Messerattacke in Dresden: Gericht verhängt Höchststrafe
Ein 21-Jähriger griff in Dresden im Oktober 2020 ein schwules Paar aus islamistischem, homophobem Motiv an. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Zudem ordneten die Richter den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.
Der Täter gilt als islamistischer Gefährder, der sich offenbar in Jugendhaft – die er unter anderem wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) verbüßte – weiter radikalisierte. Kurz nach Haftentlassung wurde er stellenweise von der Polizei observiert, das Attentat nur fünf Tage später wurde jedoch nicht verhindert.
Das Paar Oliver L. und Thomas L. aus Nordrhein-Westfalen hielt sich touristisch in Dresden auf, als der Täter sie in der Altstadt aus islamistischem und homophobem Motiv mit einem Messer angriff. Der 55-jährige Thomas L. verstarb, Oliver L. wurde schwer verletzt.
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