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NSU-Prozess in MünchenDie Verteidigung will nicht mehr

Die drei bisherigen Verteidiger von Beate Zschäpe haben überraschend die Entbindung von ihrem Pflichtmandat beantragt. Ob dem stattgegeben wird, ist unklar.

Not amused: Anja Sturm, Wolfgang Stahl (M.) und Wolfgang Heer. Foto: dpa

München afp/dpa/rtr | Im NSU-Prozess haben die bisherigen drei Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe am Montag die Entpflichtung von ihrem Mandat beantragt. Das Oberlandesgericht München unterbrach daraufhin vorläufig die Sitzung, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, sei noch offen.

Zschäpe wird seit dem ersten Prozesstag im Mai 2013 von Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm vertreten. Das Verhältnis Zschäpes mit diesen Verteidigern gilt seit langem als belastet, Zschäpe hatte bereits vor einem Jahr deren Entbindung beantragt.

Er habe sich diesen Schritt „weidlich überlegt“, sagte Heer. Er sei sich darüber im Klaren, dass der Prozess damit neu begonnen werden müsste. Das OLG München ließ kürzlich den Münchner Anwalt Mathias Grasel als vierten Pflichtverteidiger zu.

Die Sprecherin des Oberlandesgerichts München, Andrea Titz, sagte, für eine Entpflichtung sei auch dann eine detaillierte Begründung notwendig, wenn die Verteidiger diese selbst beantragen. Allein die kürzlich erfolgte Berufung Grasels zum weiteren Pflichtverteidiger reiche nicht zur Begründung.

Vertrauensbruch angeblich unbegründet

Titz verwies darauf, dass das Gericht sowohl vor einem Jahr Zschäpes Antrag auf Entbindung aller drei Verteidiger als auch vor wenigen Wochen den Antrag auf Entbindung von Verteidigerin Anja Sturm zurückgewiesen habe. In der damaligen Entscheidung hatten die drei Verteidiger noch schriftlich Zschäpes Hinweise auf einen Vertrauensbruch als unbegründet zurückgewiesen.

Der Strafprozess gegen Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zählt zu den spektakulärsten und umfangreichsten der bundesdeutschen Geschichte.

Die heute 40-Jährige soll laut Anklage mitverantwortlich sein für die Ermordung von zehn Menschen überwiegend türkischer Abstammung sowie für zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle in den Jahren 2000 bis 2011.

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44 Kommentare

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  • - Jeder hat das Recht und die Pflicht sich vor Strafgerichten verteidigen zu lassen.

    - Die NSU-Angeklagte will keine Aussage machen.

  • Von Gladio über Auftragsmudschaheddin in Afghanistan bis zur NSU - was können Juristen hier verteidigen? Warum darf die Angeklagte nicht sprechen? Was könnte rauskommen?

  • Der Antrag wurde erwartungsgemäß abgelehnt. War ohnehin nur ein symbolischer Akt.

  • Nein das Verfahren ist ausweislich der Sachverständigengutachten schon lange ein Skandal!

     

    Einmal wegen der begleitenden medialen Hexenjagd, was aber zu erwarten war.

     

    Und dann wegen der Verbreitung sachlich falscher Einlassungen zu den Gutachten, die in grob sachverhaltsenstellender Weise Eingang in eine Unzahl von tendenziösen Artikeln gefunden haben!

     

    Beispiel 1. Sektionsgutachten zum nicht natürlichen Tod der "Uwes". Da wird unwidersprochen ein "Suizid" der Geschädigten als nachgewiesen kolportiert, obwohl weder ein Rußantrag in den Atemwegen noch die Spuren der üblichen Brandgase im Blut nachweisbar waren. Auch sind weder Schmauch- noch Treibmittelpartikel aspiriert worden!

     

    Beispiel 2. Gutachten zur USBV-Keupstrasse

     

    Dazu gibt es mindestens noch 2 Gegengutachten, weil das BKA für die Gefährlichkeitseinschätzung der Wurfstücke nur das hier unzweckmäßige 80J-Kriterium angewendet hat. Das aber aufgrund des Geometriefaktors für sehr lange Zylinder wie "Nägel" unbrauchbar ist. Sachgerecht war hier die Ermittlung der Eindringtiefe in ein anerkanntes ballistisches Simulanz!

