Nach den Anschlägen auf Strommasten: Autoritäres Gebaren
Um die kritische Infrastruktur zu schützen, schränkt der Senat die Informationsfreiheit ein. Dabei hat das eine mit dem anderen nicht viel zu tun.
G leich an 17 Orten, vor allem in Berlin, aber auch in Hamburg, Düsseldorf und Kyritz in Brandenburg rückte die Polizei am Dienstag zu einer Razzia aus; betroffen waren linke Projekte und Privatwohnungen. Sie war auf der Suche nach Beweisen in ihren Ermittlungen gegen vier Personen, die im Verdacht stehen, im September Strommasten im Berliner Südosten in Brand gesetzt zu haben. Der Anschlag hatte zu einen Stromausfall für 50.000 Haushalte und den Technologiepark Adlershof geführt.
Haftbefehle hatte die Polizei nicht mitgebracht, vermutlich sind die Durchsuchungen eher ein Stochern im Nebel und dienen dem Aufscheuchen der anarchistischen Szene. Dennoch stehen sie dafür, dass die Ermittler:innen zumindest Ansatzpunkte gefunden haben. Gelungen ist das, ohne dass die Strommasten durch KI-Kameras beobachtet wurden.
Genau das hat Berlins schwarz-rote Regierung aber nun vor. Im Eilverfahren peitscht sie derzeit entsprechende Gesetzesänderungen durch den parlamentarischen Prozess, angestoßen durch den noch folgenschwereren Anschlag auf die Stromversorgung im Südwesten der Stadt Anfang Januar. Es geht dabei darum, so heißt es, kritische Infrastruktur besser zu schützen. Ob Kameras bei professionell vorgehenden Täter:innen wirklich helfen, mag dahingestellt sein – oder wie ein Experte bei einer Anhörung im Digitalisierungsausschuss sagte: „Eine Kamera kann nicht vom Mast klettern und Personen festnehmen, auch nicht mit KI.“ Aber ein Bezug zum ausgegebenen Ziel ist immerhin erkennbar.
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Senat will Recht auf öffentliche Informationen beschneiden
Anders ist das bei der zweiten Maßnahme, mit der die kritische Infrastruktur geschützt werden soll: Der Senat will das Recht auf öffentliche Informationen beschneiden und das Berliner Informationsfreiheitsgesetz bis zur Unkenntlichkeit schleifen. Das Gesetz gewährt Bürger:innen das Recht, amtliche Informationen von Behörden und öffentlichen Stellen einzusehen, praktiziert wird das tausendfach über das Portal „Frag den Staat“. Zuletzt wurden so tausende Seiten zur CDU-Affäre bei der Vergabe von Geldern für Antisemitismusprojekte zutage gefördert.
Das aber soll nach dem Willen des Senats zukünftig nicht mehr möglich sein. Denn gleich elf Ausnahmetatbestände sollen in das Gesetz aufgenommen werden. Keine Dokumente soll es mehr geben bei Anfragen zu IT und Energie, aber auch bei Verkehr, Medien und Kultur.
Nur ein Vorwand
Was das mit dem Schutz kritischer Infrastruktur zu tun haben soll, vermögen CDU und SPD nicht zu erklären. Schon bislang kann die Offenlegung von Informationen verweigert werden, wenn dadurch dem Wohl des Landes Nachteile entstünden. Und das passiert: Bislang ist kein Fall bekannt, in dem veröffentlichte Daten einen Anschlag ermöglicht hätten. Der Anlass der allgemeinen Sorge um die Infrastruktur ist also nur ein Vorwand, um sich lästiger Informationspflichten zu entledigen.
Das ist nicht nur autoritäres Gebaren, es wird umso absurder, als dass Berlin schon lange über die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem echten Transparenzgesetz debattiert, nach dem Vorbild etwa von Hamburg oder Sachsen. Danach müssten Behörden ihnen vorliegende Daten nicht erst auf Anfrage, sondern eigeninitiativ veröffentlichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatten SPD, Grüne und Linke vor der Wiederholungswahl 2023 bereits verhandelt.
Doch statt den Schritt in Richtung eines demokratisch kontrollierbaren, transparenten Staats zu gehen, wird nun der Rückschritt organisiert. Sicherer wird damit nur eines: Das Vertrauen der Bürger:innen in staatliches Handeln wird weiter sinken.
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