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Nach tödlichen Schüssen auf SchwarzeUS-Polizist freigesprochen

Wegen mangelnder Beweise, dass die tödlichen Schüsse aus seiner Waffe stammten, wurde ein Polizist in den USA freigesprochen. Nach dem Urteil kam es zu Ausschreitungen.

Insgesamt wurden 71 Demonstranten in Cleveland festgenommen Bild: ap

CLEVELAND afp | In den USA ist ein weißer Polizist freigesprochen worden, der bei einer Verfolgungsjagd dutzende Schüsse auf zwei unbewaffnete Schwarze abgegeben hatte. Der zuständige Richter im Bundesstaat Ohio erklärte am Samstag, es gebe keine sicheren Beweise dafür, dass die tödlichen Schüsse aus der Waffe des 31-Jährigen stammten. Das Urteil rief Proteste hervor. Dabei wurden nach Polizeiangaben 71 Menschen festgenommen.

Zur Verhandlung stand ein Vorfall vom November 2012, an dem 13 Polizisten beteiligt waren. Sie gaben bei einer Verfolgungsjagd insgesamt 137 Schüsse auf das Auto von Timothy Russell und Malissa Williams ab, die dabei getötet wurden. Der Polizist Michael Brelo wurde anschließend vor Gericht gestellt, weil er auch noch geschossen haben soll, als das Paar schon nicht mehr fliehen konnte und demzufolge auch keine Gefahr mehr in Verzug gewesen sei.

Von seinen 49 Schüssen gab Brelo nach Angaben der Anklage 15 Schüsse ab, als das Auto bereits stand. Dabei sei der 31-Jährige auf die Motorhaube geklettert und habe durch die Windschutzscheibe gefeuert. In dem Auto wurden später keine Waffen gefunden.

Richter John O'Donnell erklärte, es sei möglich, dass der Angeklagte die tödlichen Schüsse abgefeuert habe. Die Beweislage sei aber nicht ausreichend, um den Polizisten wegen vorsätzlicher Tötung zu verurteilen. Dem 31-Jährigen hätten in diesem Fall bis zu 22 Jahre Haft gedroht. Die Ermittlungen gegen die anderen an der Verfolgungsjagd beteiligten Polizisten dauern an.

„Es gibt keine Gerechtigkeit“

Nach dem Urteil versammelten sich Demonstranten vor dem Gericht und skandierten: „Es gibt keine Gerechtigkeit.“ Auch anderswo in der Stadt kam es zu kleineren Protestkundgebungen. Dann hätten sich zahlreiche Menschen von den bis dahin friedlichen Protesten abgespaltet und unter anderem begonnen, unbeteiligte Zuschauer anzugreifen, sagte der Polizeichef von Cleveland, Calvin Williams, am Sonntag. Die Sicherheitskräfte seien erst eingeschritten, als es zu Ausschreitungen gekommen sei. Dabei seien 71 Menschen festgenommen worden.

Der Bürgermeister von Cleveland, Frank Jackson, erklärte seine Unterstützung für friedliche Demonstrationen. „Aktivitäten jenseits davon“ würden aber nicht toliert, warnte Jackson.

Der nun verhandelte Fall ist nur einer von Polizeigewalt gegen Schwarze in Cleveland. Im November vergangenen Jahres wurde in der Stadt im Norden der USA ein zwölfjähriger Schwarzer erschossen, der auf einem Spielplatz mit einer Waffenattrappe spielte. Die Ermittlungen zu dem Fall dauern noch an.

Im vergangenen Jahr hatten mehrere Fälle von tödlichen Schüssen auf Schwarze durch weiße Polizisten die USA erschüttert. In zwei Prozessen entschied eine sogenannte Grand Jury, dass sich der jeweilige Polizist nicht dafür verantworten muss. Die Todesfälle und anschließenden Gerichtsentscheidungen führte zu landesweiten Protesten gegen Rassismus und Polizeigewalt.

