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Nach Urteil im Fall Trayvon Martin„Keine Gerechtigkeit, kein Frieden“

Tausende demonstrieren in den USA gegen den Freispruch von George Zimmerman. Der muss laut Medienberichten mit einer neuen Anklage rechnen.

Das Volk sagt: schuldig. Proteste am New Yorker Times Square am Sonntagabend Bild: reuters

WASHINGTON/NEW YORK afp/dpa | Nach dem Freispruch im Prozess um den Tod des schwarzen Jugendlichen Trayvon Martin sind am Sonntag in New York tausende Menschen aus Protest gegen das Urteil auf die Straße gegangen. „Keine Gerechtigkeit, kein Frieden“, rief die Menge, die sich zunächst am Union Square in Manhattan versammelt hatte, bevor sie am Abend zum Times Square marschierte. „Das Volk sagt schuldig“, riefen die Demonstranten mit Blick auf den Nachbarschaftswächter George Zimmerman, der am Samstag von einer Jury in Florida freigesprochen worden war.

Auf einen Schild stand „Sperrt rassistische Mörder ein, nicht schwarze Jugendliche“. Viele Demonstranten, darunter neben vielen Schwarzen auch Weiße und Hispanics, äußerten sich empört über das Urteil in dem Prozess, der seit Monaten das Land bewegte. „Ich bin entsetzt“, sagte die 21-jährige Carli Van Voorhis. „Der Mann war bewaffnet, der Junge war es nicht und der Mann mit der Waffe kommt davon. Wenn wir sagen, dies war keine Rassenfrage, lügen wir.“

„Wir haben ein großes Problem mit Rasse und ein anderes Problem mit Waffen“, sagte ein Redner, Rodney Rodriguez. „Hätte Zimmerman keine Waffe gehabt, hätte er Trayvon Martin nicht töten können.“

Am Nachmittag hatte US-Präsident Barack Obama zur Ruhe aufgerufen. „Wir sind ein Rechtsstaat, die Jury hat entschieden“, erklärte Obama. Zugleich brachte er den Fall in Verbindung mit den Waffengesetzen. „Wir sollten uns fragen, ob wir alles unternehmen, um die Welle der Gewalt mit Schusswaffen aufzuhalten“, sagte Obama.

New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg, der seit langem für strengere Waffengesetze kämpft, äußerte Kritik an Gesetzen wie dem „Stand Your Ground“-Gesetz, das Bürgern in Florida ein ausgeprägtes Recht auf Selbstverteidigung mit Schusswaffen einräumt. „Leider werden alle Fakten in diesem tragischen Fall wohl nie bekannt werden. Doch eine Tatsache ist seit langem kristallklar: Schieß-zuerst-Gesetze wie in Florida, können zu gefährlicher Selbstjustiz führen und jene schützen, die unbesonnen mit Waffen umgehen“, sagte Bloomberg.

Justizministerium prüft neues Verfahren

Das US-Justizministerium prüft unteressen laut Fox News, ob sich Zimmerman der Verletzung von Bürgerrechten schuldig gemacht habe und deshalb vor ein Bundesgericht gestellt werden könnte.

Der 29-jährige Hispano-Amerikaner hatte den 17-jährigen schwarzen Trayvon Martin im Februar 2012 erschossen, als er für eine Bürgerwehr auf Patrouille war. Die Anklage argumentierte, dass Zimmerman den Teenager verfolgte und dann tötete. Sie brachte dabei indirekt Rassismus als Tatmotiv ins Spiel. Vor diesem Hintergrund hatte der Tod des Teenagers in den USA auch hohe Wellen geschlagen.

Die Verteidiger beriefen sich dagegen auf Notwehr. Eine Geschworenenjury in Sandford sprach Zimmerman am späten Samstagabend (Ortszeit) frei. Schwarzen-Organisationen riefen das Justizministerium auf, Zimmerman jetzt wegen Bürgerrechtsverstößen zu belangen.

