Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke: Waffenbesitz dank Verfassungsschutz
Der Verfassungsschutz Hessen gab Informationen über einen mutmaßlichen Helfer des Lübcke-Mörders nicht weiter. Das hat der Geheimdienst eingeräumt.
Laut dem Waffenrecht gilt eine Person unter anderem als unzuverlässig, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt hat. In dem Prozess 2015 soll der Verfassungsschutz nur über Handlungen von H. bis 2009 berichtet haben, obwohl ihm nach Recherchen des NDR ein Eintrag aus dem Jahr 2011 vorlag. Für den fraglichen Zeitraum von 2010 bis 2015 lagen dem Gericht demnach keine Informationen vor. Es erlaubte H. folglich den Waffenbesitz.
Der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz in Hessen, Robert Schäfer, sagte dem NDR laut dem Bericht, dass er keine Erklärung habe, warum die Erkenntnisse zu Markus H. aus dem Jahr 2011 nicht übermittelt wurden. Ob es ein Fehler war, könne er heute nicht beurteilen, sagt Schäfer. „Richtig ist, dass wir das heute anders machen würden.“
Am Dienstag beginnt vor dem hessischen Oberlandesgericht in Frankfurt am Main der Prozess gegen Lübckes mutmaßlichen Mörder Stephan E. wie auch gegen dessen mutmaßlichen Komplizen H. E. soll den CDU-Politiker Lübcke am 2. Juni 2019 auf dessen Terrasse getötet haben. Laut Obduktion wurde der 65-Jährige mit einer Kurzwaffe aus nächster Nähe erschossen. Die Ermittler gingen bald von einem rechtsextremistischen Hintergrund der Tat aus.
H. soll den mutmaßlichen Attentäter Stephan E. an der Waffe ausgebildet und ein Gewehr für ihn auf seiner Waffenkarte eingetragen haben. Ihm wird Beihilfe zum Mord und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
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