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26 Kommentare

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  • Bisweilen neige ich zu heftiger Ironie oder Understatement. Was in Kommentaren oft nicht s gut zu vermitteln ist.

     

    Liegt sicher daran auch irgendwie die oft exzessive oder gar unbegründete Gewalt aushalten zu können. Auch für die sachliche Einordnung ist eine gewisse Distanz zum Geschehen, so unbegreiflich das menschliche Handeln im Einzellfall auch ist, nur hilfreich.

    Habe kein Ziel hier etwas zu beschönigen, was aber gern mit meinem Beharrungsvermögen auch bestimmten fachlichen Perspektiven verwechselt wird.

  • https://www.youtube.com/watch?v=gB6bXyhQO7c

    Ob was mit den Polizisten passiert die einen Mann quälten, der zuvor offenbar als er einen Schlaganfall erlitt in ein Auto puffte? Haben die sich noch einen Spaß draus gemacht die zwei amerikanischen Fascholizisten.

  • zu 1.) Im Satz liegt bereits ein (juristischer) Denkfehler: Es ist gerade nicht möglich, dass "Kugel(n)" den Tod verursacht haben. Juristisch kann nur eine Kugel todesursächlich sein. Wenn mehrere Kugeln (nahezu) gleichzeitig eine Person treffen (z.B. eine tödlich in den Kopf, eine weitere ebenfalls für sich tödlich ins Herz), kann eben gerade nicht festgestellt werden, welche tatsächlich den Tod verursacht hat. Vor Gericht gilt dann der Zweifelssatz in dubio pro reo. Mit dem für Laien grotesken Ergebnis, dass bei jedem tödlich wirkenden Schuss angenommen werden muss, dass er gerade nicht den Tod verursacht hat.

     

    zu 2.) Dies gilt nur, wenn wenige Schüsse aus wenigen Waffen abgegeben werden. Bei 14 Waffen und 137 Schüssen ist dies - wenn überhaupt - nur ganz eingeschränkt möglich.

     

    zu 4.) Das Problem ist nicht "der Unbekannte", sondern dass juristische Dilemma, dass nur einem Beamten der strafrechtliche Vorwurf der unrechtmäßigen Schussabgabe vorgeworfen wurde, bei den 13 weiteren Polizisten jedoch von weitgehend rechtmäßigen Handeln ausgegangen wird. D.h. wenn einer der 13 Polizisten den Tod verursacht haben sollte, dann ist es kein Mord und für die Anklage "unbedeutend".

     

    Es war eigentlich von Beginn an klar, dass bei der dünnen Beweislage keine Verurteilung zu erwarten war. Es stellt sich jedoch die Frage, weshalb die Staatsanwaltschaft unbedingt Mord anklagen wollte. Bei dem Vorwurf des versuchten Mordes wäre irrellevant gewesen, wer die tödlichen Schüsse abgegeben hat, da der Angeklagte auf jedem Fall und unrechtmäßig Schüsse auf die Opfer abgegeben hat, in der Absicht, den Tod herbei zu führen. Hier wäre eine Verurteilung durchaus möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich gewesen und der Strafrahem liegt nicht wesentlich niedriger.

    • @Cerberus:

      Zu 1.

      Korrekt, es muss ein erheblicher zeitlicher ABstand zwischen den Ausbildungen der einzelnen Schussdefekte liegen, sonst ist eine Wirkungszuordnung nicht mehr zuverlässig möglich.

       

      Zumal wenn ein Teil der Einsatzmittel Langwaffen waren.

  • "... bei einer Verfolgungsjagd dutzende Schüsse auf zwei unbewaffnete (!) Schwarze..."

     

    Rein zufällig wieder Schwarze die Opfer . Dutzende Schüsse ? Leicht untertrieben , ja , nämlich gleich 11,5 mal ein Dutzend .