Die Behörde hatte bereits nach dem Vorfall 2012 eigene Untersuchungen eingeleitet, aber dem staatlichen Strafrechtsprozess in Florida Vorrang eingeräumt. Die Untersuchungen gingen jetzt weiter, und dabei würden auch die im Florida-Verfahren vorgelegten Beweise in Betracht gezogen, hieß es laut Medienberichten am Sonntag in einer Ministeriumsmitteilung.

Gleiche Tat - anderer Vorwurf

Nach US-Recht könnte Zimmerman zwar nach seinem Freispruch nicht erneut - wie in Sandford - wegen Mordes mit bedingtem Vorsatz oder Totschlags vor Gericht gestellt werden. Aber eine Anklage wegen Bürgerrechtsverletzungen vor einem Bundesgericht wäre möglich, weil es sich um einen anderen Vorwurf handelt - wenn auch im Zusammenhang mit derselben Tat.

In dem Prozess ging es um die Tötung des 17-jährigen Trayvon Martin. Der schwarze Jugendliche war am Abend des 26. Februar 2012 in Sanford von Zimmerman, Mitglied einer privaten Nachbarschaftswache, verfolgt worden, weil er ihm verdächtig vorkam. Als es zum Streit zwischen den beiden kam, erschoss Zimmerman den unbewaffneten Jungen. Zimmerman beteuerte, dass Martin ihn zuerst attackiert habe und er in Notwehr gehandelt habe. Er bestritt zudem, Martin wegen seiner Hautfarbe verfolgt zu haben.

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12 Kommentare

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  • "Ne bis in idem" sollte nun wirklich nicht über Bord geworfen werden. Genausowenig wie, aufgrund des niemals wirklich aufklärbaren Geschehens, das "in dubio pro reo", auch wenn das Ergebnis hier nicht angenehm ist.

     

     

     

    Z. war wohl auch kein Mitglied einer Bürgerwehr oder ähnlichen Organisation...

     

     

     

    Glück auf!

     

     

     

    Karl

    • @KarlM:

      "in dubio pro reo" war hier wohl gar nicht der Richterspruch, sondern ein eher zweifelhaftes "Grund - und Boden" US-Gesetz, das jedem Hausbesitzer das Recht gibt, einen vermuteten Eindringling zu erschießen. In diesem Falle hätte das Opfer beweisen müssen, das der Täter nicht in Notwehr gehandelt hat. Das Opfer war aber leider schon tot.

  • TL
    Tim Leuther

    @agavendicksaft

    "ein tötungsdelikt liegt vor; einer unbewaffneter minderjähriger wurde von einem bewaffneten erwachsenen mann erschossen. ein freispruch ist nicht tolerierbar."

     

    Ist das nicht etwas zu einfach gedacht? Allein aus den Informationen die in Ihrem ersten Satz stehen, kann man nicht die Forderung die im zweiten Satz stehen schlussfolgern.

     

    Zu allen Reporten und Medienmeldungen die ich mitbekomemn habe: Das ist alles vollgestopft mit Spin. Die Medien scheinen das als Unterhaltungsmaschiene zu machen. Da kann man auf nichts einen Pfifferling geben. Jeder einzelne Satz an "Fakten" wiederspricht "Fakten" in anderen Berichten. Und ich muss leider sagen das auch die liberalen Medien lauter quatsch erzählen.

  • A
    agavendicksaft

    @von Tim Leuther

     

    welche rolle spielen haltlose vermutungen drüber, ob der täter rassist war oder nicht?

    ein tötungsdelikt liegt vor; einer unbewaffneter minderjähriger wurde von einem bewaffneten erwachsenen mann erschossen. ein freispruch ist nicht tolerierbar.

     

     

    des weiteren sind rassenkonflikte in den usa nachweislich allgemein bekannt und natürlich legt diese groteske rechtsprechung, die tatsache das in der jury keine afro amerikaner saßen und die nun an den tag tretenden report auszüge etc. nahe das es sich hierbei um einen rassistisch motivierten mord handelt.

  • TL
    Tim Leuther

    Und wenn es am Ende kein Rassismus war? Kann man im Namen des Guten (Kampf gegen Rassismus) einfach so auf recht dünner Basis über den Einzelfall urteilen? Die Basis für die Vermutung ist am Ende ja nur das das Opfer Schwarz war. Das der Täter Weiß war, ist auch schon ein Spin. Weiße kreuzen auf Ihren Unterlagen nicht "Latino" an.

