NSU-Prozessrichter Manfred Götzl: Auf der anderen Seite
Im NSU-Prozess sprach er ein historisches Urteil, dann wurde es ruhig um Götzl. Nun trat er im Brandenburger NSU-Untersuchungsausschuss auf.
Bis Donnerstag. Da trat der 65-Jährige erstmals wieder öffentlich auf. Götzl war in den Brandenburger NSU-Untersuchungsausschuss geladen. Ein Rollenwechsel: Im NSU-Prozess war er es noch, der mit Strenge und Akribie die Fragen stellte, den Prozess zusammenhielt. Nun bekam Götzl die Fragen gestellt.
Berichten sollte er über einen besonderen Zeugenauftritt in seinem Prozess: den des früheren Brandenburger V-Manns Carsten „Piatto“ S. Voll kostümiert erschien der Ex-Neonazi damals, und auch das nur nach Widerständen der Landesregierung. Die Abgeordneten im Potsdamer U-Ausschuss fragen sich, ob damit etwas vertuscht werden sollte. Denn „Piatto“ ist eines der großen Fragezeichen im NSU-Komplex. Schon 1998 wies er den Verfassungsschutz auf das untergetauchte Trio hin, das Überfälle begehe, benannte auch Kontaktleute der Drei. Die Hinweise aber versandeten.
Die Auflagen des Brandenburger Innenministeriums für „Piattos“ Zeugenaussage seien in seinem Prozess einzigartig gewesen, berichtet nun Götzl. Das Ministerium wollte zuerst, dass „Piatto“ ganz unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagte, dazu noch mit verzerrter Stimme. Auch als dessen V-Mann-Führer später befragt wurde und Götzl dessen mitgebrachte Unterlagen einsehen wollte, reagierte das Land harsch: Es erklärte einen Sperrvermerk für die Akte.
Götzl bleibt wortkarg
Götzl berichtet, wie er das Innenministerium damals auf Rechtsfehler verwies und sich am Ende durchsetzte: „Piatto“ wurde öffentlich befragt, der Sperrvermerk der Akte schließlich aufgehoben. Sonst aber bleibt Götzl äußerst wortkarg. Wie er die Auftritte von „Piatto“ und dessen V-Mann-Führer im NSU-Prozess bewerte, dazu dürfe er nichts sagen, betont er wiederholt. Das gehöre zur Beweiswürdigung, und noch sei das NSU-Verfahren ja nicht abgeschlossen.
Tatsächlich schreiben Götzl und seine Mitrichter noch an der schriftlichen Urteilsbegründung, mehrere hundert Seiten werden es wohl. Zum Stand dazu will er auf taz-Nachfrage nichts sagen. Auch die Abgeordneten können dazu nicht nachfragen, es gehört nicht zu ihrem Untersuchungsauftrag.
Dabei lässt das NSU-Urteil bis heute Fragen offen. Götzl hatte den historischen Moment damals äußerst nüchtern gestaltet, das Urteil rein juristisch verlesen. Zur gesellschaftlichen Einbettung der rechtsextremen Terrorserie sagte er nichts, auch zum Leid der Opfer nicht. Und bei den Urteilen für die NSU-Helfer blieb Götzl teils weit unter den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Einen Verurteilten, André Eminger, entließ Götzl noch im Gerichtssaal in die Freiheit. Auf der Zuhörerempore jubelten Neonazis. Viele Opfer-Angehörige empfinden das NSU-Urteil deshalb bis heute als Enttäuschung.
Richter macht Karriere
Götzl aber geht es nun darum, mit der schriftlichen Begründung sein Urteil rechtssicher zu bekommen, jeder Satz muss stimmen. Alle Angeklagten haben Revision angekündigt, die Bundesanwaltschaft für den Fall Eminger ebenso. Am Ende wird der Bundesgerichtshof darüber entscheiden.
Götzl indes hat schon eine neue Aufgabe: Er wurde im Dezember zum Vizepräsidenten des neuen Obersten Bayrischen Landesgerichts ernannt. Von „einer der herausragendsten Richterpersönlichkeiten“ schwärmt Präsident Hans-Joachim Heßler. „Ein Wunschkandidat.“ Derzeit aber ist Götzl weiter ans Münchner Oberlandesgericht abgeordnet: um dort sein NSU-Urteil zu Ende zu schreiben.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Erfolg gegen Eigenbedarfskündigungen
Gericht ebnet neue Wege für Mieter, sich zu wehren
Stockender Absatz von E-Autos
Woran liegt es?
Grünes Wahlprogramm 2025
Wirtschaft vor Klima
Tod des Fahrradaktivisten Natenom
Öffentliche Verhandlung vor Gericht entfällt
Energiewende in Deutschland
Erneuerbare erreichen Rekord-Anteil
Parteiprogramme für die Bundestagswahl
Die Groko ist noch nicht gesetzt