Landesregierung gegen Alleingang: Kein Sonderweg beim Homeoffice
Der Senat schließt sich der kritisierten Bundesregelung an. Ein eigenes strengeres Papier sah ein ausdrückliches Verbot von Büro-Bildschirmarbeit vor.
Seit mehreren Wochen hatte vor allem Regierungschef Michael Müller (SPD) Wirtschaftsbetriebe dazu gedrängt, ihren Mitarbeitern mehr Heimarbeit zu ermöglichen. Ihm seien die Straßen sowie Busse und Bahnen im Vergleich zum ersten Lockdown im Frühjahr 2020 weiter zu voll. Fahrgastzahlen belegten die größere Mobilität während der derzeitigen Coronaregeln. In der Sitzung des Senats nach dem jüngsten digitalen Treffen der Ministerpräsidenten hatte Müller vergangenen Mittwoch angekündigt, dass der Senat an diesem Dienstag noch mal über die genauen Regeln zu Homeoffice diskutieren würde.
Im Vorfeld der Sitzung gab es dazu auch eine Vorlage aus der Verwaltung von Arbeitssenatorin Elke Breitenbach (Linkspartei) mit dem erwähnten Verbot der Beschäftigung „an Arbeitsplätzen gemäß § 2, Absatz 5“ der Arbeitsschutzverordnung, die dort als „Bildschirmarbeitsplätze“ festgelegt sind. Bei der nun übernommenen Fassung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ist es den Arbeitnehmern überlassen, ein Homeoffice-Angebot anzunehmen oder nicht. Aus Sicht von Kritikern drückt sich die Politik damit um eine klare Vorgabe und setzt die Arbeitnehmer unter Druck.
Gesundheitssenatorin Dilek Kalyci (SPD) fordert ein Ende des sogenannten Freitestens, also der Möglichkeit, eine 14-tägige Quarantäne für Einreisende nach Deutschland durch einen negativen Coronatest nach fünf Tagen beenden zu können. „Ich gehe davon aus, dass diese Regelung bundesweit korrigiert wird“, sagte Kalayci vor Journalisten.
Bei allen positiv auf das Coronavirus getesteten Personen soll es laut der Senatorin künftig auch einen Zweittest auf mögliche Mutanten des Virus geben. Die Kosten für diesen PCR-Test werde der Senat übernehmen. Ziel müsse es sein, die weitere Ausbreitung der Virusmutationen ebenso wie die Schließung weiterer Krankenhäuser zu verhindern – aktuell ist das Humboldt-Klinikum in Reinickendorf weiter unter Quarantäne. (sta)
Warum sich das eigene, strenger formulierte Papier (ohne Entscheidungsspielraum) nicht durchsetzte, blieb am Dienstag in der Pressekonferenz nach der Senatssitzung offen. „Es gab Papiere, aber heute haben wir gesagt, dass wir uns auf die Bundesverordnung konzentrieren“, sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalyci (SPD). Deren Einhaltung werde „stichprobenartig“ kontrolliert, zuständig ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit. Nach taz-Informationen sind in Berlin pro Woche 80 Kontrollen geplant, schwerpunktmäßig in Betrieben mit Großraumbüros.
In zwei Wochen Überprüfung
In der Pressestelle von Senatorin Breitenbach hieß es auf die taz-Nachfrage, warum sich die Breitenbach-Fassung nicht durchsetzte, lediglich, der Senat habe die jetzige Fassung beschlossen. Aus Senatskreisen war indes zu hören, das Papier habe „Fragen“ aufgeworfen. Rechtliche Bedenken und Zweifel an der Umsetzbarkeit führten demnach dazu, dass Berlin auf einen strengeren Sonderweg verzichtete.
Die Landesregierung ließ sich aber die Möglichkeit offen, doch noch eigene, strengere Formulierungen zu beschließen. „Wir werden in zwei Wochen eine Auswertung der Arbeitsverwaltung bekommen, ob die Vorgaben, die vom Bund initiiert worden sind, auch tatsächlich umgesetzt werden“, sagte Kalayci. „Wenn wir feststellen, dass das nicht gut funktioniert, wird es Vorschläge geben, wie wir noch einmal nachschärfen.“
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