Grüne klagt gegen Facebook: Künast geht gegen Falschzitat vor

Die Grünen-Politikerin hat eine Klage gegen Facebook eingereicht. Sie möchte ein grundsätzliches Urteil zur Löschpflicht des Unternehmens erwirken.

Renate Künast spricht im Bundestag

Welche Löschpflicht hat Facebook? Grünen-Politikerin Künast möchte dies mit einer Klage klären Foto: Future Image/imago

BERLIN taz | Welche Löschpflicht hat Facebook? Diese Grundsatzfrage möchte die Grünen-Politikerin Renate Künast mit einer Klage, die sie am Freitag vor dem Landgericht Frankfurt am Main eingereicht hat, klären. Die Politikerin klagt aufgrund eines Memes, das ihr ein Falschzitat in den Mund legt. Dieses wurde vielfach auf Facebook-Seiten geteilt. Künast hätte demnach gesagt, dass Integration bedeute, dass Deutsche auch Türkisch lernen müssten. Das Falschzitat führte zu zahlreichen Hasskommentaren gegen die Politikerin.

Künast möchte nun mit der Unterstützung der gemeinnützigen Organisation HateAid prüfen, ob „Facebook und somit auch andere Social-Media-Plattformen verpflichtet sind, nicht nur das gemeldete Meme, sondern auch alle weiteren identischen und sinngleichen Memes zu löschen“, so HateAid auf ihrer Webseite. Davon ausgenommen werden sollten lediglich solche Darstellungen, in denen das Zitat klar als falsch gekennzeichnet ist. Außerdem sollen Betroffene einen Anspruch auf Schmerzensgeld bekommen.

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Bisher müssen Betroffene laut HateAid selbst nach Inhalten suchen und sich dann bei Facebook zwecks Löschung melden. HateAid zufolge hat der US-Konzern in dem konkreten Fall angeboten, die wortgleichen Beiträge zu löschen. Das allerdings müsse allen Nut­ze­r*in­nen angeboten werden. „Ich möchte für alle Betroffenen erreichen, dass das Vorgehen gegen Falschzitate nicht zu ihrer energiefressenden Lebensaufgabe wird“, sagte Künast am Dienstag bei einer Pressekonferenz.

Frauen besonders betroffen

Künast wehrte sich bereits 2019 gegen Hasskommentare im Netz und stieß mit ihrer Klage eine Debatte an. Im September 2019 scheiterte sie noch vor dem Berliner Landgericht. Das Gericht urteilte, dass sich Beleidigungen wie „Stück Scheiße“ „haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren“ bewegten. Im Januar 2020 änderte das Landgericht den Beschluss und erkannte sechs von 22 Fällen als Beleidigung an.

Besonders betroffen von Hasskommentaren im Netz sind nach Angaben von HateAid Jour­na­lis­t*in­nen, Ak­ti­vis­t*in­nen und Kommunalpolitiker*innen. Häufig trifft der Hass im Netz Frauen. In den letzten Jahren wehren sich vermehrt Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, gegen Hassnachrichten und gehen erfolgreich gegen Privatpersonen vor. So etwa die Klimaaktivistin Luisa Neubauer.

Falschinformationen über Privatpersonen, die jedoch vielfach in sozialen Netzwerken wie Facebook geteilt werden, „können Leben zerstören“, sagte HateAid-Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg. Jedoch sei kaum jemand bereit, gegen einen Konzern wie Facebook vor Gericht zu ziehen. (mit rtr/afp)

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