Nach bizarrem Machtkampf im Saarland: Grünen-Liste endgültig abgewiesen

Der Bundeswahlleiter bestätigt den Ausschluss der Liste der Saar-Grünen von der Bundestagswahl. Für die Partei ist das ein harter Imageschaden.

Ein Delegierter stimmt ab miti einem Stimmzettel: "Meine Stimme zählt"

Meine Stimme zählt: nicht mehr für die Saar-Grünen bei der Bundestagswahl Foto: Oliver Dietze/dpa

FRANKFURT AM MAIN taz | Die Partei der Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock wird bei der Bundestagswahl am 26. September keine einzige Zweitstimme aus dem Saarland verbuchen können. Am Donnerstag wies der Bundeswahlausschuss die Beschwerde des saarländischen Landesverbands mit 6 zu 2 Stimmen bei zwei Enthaltungen zurück. Damit bleibt es bei der Entscheidung des Landeswahlausschuss von Ende Juli: Ausschluss der Grünen-Landesliste.

Grund für die Entscheidung ist, dass das Bundesschiedsgericht der Grünen vor der Listenwahl am 17. Juli in letzter Minute 49 Delegierten aus Saarlouis das Stimmrecht entzogen hatte. Bei der Delegiertenwahl in Saarlouis sei die Parteiöffentlichkeit nicht gegeben gewesen, so die Begründung des Parteigerichts damals.

Doch diese Argumentation wurde vom Wahlausschuss des Landes abgelehnt und als zu leicht befunden, um ein Drittel der Wahlberechtigten nicht wählen zu lassen. Gegen den sich daraus ergebenden Ausschluss der Landesliste legten die Grünen Beschwerde ein – welche nun wiederum vom Bundeswahlausschuss abgelehnt wurde.

Es ist dies der Schlusspunkt im monatelangen Gezerre über die Grünen-Spitzenkandidatur im Saarland. Im Zentrum des Machtkampfs steht der umstrittene frühere Landesvorsitzende Hubert Ulrich, der mit seiner Hausmacht im Ortsverein Saarlouis die Politik der Grünen an der Saar seit Jahrzehnten prägt. Nach seinem Scheitern als Spitzenkandidat bei der Landtagswahl 2017 hatte der 63jährige eigentlich Platz für einen personellen Neuanfang gemacht.

Baerbock hatte sich von Ulrich distanziert

Doch beim Listenparteitag am 20. Juni ließ er sich überraschend zum Spitzenkandidaten wählen – nach Überzeugung des Grünen-Bundesschiedsgerichts ein Bruch des Frauenstatuts. Ungerade Listenplätze sind danach eigentlich für weibliche Bewerberinnen reserviert. Bei einer daraufhin per Gericht durchgesetzten zweiten Wahlversammlung am 17. Juli trat Ulrich dann nicht mehr an. Den 49 Delegierten aus seinem mächtigen Ortsverband war zuvor das Stimmrecht entzogen worden.

Nach Überzeugung des gescheiterten Kandidaten Ulrich haben vor allem die Verantwortlichen der Bundespartei diesen Machtkampf verloren. „Der Bundesvorstand – und damit auch Michael Kellner und Annalena Baerbock – haben massiv in Kompetenzen eines demokratisch gewählten Landesvorstandes eingegriffen“, zog Ulrich bitter Bilanz und beklagte sich, noch am Tag vor der Neuauflage des Parteitags habe die Bundespartei „massiv Druck“ auf den Landesvorstand ausgeübt.

Tatsächlich hatte sich Kanzlerkandidatin Baerbock bereits im Juni öffentlich vom frisch gewählten Spitzenkandidaten Ulrich distanziert. „Wir haben uns das anders vorgestellt“, sagte sie nach dem ersten Listenparteitag. Intern wurde Bundesgeschäftsführer Michael Kellner noch deutlicher:„Wie ihr mit dieser Vorgehensweise eine Rückkehr in den Landtag erreichen wollt, ist mir schleierhaft“, mailte er an die Mitglieder des zerstrittenen Landesvorstands. Die Annullierung der Ulrich-Liste und die Wahl der Landessprecherin der Grünen Jugend Jeanne Dillschneider zur neuen Nummer eins hatte er schließlich als „Signal des Neuaufbruchs“ gefeiert.

Im nächsten Bundestag wird nun wohl keine Grünenmitglied aus dem Saarland vertreten sein. Bei der Bundestagswahl stehen an der Saar lediglich die Grünen-DirektkandidatInnen auf den Stimmzetteln. Dass die sich gegen die prominenten KandidatInnen von CDU und SPD, darunter immerhin drei BundesministerInnen, durchsetzen können, gilt als unwahrscheinlich. Grüne Zweitstimmen aus dem Saarland wird es nicht geben. Das kann die Partei vielleicht verschmerzen, im Saarland lebt immerhin nur ein knappes Prozent der Wahlberechtigten, doch der Imageschaden wiegt schwer.

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