Urteil zu „stop-and-frisk“ in New York: Keine willkürlichen Durchsuchungen

Die New Yorker Polizei darf nicht mehr willkürlich Menschen auf der Straße anhalten und durchsuchen. Ein Aus für die „stop-and-frisk“-Praxis ist das aber nicht.

Die Absolventen der Polizeiakademie müssen jetzt umlernen. Bild: dpa

NEW YORK afp | Ein US-Bundesgericht hat eine zentrale Praxis der Verbrechensbekämpfung in New York als verfassungswidrig eingestuft. Das willkürliche Anhalten und Durchsuchen von Menschen auf den Straßen der Stadt, bekannt als „stop-and-frisk“ („anhalten und durchsuchen“), verstoße gegen das Verfassungsrecht auf Schutz gegen unbegründete Durchsuchungen sowie gegen die Verfassungsgarantie der Gleichbehandlung vor dem Gesetz, urteilte am Montag Richterin Shira Scheindlih.

Eine vollständige Beendigung der stop-and-frisk-Praxis forderte die Richterin nicht, sie ordnete allerdings eine unabhängige Überwachung dieses Vorgehens der Polizei an um sicherzustellen, dass die Durchsuchungen verfassungsgemäß verliefen.

New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg sagte, die geforderte Überwachung stelle die knapp 35.000 uniformierten Polizeibeamten der Stadt praktisch „unter Zwangsverwaltung“. Er kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Schließlich sei die stop-and-frisk-Strategie eine „zentrale Abschreckungsmaßnahme“ durch die in den vergangenen zehn Jahren etwa 8000 Waffen aus dem Verkehr gezogen worden seien. „Es steht außer Frage, dass das anhalten, befragen und durchsuchen zahllose Leben gerettet hat“, sagte Bloomberg vor Journalisten.

Scheindlih bemängelte hingegen, die New Yorker Polizei habe „eine ungeschriebene Grundregel, ‘die richtigen Leute‘ anzuhalten". In der Praxis würden die Beamten dazu ermutigt, insbesondere junge schwarze und hispanische Männer zu überprüfen. „Das ist eine Form der Rassenfahndung“, kritisierte die Richterin.

Vor allem Schwarze und Lations durchsucht

Tatsächlich betrafen die 4,4 Millionen stop-and-frisk-Fälle zwischen Januar 2004 und Januar 2012 zu 52 Prozent Schwarze, 31 Prozent der Betroffenen waren hispanischer Abstammung und nur zehn Prozent Weiße. Gegen die Praxis hatte die New Yorker Bürgerrechtsgruppe Center for Constitutional Rights Beschwerde eingereicht. Sie bezeichnete das Urteil als „Sieg für alle New Yorker“.

Die Überprüfung und Durchsuchung von nicht unmittelbar Verdächtigen gehört zu den wichtigsten Maßnahmen, die die New Yorker Behörden ergriffen, um die in den 1980er und Anfang der 90er Jahren eskalierende Gewalt in der US-Metropole einzudämmen. Die durchschnittliche Zahl der täglichen Morde in der Stadt ging von sechs im Jahr 1990 auf nun weniger als einen Mord pro Tag zurück.

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