     

    Zudem hat nicht eines der vorgelegten Gutachten eine unmittelbare oder mittelbare Tatbeteiligung der Z. nachweisen können.

     

    Selbst im Brandgutachten zur "Wohnung" wird deutlich auf eine "ähnliche" aber eben nicht auf eine gleiche Zusammensetzung der Kohlenwasserstoffanhaftungen an Socken und Brandschutt hingewiesen.

     

    Beispiel 3. Das WoMo wird in der TO-Aufnahme als "Länge 4,7 m" angegeben, tatsächlich sollen es aber bauartbedingt 6,90 m sein.

     

    Beispiel 4. Die Sichergestellte Polizeimunition im WoMO stammt aus Losen an den Bund, nicht an die LaPO BaWü!

     

    Beispiel 5. Einer der Geschädigten im WoMo weist am rechten Handrücken einen veritablen Schmauchantrag auf, aber nicht von S&B Flintenlaufgeschossen sondern von Polizeimunition 9X19 mm nach TR09.

    • @KarlM:

      Alles richtig, aber:

      Die Anklage ging von Anfang an nie davon aus, Frau Zschäpe hätte selbst abgedrückt. Das ist für eine Verurteilung auch gar nicht maßgeblich.

      Was in der Presse kolportiert wird, ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Es gab unzählige Artikel, die die gesamte Bandbreite aller denkbaren Möglichkeiten abbildeten. Von einer "Hexenjagd" wird man da nicht sprechen können.

      • @Rainer B.:

        Wenn sich bisher nicht einmal die Täterschaft der Uwes erhärten läßt, wie soll dann eine mittelbare Tatbeteiligung der Z. nachgewiesen werden?

         

        Da ist sehr wohl eine Hexenjagd, und Sie wirken dabei mit.

        • @KarlM:

          Nö, ich jage niemanden - nicht einmal Hexen. Zweifel an der mehr oder weniger aktiven Tatbeteiligung des Trios in den angeklagten Fällen habe ich mittlerweile aber nicht mehr. Ich glaube zwar durchaus an Zufälle, aber nicht an derartig gehäuft auftretende. Der Täterkreis dürfte allerdings noch sehr viel umfangreicher sein.

          • @Rainer B.:

            Hebn Sie Zugang zur Aktenlage?

             

            Dan machen Sie sich dort schlau.

            • @KarlM:

              Diese Frage hab ich Ihnen doch auch bereits gestellt.

              • @Rainer B.:

                Ich schon, und Sie?

                 

                Glaube Sie ernsthaft ich bezöge hier aufgrund der Mediendarstellung Position?

                • @KarlM:

                  Das ist dann aber neu.

                  • @Rainer B.:

                    Was genau ist Ihr Problem?

                     

                    Ich versuche die Sachverhalt zum Stand der Ermittlungsergebnisse und gutachterlichen Stellungnahmen möglichs objektiv und komprimiert wiederzugeben.

                  • @Rainer B.:

                    Wahrscheinlich sind Sie sogar "das Gericht".

                    • @Rainer B.:

                      "Gerichtet" das haben Sie sich ja großzügig erlaubt.

  • Pflicht ist Pflicht.

     

    Es heißt Pflichtverteidiger, weil sich die Rechtsanwälte nicht darum drücken dürfen jemanden zu verteidigen. Hier haben die 3 Verteidiger sogar zugestimmt zu verteidigen. Das entbindet sie aber noch nicht von Ihrer Pflich ihre Mandantin zu Verteidigen.

     

    Wie einfach wäre es denn, jeden Prozess platzen zu lassen, nur weil man Anwälten "nicht vertraut".

    • @Sascha:

      Es heißt zwar Pflichtverteidiger, aber Heer hat Zschäpe von Anfang an vertreten und Stahl und Sturm waren zunächst als unbezahlte Wahlverteidiger für Zschäpe aktiv, bevor sie im zweiten Anlauf zu weiteren Pflichtverteidigern bestellt wurden. Die 'Pflicht' besteht hier in erster Linie in der Pflicht des Staates, die Bezahlung der Verteidiger sicherzustellen.

