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Luigi MangioneKeine Todesstrafe auf Bundesebene

Die US-Staatsanwaltschaft darf nicht die Todesstrafe beantragen. Das entschied eine Richterin aufgrund technischer Fehler der Anklage.

ap | In der juristischen Auseinandersetzung um den Mord am Chef des US-Krankenversicherers United Healthcare darf die Staatsanwaltschaft auf Bundesebene nicht die Todesstrafe gegen den Verdächtigen Luigi Mangione beantragen. Das entschied die zuständige Richterin Margaret Garnett am Freitag. Sie verwarf einen Anklagepunkt wegen Mordes als technisch fehlerhaft. Weitere Anklagepunkte, darunter Stalking-Vorwürfe, die eine Höchststrafe von lebenslanger Haft vorsehen, ließ Garnett in Kraft.

Der 27-jährige Mangione hat sich zu Mordvorwürfen sowohl auf bundesstaatlicher- als auch auf Bundesebene nicht schuldig bekannt. Auch bei einem Verfahren im Bundesstaat New York droht ihm als Höchststrafe lebenslange Haft. Dort hatte Richter Gregory Carro im September eine Terrorismus-Anklage gegen Mangione zurückgewiesen.

Die Geschworenenauswahl im Bundesverfahren soll am 8. September beginnen. Für das Verfahren auf Bundesstaatsebene ist noch kein Prozessbeginn angesetzt.

Angeklagter plädiert auf nicht schuldig

Der Prozess vor einem Bundesgericht soll am 8. September mit der Auswahl der Geschworenen beginnen. Die Staatsanwaltschaft von Manhattan drängt in einem Verfahren auf Ebene des Bundesstaates New York auf einen Verhandlungsbeginn am 1. Juli. Mangione hat sich in beiden Verfahren für nicht schuldig erklärt.

UnitedHealthcare-Chef Brian Thompson war Anfang Dezember 2024 auf dem Weg zu einem Hotel in Manhattan von hinten erschossen worden. Fünf Tage später wurde Mangione im etwa 370 Kilometer entfernten Altoona festgenommen. Der Beschuldigte wurde zu einer Art Symbolfigur für Menschen, die mit dem System der US-Krankenversicherung unzufrieden sind.

Einige Unterstützer erscheinen als Zeichen der Solidarität regelmäßig zu seinen Gerichtsterminen in grüner Kleidung – der Farbe des Videospielcharakters Luigi. Manche tragen Schilder und T-Shirts mit Slogans wie „Freiheit für Luigi“ und „Kein Tod für Luigi Mangione“.

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5 Kommentare

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  • Sie verwarf einen Anklagepunkt wegen Mordes als technisch fehlerhaft.

    Bitte was? Wie ist sowas zu verstehen?



    Egal, ob Journalist, Moderator oder Forist, klärt mich bitte auf. Danke.

    • @Donni:

      CNN online: "Garnett based her decision on an interpretation of the law which requires that the killing be committed during another “crime of violence.”



      Diese dortige Interpretation war mir auch neu. Der vorherige Richter hatte Mord als Anklagepunkt noch zugelassen.

      • @Janix:

        Ich halte das für Absurdistan. Wenn es Mord war, müssen alle Strafen möglich sein. Stelle mir gerade vor, in Deutschland läuft ein Nazimordprozess und der BGH begrenzt das mögliche Urteil auf maximal 8 Jahre. Dann wäre aber Stimmung in der Bude.

        • @Donni:

          Es wurde ja Mord nicht zugelassen. Der für mich das Wahrscheinlichste gewesen wäre.



          Die Anklage muss etwas im Antrag falsch gemacht haben, sagt der uninformierte Laienblick.

  • Er hat getötet. Viel spricht für einen Mord. Entscheiden wird es das Gericht.



    Gut jedoch ist jede verunmöglichte Todesstrafe.