     

    So oder so, tragischer Fall. Aber ich hab das Gefühl das der Ganze Rassismuszug ein Spin im Namen des Kampfes gegen den Rassismus ohne die geringten Rücksicht auf den Einzelfall ist. Also die Verletzung von Bürgerrechten im Namen der Bürgerrechte.

     

    Und der Latino der da mitdemonstriert sollte wissen: Sollte er mal mit einem Schwarzen aneinanderraten wird man ihn einen Weißen nennen. Oder "White Latino" wird kreeirt.

  • U
    UberStateAgent

    Wikipedia (Stand Yor Griound laws):

    Floridas Statuten erlauben jedem, der die begründete Annahme hat, dass ihm ein „Gewaltverbrechen“ droht, den Einsatz von Gewalt bis hin zu tödlicher Gewalt zur Selbstverteidigung. Das Besondere an diesem Gesetz ist die sogenannte 'Castle Doktrin'[2]; sie steht in Paragraph 3 des Chapter 776.013 der 'Florida Statutes' (Abschnitt 16: Verbrechen). Paragraph 3, des Kapitels 776.013:

    A person who is not engaged in an unlawful activity and who is attacked in any other place where he or she has a right to be has no duty to retreat and has the right to stand his or her ground and meet force with force, including deadly force if he or she reasonably believes it is necessary to do so to prevent death or great bodily harm to himself or herself or another or to prevent the commission of a forcible felony.“

  • SD
    Stimme der Demokratie

    Dass der Erschossene unter Drogen stand ... wen interessiert sowas schon, wenn es doch um Rassismus geht.

  • F
    Flak

    Eine Bürgerwehr mit der Möglichkeit "Schieß-zuerst-Gesetze" ist doch passend zu Supermann der die christliche amerikanische Welt rettet. Ein jeder will Supermann sein, dieser war schliesslich ein Weisser, wie Jesus.

    Erst erschiessen, der Tote muss sich dann verteidigen.

     

    Über Crowdfunding könnte ein Urlaub für manche deutsche Politiker nach Florida finanziert werden.

     

    Gilt das "Schieß-zuerst-Gesetze" auch für Touristen und auch für den Luftraum bis in 130km Höhe?

    Die USA ist rassistisch, die Trennschicht, 1% hetzen die restlichen 99% auf.

     

    In Gefängnissen wurden hauptsächlich schwarze Frauen zwangssterilisiert, aktuell werden immer noch Experimente mit den Insassen durchgeführt. Die Amerikaner ermorden sich gegenseitig.

    http://internetz-zeitung.eu/index.php/616-mazimethoden-wie-zwangssterilisierungen-in-us-gef%C3%A4ngnissen

  • F
    Felix

    Und wie gestern zum Artikel

    http://taz.de/Todesschuetze-George-Zimmerman/!119817/

    mache ich darauf Aufmerksam dass Mr. Zimmerman KEIN Bestandteil einer Bürgerwehr war, sondern ein Einzelgänger mit Waffe und einem Schuss Paranoia. Bitte wiederholen sie nicht den gleichen Fehler immer wieder. Quelle befindet sich im anderen Kommentar.

  • FL
    Fritz Lothar

    Die USA ein Rechtsstaat? Ja klar: Guantanamo ist dafür ein leuchtendes Beispiel. Die Begnadigung des My Lai Schlächters, die Selbtherrlichkeit der Justiz in Todesurteils Fällen - alles klar und deutlich ...

  • T
    tommy

    Widerlich, wie der Mob den Rechtsstaat aushebeln und Zimmerman leiden sehen will. Wenn Obamas Justizminister da mitmacht, ist endgültig klar, dass das multiethnische Zusammenleben in den USA als gescheitert anzusehen ist.

  • R
    reblek

    "Tausende demonstrieren in den USA gegen den Freispruch von George Zimmerman." - Das ist, mit Verlaub, Unsinn. Es handelt sich um eine Freispruch für Zimmerman.