Nach umstrittenen Beleidigungs-Urteil: Künast legt Beschwerde ein

Ein Berliner Gericht hatte Anfang September heftige Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin für hinnehmbar erklärt. Künast will sich jetzt wehren.

Anna-Lena von Hodenberg Geschäftsführerin der HateAid gGmbh, und Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen, unterhalten sich vor einer Pressekonferenz

Gegen das Gericht: Renate Künast (r.) und Anna-Lena von Hodenberg, Chefin von HateAid Foto: dpa

BERLIN afp | Die Grünen-Politikerin Renate Künast geht gegen das umstrittene Urteil des Landgerichts Berlin zu Hasskommentaren gegen sich vor. Künast werde zusammen mit der Organisation HateAid am Mittwoch Beschwerde einlegen, teilte HateAid mit. Dann muss sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall befassen.

„Im Unterschied zum Landgericht halte ich die getätigten Äußerungen über mich keineswegs für hinnehmbar“, erklärte die ehemalige Bundesministerin. Sie wolle sich mit allen Mitteln des Rechtsstaats wehren – „auch stellvertretend für viele andere“.

Das Urteil vom 9. September hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Die Berliner Richter ließen Kommentare bei Facebook wie „Drecks Fotze“, „Stück Scheiße“, „Schlampe“ oder „Geisteskranke“ zu. Künast erklärte, „als demokratische Gesellschaft dürfen wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren.“

Laut HateAid-Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg führte der Beschluss zu großer Verunsicherung unter Betroffenen von Hasskommentaren. In der Beratung würden viele Menschen jetzt fragen, ob es überhaupt Sinn ergebe, sich rechtlich gegen Hass im Netz zu wehren.

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