Kampf gegen Hasskommentare: Renate Künast erringt Teilerfolg
Mit ihrer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss hatte Künast jetzt Erfolg: Sechs von 22 Hasspostings gegen sie gelten nun doch als Beleidigung.
Berlin dpa | Renate Künast hat mit einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zu Beschimpfungen auf Facebook einen Teilerfolg erreicht. Das Berliner Landgericht teilte am Dienstag mit, dass die Kommentare zu einem Post der Politikerin im Lichte höchstrichterlicher und verfassungsrechtlicher Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit nochmals geprüft wurden.
In sechs von 22 Fällen sei – anders als in einem Beschluss vom September 2019 – nun eine Beleidigung gesehen worden. Damit bekam die Grünen-Bundestagsabgeordnete in diesen Fällen Recht. Der neue „Abhilfebeschluss“ ist noch nicht rechtskräftig.
Künast will, dass die personenbezogenen Daten der 22 Nutzer herausgegeben werden dürfen, um zivilrechtlich gegen sie vorgehen zu können. In sechs Fällen hat sie dies nun erreicht. „Als demokratische Gesellschaft dürfen wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren“, hatte die Grünen-Politikerin betont.
Nicht mit der Meinungsfreiheit zu rechtfertigen
Nach dem damaligen Gerichtsbeschluss waren alle Kommentare keine Diffamierung der Person und damit keine Beleidigung. Unbekannte hatten Künast unter anderem als „Stück Scheiße“ und „Geisteskranke“ bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Beiträge geschrieben. Die Entscheidung war auf Unverständnis gestoßen.
Die sechs Nutzer-Äußerungen, die jetzt als Beleidigung gesehen werden, hätten einen „ehrherabsetzenden Inhalt“, der nicht mit der Meinungsfreiheit zu rechtfertigen sei, hieß es vom Gericht weiter.
Bei den anderen 16 Kommentaren sah das Gericht noch keine Straftat der Beleidigung. Da Künast eine umfassende Beschwerde eingelegt hatte, werden diese Fälle nun der nächsten Instanz, dem Kammergericht, zur Prüfung vorgelegt.
Leser*innenkommentare
el presidente
Mir gefällt das Urteil nicht.
Ich denke hier wird Sonderrecht für den politischen Adel geschaffen.
yurumi
@el presidente Auch wenn es Ihnen nicht gefällt, aber dieses Recht steht auch Ihnen zu. Folglich kann ein Mensch nicht von Sonderrecht reden.
Willi Müller alias Jupp Schmitz
Auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist, schöner Teilerfolg.
64984 (Profil gelöscht)
Gast
Wenn ich das richtig verstehe, wird Künast auch von den 6 Kommentaren, die jetzt als Beleidigung anerkannt sind, noch nicht die Namen bekommen, damit sie gegen die Urheber vorgehen kann.
Sondern erstmal geht es jetzt in die nächste Instanz und dann wird man weitersehen.
Welcher Normalsterbliche hätte die Zeit, das Geld, die Kraft und die Energie, das durchzuziehen, was Renate Künast hier durchzieht. Respekt für Renate Künest, aber hier versagt der Rechtsstaat, wenn Normalsterbliche scheitern würden gegen etwas vorzugehen, was jeder normale Mensch natürlich als unglaubliche Beleidigung und Schlimmeres erkennen würde.