    Wenn irgendjemand in der Welt allein diese nackten Tatsachen kennte , also ohne Kenntnis des Tatortes , auf welches Land würde er/sie an erster bis dritter Stelle wohl wetten ?

    Na ?... - Gewonnen !

  • Nun, bisher war/ist kriminaltechnisch folgender Sachstand relevant:

     

    1. Im rahmen einer Obduktion ist feststellbar, welche Kugel(n) tödlich getroffen haben.

    2. Im Rhamen der ballistischen Analyse ist feststellbar, aus welcher Waffe die Kugel(n) kam(en).

    3. Im Rahmen einer Dienstwaffenliste ist nachprüfbar, welcher Polizist zum Tatzeitpunkt die Waffe geführt hat und somit verantwortlich ist.

    4. Falls ein anderer Polizist, der "grosse Unbekannte" damit geschossen hat, wird der laut Dienstwaffenliste Verantwortliche sicher erklären können, wem er seine Waffe "ausgeliehen" hat.

     

    Aber für die US-Polizei gilt eben das gleiche Phänomen, wie es bei uns z.B. im Beginn der NSU-Affäre sichtbar war; wenn keine belastbaren Beweise gefunden werden sollen, dann findet man eben auch keine ... noch Fragen ?

    • @Ulfi Spassvogel:

      Nur halb verstanden!

       

      Das endballistsiche Problem ist hier ein anderes.

      Grundsätzlich läßt sich für den Verlauf eines jeden Schusskanals das Projektil zuordnen. Für eine einzelne Waffe bestehen auch gewisse Aussichten die Reihenfolge der Projektile zu bestimmen. Das hilft hier aber nicht weiter.

       

      Der Vorsitzenden hat das auch entsprechend begründet: Aus dem ballistischen Gutachten geht nicht hervor, ob der Angeklagte auf bereits Tote geschossen hat oder nicht!

      Ob das Gutachten dem Stand von Forschung und Technik entspricht, oder ob es die "Qualität" einiger Gutachten aus dem NSU-Tatkomplex aufwesit, ist mir derzeit leider nicht bekannt.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Nur vordergründig geht es hier um das Thema "Schießwütiger Weißer erschießt zwei Schwarze". Dass ein einzelner Mensch, der eigentlich andere Menschen schützen soll, 49 Schüsse auf jemand Anderen abgibt (der in einem stehenden Auto sitzt) und dazu auf die Motorhaube klettert: was muss wohl bei einer solchen Hinrichtung in Herz und Hirn eines solchen Menschen vorgehen? Alleine bei dieser Vorstellung wird mir schon schlecht.

     

    Für mich zeigt dieses Szenario einmal mehr, wie sehr die USA ein zutiefst gewalttätiges Land sind. Ob nun Kriminalität, Terrorismus oder staatlich legitimierte Gewalt: diese Gewaltätigkeit unterscheidet sich nur in der Form, nicht aber im Inhalt. Ich halte sie für Anzeichen eines tief sitzenden, sich durch die amerikanische Geschichte ziehenden SELBSTHASSES, der sich Ventile im Außen sucht. Nachdem sich die moderne Kriegführung in den letzten Jahrzehnten nach den Zerstörungen Koreas und Vietnams stark verändert hat, eher notgedrungen auch im amerikanischen Außen.

     

    "Ich finde, die Zivilisation ist eine gute Idee. Nur sollte endlich mal jemand damit anfangen, sie auszuprobieren." (Arthur C. Clarke)

    • @76530 (Profil gelöscht):

      Sehr geehrter Herr Leiberg, bevor Sie über vermutete Motive psychologisieren, hier rein paar Anhalte.

       

      Polizei dient primär der Gefahrenabwehr, alles andere ist zugegeben etwas schönfärberisch, aber bestenfalls Nebenprodukt.

       

      Auch zum Schusswaffengebrauch darf angemerkt werden: Der kann nie an der Zahl der abgegebenen Schüsse, sondern am Erfolg der Maßnahme gewertet werden. Es ist international Ausbildungsstand das geschossen wird bis sichtbar Wirkung eintritt.

