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Nach KritikSchwarz-Rot korrigiert das Heizungsgesetz

Brennstoffe für Gas- und Ölheizungen sollen ab 2045 klimaneutral sein. Das umstrittene Gesetz wird wohl erst im September vom Bundestag verabschiedet.

Union und SPD korrigieren den Regierungsentwurf für eine neues Heizungsgesetz in etlichen Punkten, die Novelle soll aber wohl nicht mehr vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Der wichtigste Punkt: Brennstoffe für Heizungen sollen ab 2045 komplett klimaneutral sein müssen. Das sieht ein Änderungsantrag der beiden Fraktionen für das neue Gesetz aus dem Hause von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor. 2045 muss Deutschland nach derzeitiger Gesetzeslage klimaneutral sein. An einer unbegrenzten Betriebserlaubnis für fossile Gas- und Ölheizungen halten die Fraktionen fest. Grüne und Linksfraktion halten an ihrer Kritik an dem neuen Gesetz fest.

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Ampel entkernen. Zentral ist dabei der Plan, das Betriebsverbot für fossile Gas- und Ölheizungen bis 2045 zu kassieren und ein unbegrenztes Weiterlaufen zu erlauben. Neue fossile Heizungen sollen zu bestimmten Anteilen mit Biobrennstoffen betrieben werden müssen. Wer eine neue fossile Heizung betreibt, muss einen wachsenden Anteil von klimaneutralen Brennstoffen nutzen. Ab 2040 sind es mindestens 60 Prozent, mehr war in den bisherigen Entwürfen nicht vorgesehen.

Umweltverbände, die demokratische Opposition, aber auch Teile der SPD und der Union kritisieren das scharf, weil so 40 Prozent fossil geheizt werden können. Kri­ti­ke­r:in­nen halten es für fraglich, ob diese Regelung verfassungsrechtlich Bestand hat. Denn sie widerspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2045. Diese Auffassung unterstützt unter anderem ein Gutachten, das die christdemokratische Vereinigung Klimaunion in Auftrag gegeben hatte, und der wissenschaftliche Dienst des Bundestags.

Für Unmut sorgt außerdem, dass bislang unklar ist, wo klimaneutrale Brennstoffe wie Biomethan in ausreichendem Maße herkommen sollen, denn sie sind knapp und werden auch von der Industrie gebraucht – die explodierende Preise fürchtet. Verbraucher- und Mie­ter­schüt­ze­r:in­nen warnen vor steigenden Kosten, wenn Vermietende unbegrenzt neue fossile Heizungen einbauen lassen können.

Offenbar hat die Kritik Eindruck bei den Abgeordneten von Union und SPD hinterlassen, die in den vergangenen Tagen über Änderungen am Heizungsgesetz beraten haben. In dem gemeinsamen Änderungsantrag zu der Novelle heißt es, dass die Bundesregierung bis zum 1. Dezember ein Gesetz vorlegt, in dem eine Grüngas-/Grünheizquote eingeführt wird. „Dieses Gesetz wird die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, die zur Wärmeversorgung von Gebäuden in Verkehr zu bringenden Brennstoffe ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen“, heißt es in einem neuen Paragrafen 42a.

So soll ein angemessener Beitrag des Gebäudesektors zur Einhaltung der Klimaziele sichergestellt werden. Damit würde die von der Union viel beschworene „Freiheit“ im Heizungskeller für Bür­ge­r:in­nen scheinbar erhalten bleiben. Denn diese Vorgaben sollen nicht für sie, sondern für die Verkäufer von Brennstoffen gelten.

Opposition sieht keine Verbesserungen

Aus Sicht der Grünen machen die Änderungen der schwarz-roten Koalition das Gesetz nicht besser. Sie fordern, dass an einem Verbot für fossile Heizungen ab 2045 festgehalten wird. „Wochenlang wurde verhandelt, verbessert wurde nicht wirklich was“, kritisiert der grüne Bundestagsabgeordnete und Energieexperte Alaa Alhamwi. Bei der Anhörung zum Gesetz im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hätten Ex­per­t:in­nen klargemacht, dass dieses Gesetz schlecht und verfassungsrechtlich hochproblematisch sei.

Auch die Linksfraktion hält an ihrer Kritik fest. Die Einigung der Koalition beim Gebäudemodernisierungsgesetz enthalte kosmetische Anpassungen, ohne die grundsätzliche Fehlkonstruktion des Gesetzes zu adressieren, sagt Violetta Bock, klimapolitische Sprecherin der Linksfraktion. „Heizen mit Öl und Gas ist und bleibt eine Sackgasse und Kostenfalle für Millionen von Haushalten in Deutschland.“ Sie kritisiert außerdem, dass die Koalition Schlupflöcher für Ver­mie­te­r:in­nen geschaffen hat, damit die sich nicht an den Kosten für teure klimaneutrale Brennstoffe beteiligen müssen.

Die von Union und SPD vorgesehenen Änderungen werden am Mittwoch im Bundestagsausschuss Wirtschaft und Energie behandelt. Danach könnte das Gesetz noch auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt werden. Am Montag hat die Union aber in einer interfraktionellen Sitzung darauf gedrungen, dass das neue Heizungsgesetz erst im September vom Bundestag verabschiedet wird, also nach der parlamentarischen Sommerpause.

Die Bundestagsfraktion der Linken hatte am Freitag Verfassungsklage gegen das neue Heizungsgesetz eingereicht und einen Eilantrag gestellt, der eine Verabschiedung vor der Sommerpause verhindern soll. Bis Redaktionsschluss hatten die Ver­fas­sungs­rich­te­r:in­nen noch nicht entschieden.

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