Nachrichten in der Coronakrise: Long-Covid-Risiko für Frauen höher
17 Millionen Menschen in Europa leiden unter Long-Covid-Symptomen, darunter häufig Frauen. Bei der Maskenpflicht im ÖPNV wollen die Länder einheitliche Regelungen.
17 Millionen Menschen in Europa mit Long-Covid-Symptomen
Geschätzt mindestens 17 Millionen Menschen in Europa waren einer für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) durchgeführten Analyse zufolge in den ersten beiden Jahren der Pandemie von Long-Covid-Symptomen betroffen. Für die Modellrechnung hatte die Universität Washington Fälle in den 53 europäischen Mitgliedsstaaten ausgewertet, wie das in Kopenhagen ansässige Europa-Büro der WHO am Dienstag mitteilte. Als Kriterium galt eine Symptomdauer von mindestens drei Monaten in den Jahren 2020 und/oder 2021.
Die Untersuchung deute darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit, an Long Covid zu erkranken, bei Frauen doppelt so hoch ist wie bei Männern, teilte die WHO weiter mit. Außerdem steige das Long-Covid-Risiko nach einer schweren Corona-Infektion, zu deren Behandlung ein Krankenhausaufenthalt erforderlich war, drastisch. Der Modellrechnung zufolge habe eine von drei betroffenen Frauen und einer von fünf betroffenen Männern nach einem so schweren Verlauf mit Symptomen von Long Covid zu kämpfen.
„Wir müssen zwar noch viel über Long Covid lernen“, sagte der Direktor der WHO-Region Europa, Hans Kluge, während einer WHO-Tagung in Tel Aviv. „Aber diese Daten machen deutlich, dass wir dringend mehr Analysen, mehr Investitionen, mehr Unterstützung und mehr Solidarität mit den Betroffenen brauchen.“ Millionen Menschen litten in den Monaten nach einer Corona-Infektion unter schwächenden Symptomen. „Sie dürfen nicht weiter im Stillen leiden. Regierungen und Gesundheitspartner müssen zusammenarbeiten, um Lösungen auf der Grundlage von Forschung und Nachweisen zu finden.“
Weltweit waren der Untersuchung zufolge geschätzt rund 145 Millionen Menschen in den ersten zwei Jahren der Pandemie von Long-Covid-Symptomen betroffen. (dpa)
Lauterbach begrüßt angepassten Corona-Impfstoff
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Zulassung eines weiteren, an aktuelle Virus-Varianten angepassten Corona-Impfstoffes begrüßt. „Nach der Entscheidung der Europäischen Zulassungsbehörde haben wir jetzt mehrere hervorragend wirksame Impfstoffe, um die Herbstwelle zu bekämpfen“, sagte der SPD-Politiker am Dienstag am Rande eines Besuchs in Tel Aviv. „Sowohl der BA.1- wie der BA.5-Impfstoff sind dafür geeignet.“
Jetzt könnten die Impfstoffe auch in Deutschland eingesetzt werden, so Lauterbach. Dafür gelte bereits die aktuelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko). Ende der Woche werde die Stiko erneut darüber beraten.
Die Europäische Kommission hatte am Montag einen weiteren Impfstoff der Hersteller Biontech und Pfizer zugelassen, der an die Omikron-Unterlinien BA.4 und BA.5 angepasst ist. Empfohlen werde die Impfung für Menschen ab 12 Jahren als Auffrischung, teilte die EU-Arzneimittelbehörde EMA mit. Ein neuer Impfstoff, der an die Variante BA.1 angepasst ist, hatte kürzlich die Zulassung bekommen.
BA.4/BA.5 sind die Omikron-Sublinien, die derzeit nach Daten aus Stichproben praktisch alle Infektionen in Deutschland verursachen. (dpa)
Maskenpflicht in ÖPNV soll bleiben
Die Gesundheitsminister der Länder wollen derweil im Herbst an der geltenden Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) festhalten. Das sagte eine Sprecherin des sachsen-anhaltischen Gesundheitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur am Montag nach einer Schalte der Ressortchefs der Länder. Sachsen-Anhalt hat derzeit den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz.