       

      Man könnte statt sich da oberflächlich ohne Sachkenntnis zu mokieren, auch behaupten das die verwendeten Einsatzmittel gegen Fahrzeuge nicht taugen?

      Bei diesem Einsatz erwächst aber aus der Rechtslage ein ganz anderes Problem! Die hält durchaus dazu an aus Polizeisicht eine Lage zu schaffen in der eben ex post nicht mehr ermittelbar ist wer im einzelnen die todesursächlichen Schüsse abgegeben hat und wer "nur" noch auf einen Toten geschossen hat.

      Das Urteil ist gut nachvollziebar, und genau das macht es gleichzeitig so gefährlich!

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @KarlM:

        Wir reden hier über ein und dasselbe Ereignis und doch trennen uns Welten in unseren Bewertungssystemen. Das Hinrichten zweier Menschen als "Massnahme" zu bezeichnen, erscheint mir ebenso geschmacklos wie Ihr Hinweis auf den "internationalen Ausbildungsstand".

         

        Meine Ausführungen sind politischer, nicht nur psychologischer Natur. Doch selbst wenn sie dies wären, wären sie damit nicht falsch.

         

        Aus Erlebnisberichten USA-Reisender habe ich anhand von persönlichen Schilderungen wie auch TV-Reportagen (etwa des sehr amerikafreundlichen Joey Kelly) vom Entsetzen über heutige amerikanische Realität erfahren.

         

        Dies ist mein Thema, kein Pseudo-Sachverständigen-Disput über den Ausbildungsstand amerikanischer Polizisten und ballistische Petitessen.

        • @76530 (Profil gelöscht):

          Sehr geehrter Herr Leiberg,

           

          es geht mir überhaupt nicht um eine "Diskurshoheit" o.ä..

           

          Meine berufliche Realität ist die Todesursachenermittlung, Nicht natürlicher Tod/Schuss/USBV. Da verwende ich die fachüblichen Termini, ob Sie das geschmacklos finden ist irrelevant für die Sachverhaltsbeschreibung. Glauben Sie ernsthaft ich fände nicht natürlichen Tod irgendwie "schön"?

          Wenn Sie eine moralische Wertung und eine politische Analyse der Ursachen anstreben ist das begrüßenswert. Ist aber kein Grund unsachlich zu werden.

          Auch bemühe ich mich keine "ballistischen Petitessen" vorzutragen, die würden eh nicht nachvollzogen werden können, sondern die entscheidungsrelevanten Grundlagen für das Urteil. Damit sich gerade auch die Nichtbalistiker eine sachlich begründete Meinung bilden können.

          • 7G
            76530 (Profil gelöscht)
            @KarlM:

            Okay, dann lag ich mit meiner Vermutung ja richtig, dass Sie vom Fach sind.

             

            Ich schwinge manchmal eine flotte/scharfe verbale Klinge, liebe Ironie, Polemik und Spott. Gleichwohl wollte ich Ihnen nicht auf die Füsse treten, schon gar nicht, Sie in Ihrer beruflichen Kompetenz angreifen. Umgekehrt würde mir das auch nicht gefallen.

             

            Wenn ich hier über das Ziel hinaus geschossen (im vorliegenden Kontext ein blödes Bild!) haben sollte, bitte ich um Entschuldigung. Es war niemals meine Absicht zu verletzen.

            • @76530 (Profil gelöscht):

              Das ist schon ok. Tatsächlich sind solche Fälle ja geeignet sich zwingend Gedanken über das Zustandekommen solcher Situationen und die resultierenden Handlungen zu machen.

               

              Da ist Aufregung durchaus Stil- und Hilfsmittel, auch wenn der "erste Eindruck" keine schlüssigen Lösungen bietet, aber zumindest Verdachtsmomente.

