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Mutmaßliche Vergewaltigung in JugendklubMitarbeiterin von Jugendamt Neukölln freigestellt

Nach sexualisierter Gewalt in einem Jugendklub ist die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamts freigestellt. Interne E-Mails werfen jedoch Fragen auf.

Eingang zum Jugendklub in Gropiusstadt: Polizei nicht kontaktiert Foto: Jens Kalaene/dpa

Der Schritt hatte sich abgezeichnet: Im Zusammenhang mit Vergewaltigungsvorwürfen im Jugendzentrum Wutzkyallee hat das Bezirksamt Neukölln die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamts jetzt freigestellt, wie ein Sprecher am Dienstag bestätigte.

Bislang hieß es, die Mitarbeiterin sei versetzt worden. Jugendstadträtin Sarah Nagel (Linke) hatte aber bereits angekündigt, weitere personelle Konsequenzen zu prüfen. Eine Freistellung galt jedoch als rechtlich heikel.

Gleichzeitig steht Nagel selbst seit Wochen in dem Fall in der Kritik. Die Neuköllner CDU hat einen Abwahlantrag gegen sie gestellt, über den das Bezirksparlament voraussichtlich am 22. April beraten wird.

In dem kommunalen Jugendklub im Ortsteil Gropiusstadt soll eine 16-jährige Schülerin von einem Jugendlichen Ende 2025 vergewaltigt und später von einer Gruppe bedrängt worden sein. Die Einrichtung und auch das Jugendamt wussten zwar von den Vorfällen, informierten zunächst jedoch nicht die Polizei. Zu den Gründen gibt es unterschiedliche Darstellungen. Ein Vorwurf lautet, der Fall sei absichtlich vertuscht worden, um die mutmaßlichen Täter – muslimische Jugendliche – zu schützen.

Keine Belege für Vertuschungsvorwürfe

Demnach soll das benachbarte Mädchenzentrum, dem sich die betroffene Schülerin anvertraut hatte, darauf gedrängt haben, den Vorfall anzuzeigen. Die jetzt freigestellte Mitarbeiterin im Jugendamt habe das abgelehnt mit den Worten, sie wolle einen „Generalverdacht“ verhindern. Schließlich benachrichtigten die Mitarbeiterinnen des Mädchenzentrums die Eltern der Betroffenen und die Polizei.

Wie nun allerdings aus E-Mails der Jugendamtsmitarbeiterin hervorgeht, aus denen der Spiegel zitiert, hätte das Jugendamt eine Anzeige unterstützt, sofern die Betroffene das gewollt hätte. In einem Schreiben von Mitte Februar erkundigt sich die Mitarbeiterin demnach beim Mädchenzentrum, ob die Schülerin schon von der Gewaltschutzambulanz betreut werde. Die würde „auch bei Anzeigen usw. unterstützen und begleiten, falls [die Betroffene] das irgendwann einmal möchte“.

Ohne den Täter oder das Opfer benennen zu können, macht eine Anzeige keinen Sinn

Mitarbeiterin des Jugendamts

Gleichzeitig widersetzte sich die Mitarbeiterin offenbar dem Vorschlag des Mädchenzentrums, Anzeige gegen unbekannt zu erstatten – aus Gründen des Opferschutzes: „Ohne den Täter oder das Opfer benennen zu können, macht das keinen Sinn – da im schlimmsten Fall versucht wird, das Opfer zu identifizieren“, so die Mitarbeiterin in der E-Mail. Wie aus einer weiteren E-Mail hervorgeht, befürchtete sie, dass alle männlichen Besucher des Jugendklubs verdächtigt werden könnten, solange der mutmaßliche Täter nicht bekannt ist.

Von Täterschutz sei in den E-Mails nicht die Rede, schreibt der Spiegel. Die Leiterin des Jugendamts habe das Vorgehen der Mitarbeiterin unterstützt – das gehe aus ihrer Antwort hervor.

Aus den E-Mails gehen jedoch auch Versäumnisse der nun suspendierten Mitarbeiterin hervor. Etwa hatte sie wohl angekündigt, einen Polizisten des örtlichen Abschnitts zu kontaktieren: „Er kennt auch einen Teil der Jugendlichen, ich denke, das ist ein guter Weg Richtung Polizei.“ Das sei aber nie geschehen, hat das Bezirksamt mittlerweile klargestellt.

Unterdessen hat sich auch die Berliner Fachrunde gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend zu Wort gemeldet, ein Zusammenschluss von fünf Initiativen in dem Bereich. „Die häufig erhobene Forderung nach einer sofortigen Strafanzeige greift aus Kinderschutzperspektive zu kurz“, heißt es in der Stellungnahme. Eine Strafanzeige gewährleiste nicht die lückenlose Aufklärung der Geschehnisse und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten.

Der Jugendklub bleibt weiter geschlossen. Inzwischen ermitteln die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt zu dem Vorfall. Laut Polizei wurden auch Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung und der Strafvereitelung im Amt eingeleitet.

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