  • kann ich ersteh, die 3 sind jetzt wie lange dabei, der Prozess dürfte noch 2-3 Jahre dauern, danach gibts Reision, die drei sind dann ausgebrannt, fertig, ein Zukunft nach diesem Prozess wirds wohl nicht meht geben, die 3 sind dann locker weit über ierzig, ielleicht noch be RTL2 zu gebrauchen!

    • @Georg Schmidt:

      Wie kommt es, dass Sie sich solche Sorgen um die Zukunft der Anwälte machen? Für Anwälte gibt es doch immer genug zu tun und jeder Antrag kann abgerechnet werden - nur darum geht es schließlich in diesem Rechtssystem.

  • Und dann geht die ganze Geschichte erneut von vorn los?

     

    Das ist doch Taktik und ein Spiel auf Zeit von Frau Zschäpe.

     

    Genau wie ihre Ankündigung Aussagen zu machen, wenn der neue Pflichtverteidiger zugelassen wird. Nachdem das erfolgreich war hieß es dann plötzlich "wird auf längere Sicht keine Angaben machen".

     

    Lächerlich...

  • Tsss! Man stelle sich nur einmal vor, ein Familiengericht würde die Scheidung einer (beiderseits) derart zerrütteten Ehe mit der dürftigen Begründung verweigern, die vorgelegten Begründungen sei nicht detailliert genug und außerdem nicht nachvollziehbar!

     

    Übrigens: Dass als Scheidungsgrund enttäuschte Erwartungen angeführt werden, ist gar nicht mal so selten, hört man. Gerade unter Prominenten.

  • Das sieht verdächtig nach Inszenierung aus. Soll eine etwaige Verfassi-Mittäterschaft oder Ursachen-Täterschaft verschleiert werden? Würden "echte" autonome Militante sog. kleine Leute als Opfer wählen oder eher gemäß Schullektüre wie Wilhelm Tell vorgehen?

  • Als Anwälte für eine mutmassliche Rechtsradikale Sturm/Heer und Stahl zu bestellen, ist schon mehr als komisch. Aber wirkliche Beweise für eine Mittäterschaft konnten auch noch nicht wirklich beigebracht werden. Bisher waren alles Zustandsbeschreibungen, was für gute Menschen die Opfer waren.

    • @Hidebound:

      Die Indizienkette ist lang genug. Schlampige Ermittlungen sowie die Vernichtung und Manipulation von Beweismitteln bringen die Taten nicht weg, sondern erfordern vielmehr eine Ausweitung der Anklage. Über die Opfer hat das Gericht nicht zu richten, auch wenn Sie und andere das vielleicht gerne so hätten.

      • @Rainer B.:

        "Schlampige Ermittlungen sowie die Vernichtung und Manipulation von Beweismitteln bringen die Taten nicht weg, sondern erfordern vielmehr eine Ausweitung der Anklage."

        Was???

        Ein Beweismittel wäre ja schon mal gut, aber bitte keine Zeugenaussage ala 'so eine ähnliche Frau hab ich vor 10 Jahren mal in der Fußgängerzone gesehen'.

        Was genau hat sie denn gemacht?

        • @Hidebound:

          Nun - Sie war (ist) Teil einer kriminellen, mörderischen Vereinigung, für die Sie jeweils unter falschem Namen Unterkünfte und andere Dinge organisiert hat. Sie war an der Beute dieser Gruppierung beteiligt, hat davon zeitweise auch gelebt. Sie muss von den Morden jeweils vorher gewusst haben, hat sie aber nicht verhindert - sie im Gegenteil erst organisatorisch ermöglicht. Alle Indizen sprechen dafür, dass Sie die letzte gemeinsame Wohnung des NSU-Trios in Brand gesteckt hat, um Spuren zu beseitigen Vor dem Prozess hat sie sich als Kronzeugin gegen Straffreiheit dem Generalbundesanwalt angeboten, der dies aber ablehnte. Seither schweigt sie nur, obwohl sie sicherlich vieles zur Aufklärung der Morde und Hintergründe beitragen könnte. Sie sitzt heute gewiss nicht zufällig in Haft.

