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Nach Cholera-Ausbruch 2010Haitianer verklagen UN-Blauhelme

1.500 Menschen aus Haiti gehen juristisch gegen die Vereinten Nationen vor. Sie machen die UN verantwortlich für den Tod von über 8.000 Menschen.

Vier Jahre nach dem Erdbeben ist die Cholera auf Haiti noch immer weit verbreitet. Bild: reuters

NEW YORK ap | Wegen des Ausbruchs einer Cholera-Epidemie haben fast 1500 Haitianer die Vereinten Nationen verklagt. Die Menschen fordern Schadenersatz für den Tod von mehr als 8000 Menschen und die Erkrankung von mehr als 600 000 in den vergangenen Jahren sowie Geld für eine saubere Wasserversorgung. Sie reichten die Klage am Dienstag bei einem US-Bundesgericht in Brooklyn ein. Darin berufen sie sich auf wissenschaftliche Studien, die belegen sollen, dass die Krankheit von UN-Friedenssoldaten aus Nepal in Haiti eingeschleppt wurde.

Fraglich ist, ob die Haitianer die UN und ihre Mitarbeiter überhaupt verklagen können, denn eigentlich gelten die Vereinten Nationen als immun gegen Strafverfolgung. Eine Sprecherin des US-Außenministeriums hatte bereits am Freitag dazu erklärt, die UN könnten in dem Fall nicht belangt werden.

Die Kläger berufen sich jedoch auf ein Abkommen von 2004 zum Status der UN-Kräfte in Haiti sowie auf ein Dokument der UN-Vollversammlung, das die Haftbarkeit für die von Mitarbeitern im Dienst verursachten Schäden annimmt.

Im Januar 2010 wurden die Hauptstadt Port-au-Prince und andere Städte im Süden Haitis von einem schweren Erdbeben heimgesucht, das Schätzungen zufolge 316 000 Menschen in den Tod riss. Rund 1,5 Millionen Menschen wurden auf einen Schlag obdachlos und mussten in notdürftig gebaute Lager außerhalb der Städte ziehen. In den vergangenen Jahren breitete sich die Cholera in dem Land stark aus.

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1 Kommentar

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    Wie absurd wäre das denn, wenn die UN nicht: "für die von Mitarbeitern im Dienst verursachten Schäden" verklagt werden könnte, wie in diesem Fall‽

    Aber es erscheint mir dann doch sehr fraglich, auf welcher Rechtsgrundlage die Kläger darüberhinaus "Geld für eine saubere Wasserversorgung" bei jener einklagen wollen, es sei denn, es handelte sich hierbei um die Beseitigung von in das Wasserversorgungsystem schuldhaft eingebrachte Infektionen, die persistent vorhanden seien.