      • @KarlM:

        "Auch zum Schusswaffengebrauch darf angemerkt werden: Der kann nie an der Zahl der abgegebenen Schüsse, sondern am Erfolg der Maßnahme gewertet werden".

        Ach nee, bewerten darf jeder für sich und auch nach psychlog. Maßstäben. Vorrang in der Polizeiarbeit hat doch zudem das Überleben des Täters, sprich Handlungsunfähigkeit, dass mit dieser Anzahl Schüssen wohl nicht Motiv war. Der Schütze hat auf jeden Fall eine psychologische Bewertung vedient.

        • @lions:

          Nope,

           

          Primärziel ist die Durchsetzung der Maßnahme. Das Überleben des Täters ist reiner Bonus, für alle Beteiligten.

           

          Selbstverständlich darf jeder bewerten, nur führt das mangels Sachkenntnis bei solchen Themen in der Regel zu ziemlichen Absurditäten.

           

          Und wie erwähnt: Sie machen den Fehler einen abgegebenen Schuss mit einem Treffer gleichzusetzen. Das ist aber eben i.d.R. nicht der Fall und für die Beteiligten nur aus der Beobachtung des Gegenüber indirekt ableitbar. Auch sind Treffer praktisch nie zu bemerken, wenn das Geschehen so komplex wird und Hindernisse im Spiel sind. Grundsätzlich ist bei so einem Ereignis jeder Beteiligte von Facharzt zu begutachten, warum auch nicht?

          • @KarlM:

            Die absichtliche Tötung ist ultma ratio und im Ermessen des Polizeischützen. Sie werden in keinem Polizeigesetz der westl. Welt den Schießbefehl finden. Ergo kann die Durchführung der Maßnahme nicht oberste Priorität haben, sondern das Gewissen des Beamten.

            • @lions:

              Nur die Ruhe. Im dt. Polizeirecht ist es verboten zu Tötungszwecken zu schießen. Einzige Außnahme "Finaler Rettungsschuss".

               

              Zur Erinnerung: Zweck des SWG ist es eine rechtswidrige Handlung "unmittelbar" stoppen zu können. (Eine etwas seltsame Forderung, denn mit Kurzwaffe ist das pysikalisch nur sehr bedingt möglich!)

              Ober in diesem Fall der Angeklagte so oft geschossen hat, weil er in Tötungsabsicht handelte? War er ein schlechter Schütze, hat er überhaupt erkennen können ob er getroffen hat? (Ein Toter reagiert nicht mehr, das macht Erkennenvon Treffern nicht unbedingt einfacher).

              es wird vorausgesetzt das die Handlungsweise des Beamten entsprechend verantwortungsvoll sei, hier sieht das nicht so aus. Zumal mit ziemlicher Eigengefährdung gehandelt wurde ohne jede Notwendigkeit.

      • @KarlM:

        "Es ist international Ausbildungsstand das geschossen wird bis sichtbar Wirkung eintritt."

         

        Das Auto ist stehen geblieben. Wirkung war also sichtbar.

        • @MontNimba:

          Das war nicht Ziel der Maßnahme, sondern die Handlungsunfähigkeit der Insassen!

  • Komplexer Fall, nur der Vorsitzende hats doch auch dumpfbackentauglich erklärt:

     

    Der Tatvorwurf ist hier nicht nachzuweisen. Für eine Verurteilung i.S. der Anklage ist es durchaus nicht ungewöhnlich einen Schuldnachweis vorzulegen. Wenn das wirklich hier kriminaltechnisch nicht möglich war, dann gibt eben auch keinen Beweis.

