsystem hat. So sieht etwa die Dublin-III-Verordnung. vor, dass grundsätzlich der EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist, über den ein Antragsteller in die EU eingereist ist. Das sind typischerweise die Staaten an den EU-Außengrenzen, etwa Italien, Griechenland und Ungarn. Und laut Asyl-Verfahrensrichtlinie können Asylverfahren auch vor der Einreise an der EU-Außengrenze eingeleitet werden.
Das Instrumentarium, das die Bundesregierung einführen will, ist also längst vorhanden. Es wird nur nicht akzeptiert, weil die EU-Staaten an den Außengrenzen nicht mehr einsehen, warum gerade sie für die Asylverfahren zuständig sein sollen. Sie lassen die Flüchtlinge deshalb einfach unregistriert weiterreisen.
Verhandlung für eine Umverteilung
Schon seit mehreren Jahren wird deshalb über ein neues, gemeinsames Asylsystem verhandelt, das irgendeine Form von Umverteilung einführt. Eine Einigung ist aber unglaublich schwer. Staaten wie Ungarn wollen zum Beispiel gar keine Flüchtlinge aufnehmen und lehnen deshalb jede Umverteilung ab. Auch die Aufnahmebereitschaft der anderen EU-Staaten ist völlig ungenügend.
Dass die Bundesinnenministerin nun vermeintliche Fortschritte meldet, hat wohl allein innenpolitische Gründe. Denn sie will vor dem Flüchtlingsgipfel am 10. Mai die Kommunen besänftigen. Diese brauchen aber keine Politpoesie über ein vermeintliches „historisches Momentum“ bei den EU-Verhandlungen, sondern verbindliche Zusagen über Bundeshilfen für die Unterbringung und Betreuung der real existierenden Neuankömmlinge.
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