Alle Länder behielten die Maskenpflicht im ÖPNV wohl bei, sagte die Sprecherin. Dies sei ein Ergebnis der Beratungen zum Infektionsschutzgesetz. Die Länder seien an einer einheitlichen Umsetzung interessiert.
Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Rechtsgrundlagen für die noch verbliebenen Coronamaßnahmen wären sonst ausgelaufen. Bundesweit vorgeschrieben sind ab dem 1. Oktober beispielsweise Maskenpflichten in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen. Die Länder können in Eigenregie auch in anderen Innenräumen wieder Masken-Vorgaben ergreifen.
Außerdem haben die Gesundheitsminister am Montag über die Abrechnung von Coronatests beraten. Der Bund solle die Testverordnung überarbeiten und klarstellen, wer für die Abrechnungsprüfungen zuständig sei, sagte die Sprecherin.
Bundesweite Inzidenz bei 229,9
Das Robert Koch-Institut (RKI) gab die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstagmorgen mit 229,9 an. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 5 Uhr wiedergeben. Am Vortag hatte der Wert der Coronaneuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche bei 216,2 gelegen (Vorwoche: 219,1; Vormonat: 342,2).
Allerdings liefern diese Angaben nur ein sehr unvollständiges Bild der Infektionszahlen. Experten gehen seit einiger Zeit von einer hohen Zahl nicht vom RKI erfasster Fälle aus – vor allem, weil bei Weitem nicht alle Infizierte einen PCR-Test machen lassen. Nur positive PCR-Tests zählen in der Statistik. Zudem können Nachmeldungen oder Übermittlungsprobleme zu einer Verzerrung einzelner Tageswerte führen.
Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI zuletzt 54.930 Coronaneuinfektionen (Vorwoche: 49.709) und 90 Todesfälle (Vorwoche: 99) innerhalb eines Tages. Vergleiche der Daten sind auch hier wegen des Testverhaltens, Nachmeldungen oder Übermittlungsproblemen nur eingeschränkt möglich. Generell schwankt die Zahl der registrierten Neuinfektionen und Todesfälle deutlich von Wochentag zu Wochentag, da insbesondere am Wochenende viele Bundesländer nicht ans RKI übermitteln und ihre Fälle im Wochenverlauf nachmelden.
Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 32.507.180 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden.
Lebenslängliches Urteil für Mord durch Maskengegner
Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bad Kreuznach wertete in seinem Urteil am Dienstag die Tat als Mord und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Anders als von Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefordert, stellte die Schwurgerichtskammer aber keine besondere Schwere der Schuld fest. In diesem Fall wäre eine Haftentlassung des heute 50-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis rechtlich zwar möglich gewesen, aber in der Praxis so gut wie ausgeschlossen.
Die Verteidigung hatte den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen. Die beiden Anwälte des Deutschen hatten auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit des Angeklagten plädiert, der nach Schätzung eines Gutachters zum Zeitpunkt des Schusses rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Die Tat am 18. September 2021 an einer Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
Die Frage nach der Täterschaft hatte bei der sechsmonatigen Verhandlung keine große Rolle gespielt, da sie von Anfang an unstrittig war. Der Angeklagte hatte gestanden, aus Wut darüber, dass der junge Kassierer ihm ohne Coronamaske kein Bier verkaufen wollte, sich zu Hause eine Waffe geholt und bei einem erneuten Besuch in der Tankstelle abgedrückt zu haben. Zudem gab es Videoaufnahmen von der Tat.
Für den Revolver hatte er keinen Waffenschein. Deswegen wurde er auch wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Die Mutter des 20 Jahre alten Opfers hatte als Nebenklägerin an dem Prozess teilgenommen.
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