  • Timothy Russell und Malissa Williams sind von der Polizei ursprünglich verfolgt worden, weil sie aus dem Auto heraus Schüsse abgefeuert haben sollen. Hatten sie aber garnicht. Wie wär's, wenn man unbewaffnet und unschuldig ist, sich dann aber nicht mit der Polizei eine Verfolgungsjagd liefert und schonmal garnicht im Anschluß daran aus einer aussichtslosen Lage heraus mit dem Auto von einem von Polizisten umzingelten Parkplatz wie Butch Cassidy und Sundance Kid zu flüchten versucht? Dann stirbt man auch nicht wie Bonnie und Clyde im Kugelhagel. Ich will nicht rechtfertigen, daß 137 mal auf zwei Menschen geschossen wurde, aber wenn mir die Polizei an der Stoßstange klebt, dann drück ich nicht auf's Gas, sondern auf die Bremse, fahr' rechts ran und strecke die Hände aus'm Fenster. Dann bin ich später wenigstens nicht tot wenn ich nichts verbrochen habe. Im Regelfall jedenfalls.

  • Wird der Polizist den nun wegen etwas anderem verurteilt? à la "versuchter Totschlag" oder so? Oder bedeutet der Mangel an Beweisen für vorsätzliche Tötung einen Freispruch? Denn es ist ja offensichtlich, dass der Vorsatz des Tötens (Auto bleibt stehen, er springt auf die Motorhaube und schießt durch die Scheibe) da war. In D. wird das bestraft. So wie ja auch der Terrorist betraft würde, dessen Bombe nur Menschen zerfetzt, die schon von jemand anderem zuvor erwischt wurden (wobei dann natürlich die Planung erschwerend hinzu käme). Danke für Aufklärung anyone!

    • @MontNimba:

      Es müsste die Tötungsabsicht nachgewiesen werden, das ist entgegen populärer Einschätzung nicht durch die Schussabgabe selbst verwirklicht!

       

      Soweit der Angeklagte nur bekundet zur Durchsetzung der Maßnahme geschossen zu haben, ist das bestenfalls ein Erlaunbistatbestandsirrtum.

      Da müsste der Angeklagte schon selbst zugegebn inTötungsabsicht gehandelt zu haben! Wird er wohl nicht machen?

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @KarlM:

        Ich kenne das amerikanische Recht nicht, da ich zum Glück bislang nicht in diesem Land leben musste.

         

        Wenn Sie sich auf dem Feld der Juristerei so gut auskennen: WAS wird denn durch die 49 (insgesamt waren es wohl 137) Schüsse wohl nachgewiesen?

         

        Vielleicht handelte es sich um ein aus dem Ruder gelaufenes Begrüßungssalut?

        • @76530 (Profil gelöscht):

          Das mag daran liegen das es kein "amerikanisches Recht" i.e.S. gibt. Polizeilich greifen Staats- und Countynormen.

           

          Das Problem ist hier ja auch garnicht der begründete Verdacht auf eine völlig aus dem Ruder gelaufene Maßnahme, sondern das Problem besteht darin das es nach den Sektionsbefunden keine Möglichkeit besteht aus der Zahl der todesursächlichen Schussdefekte diejenigen zu isolieren die post mortem noch verursacht wurden.

          Er war schlicht nicht zu klären wer die Verdächtigen getötet hat und wer danach nur noch auf Leichen geschossen hat.

          Das die Maßnahme polizeitaktisch völlig daneben war, steht für sich außer Frage.

          • 7G
            76530 (Profil gelöscht)
            @KarlM:

            Die Intention Ihres letzten Kommentars habe ich, so glaube ich jedenfalls, jetzt verstanden. Vor allem den juristischen Unterschied, der zwischen dem Schuss auf einen lebenden oder einen toten Menschen besteht. Ein erfolgreicher Tag, denn ich habe etwas dazu gelernt (keine Ironie!).

             

            Was ich hingegen immer noch nicht verstehe: wenn ich richtig erinnere, waren beide Opfer unbewaffnet und wurden auch zu Unrecht verdächtigt.

             

            Fällt da Ihr Fazit, die Maßnahme war "polizeitaktisch völlig daneben", im Angesicht der grausamen Hinrichtung nicht sehr milde und schönfärberisch aus?