          • @Rainer B.:

            Ich gehe mal davon aus, dass die Täterschaft für die Morde bereits gerichtlich festgestellt wurde? ;-)

            • @Hidebound:

              nach Aktenlage ist ein Strengbeweis aufgrund der vorliegenden Gutachten zur vermeintlichen Täterschaft der "Uwes" nicht möglich.

               

              Ein Umstand der von R.B. natürlich fortwährend in Abrede gestellt wird. Entweder weil er die Gutachten nicht kennt oder deren Aussagen nicht verstehen kann oder will?

              • @KarlM:

                Ich versteh ja vieles nicht, aber wie und wozu hierzulande alle Nasen lang sogenannte "Gutachten" angefordert und zusammengestrickt werden, das brauchen Sie mir nun wirklich nicht mehr erklären.

                • @Rainer B.:

                  Und wie kommen Sie dann zu einer Schuldvernmutung gegen die Z?

                   

                  Oder zweifeln sie die LKA und BKA-Gutachten etwa an, oder nur in Teilen?

                   

                  Was bleibt dan noch übrig?

                  • @KarlM:

                    Jau - die Mehrzahl der Gutachten sind tatsächlich das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Das Gericht dürfte dies eigentlich aus Erfahrung genau wissen.

                    Was übrig bleibt? - Ein umfassendes Urteil.

                    • @Rainer B.:

                      Gerade diese Gutachten sind wesentlicher Anklagebestandteil. Was soll der Vorsitzende denn dazu sagen?

                       

                      Beispielsweise hat das BKA-Gutachten mit der sprengtechnischen Rekonstruktion der USBV Keupstrasse die Gefahrenradien nachweislich falsch bestimmt in dem quasi verharmlosende Kriterien angelegt wurden.

                    • @Rainer B.:

                      Auf welcher Basis?

                       

                      Einer von Wunschdenken geprägten "Indizienkette"?

                      • @KarlM:

                        Gähn! Als "sachverständige Experten" gestartet und als interessengeleitete, nützliche Fachidioten gelandet. Gutachten sind nur kleine Bausteine, beurteilt werden muss immer das ganze Haus.

            • @Hidebound:

              Gegen Tote wird nicht ermittelt und nicht verhandelt (;-))

              • @Rainer B.:

                Echte jetzt?

                 

                Komisch, nicht nur ich, die ganze Republik musste an den dafür betsimmten Stellen im Bereich USBV bis weit vor 1995 nachprüfen, ob die Uwes nicht doch irgendwelche Spuren an Tatmitteln zurückgelassen haben, oder deren Spuren an dem Tatkomplex bisher nicht zugeordneten Gegenständen zu sichern sind?

                • @KarlM:

                  Hallo! Dabei ging es doch nicht um Ermittlungen gegen die Uwes.

                  • @Rainer B.:

                    Ach?

                     

                    Wen gehalten ist be- und entlastendes zu ermitteln kann hier das eine vom anderen nicht trennen.

                     

                    Zumal wenn dabei herauskommt das es weder entsprechende Beweise gegen die Uwes gibt, noch das diesen weiter delikte zugerechnet werden könnten.

                    • @KarlM:

                      Es muss selbstverständlich in alle Richtungen ermittelt werden, aber speziell gegen (oder für) Tote erübrigt sich das dann doch - auch, wenn sich da für Gutachter immer noch was abrechnen lässt.

                      • @Rainer B.:

                        Das war eh mehr eine Alibimaßnahme, nur um hinterher fetsstellen zu können; "--Wir haben alles getan.."

                        Wenn sich schon bei den bisher dem "NSU" zur Last gelegten Delikten keine Spuren fanden, warum dann bei qausi historischen Asservaten?

                • @KarlM:

                  Und? Waren da Spuren? Das wäre interessant!

                  • @Hidebound:

                    Da war genau so wenig wie an den vom GBA vorgelegten beweismittel!

                     

                    NIX nachweisbar...

                     

                    Warum bin ich davon nicht überrascht?

  • Das wird auf eine Revision hinauslaufen, war das nun gewollt?