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Lampedusa-Geflüchtete in HamburgDer lange Kampf

Seit mehr als einem Jahr kämpft die Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ für eine Perspektive. Die Solidarität ist groß, aber nicht unendlich. Der Senat kann sich zurücklehnen.

So weit die Solidarität trägt: Demonstration für ein Arbeits- und Bleiberecht für die "Lampedusas" Anfang Juli vor dem Hamburger Rathaus Bild: dpa

HAMBURG taz | Selten hat das Schicksal von Geflüchteten in Norddeutschland die Menschen so aufgerüttelt wie das der Hamburger Lampedusa-Gruppe. Dabei hätte es gerade in Hamburg schon vorher genug Gelegenheiten gegeben, erschüttert zu sein: Ob unter SPD, CDU oder dem rechtspopulistischen Innensenator Ronald Schill – die Stadt hat schon immer versucht, Flüchtlinge möglichst schnell loszuwerden. Interessiert hat das aber meistens kaum jemanden.

Das änderte sich, als letztes Jahr die „Lampedusas“ auf den Straßen von St. Pauli auftauchten und die regierende SPD in Erklärungsnöte brachten. Die „Lampedusas“, das ist eine Gruppe von etwa 300 aus Libyen geflohenen Afrikanern, die den Spielregeln der EU-Flüchtlingspolitik trotzen und gegenüber dem Hamburger Senat auf eine kollektive Regelung ihrer Zukunft beharren. Seither, so könnte man meinen, ist die Solidarität mit den Geflüchteten zu einem Hauptanliegen der Hamburger linken Szene geworden. Und auch die Zivilgesellschaft begehrt plötzlich auf.

„Wir sind den Leuten von ’Lampedusa in Hamburg‘ dankbar, dass sie dem Protest gegen dieses Grenzregime Stimme und Gesicht gegeben haben. Sie haben dieser Stadt klargemacht, dass das mit dem Rosinenpicken nicht funktioniert“, schreiben die Autoren des im Juni veröffentlichten „Manifests für Lampedusa in Hamburg“. Eine treibende Kraft hinter dem Manifest war der Journalist und „Recht auf Stadt“-Aktivist Christoph Twickel, Prominente wie Bela B., Jan Delay, Fatih Akin und Kampnagel-Intendantin Amelie Deuflhard unterstützen die Forderung des Manifests, den Geflüchteten hier eine Zukunft zu ermöglichen.

Die Tatsache, dass Flüchtlinge sich dieses Mal nicht als Bittsteller an die Behörden wenden, sondern öffentlich ihre Interessen vertreten, hat Innensenator Michael Neumann bereits Ende Oktober in einem Interview mit der Welt am Sonntag zu der Aussage verleitet, dass es ein Problem sei, „wenn vermeintliche Berater fortwährend unerfüllbare Hoffnungen schüren“. Neumann drehte also den Spieß um und nannte die Unterstützer „verantwortungslos“, weil diese Flüchtlinge für politische Interessen instrumentalisierten.

Im gleichen Atemzug stellte Neumann klar: „Wenn diese Geschichten, die wir nur aus den Medien gehört haben, so stimmen, gibt es hier keine Perspektive für diese Menschen.“ Denn aus Sicht des Senats ist Italien für „diese Männer“ zuständig, die angeben, Anfang 2013 als Bürgerkriegsflüchtlinge aus Libyen über die italienische Insel Lampedusa nach Italien und von dort nach Hamburg gekommen zu sein – ausgestattet mit Reisepapieren, die für die Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens gültig sind, und 500 Euro Reisegeld.

Seitdem fordert die Lampedusa-Gruppe ein Arbeits- und Bleiberecht. Ihre Losung: „Wir haben nicht den Nato-Krieg in Libyen überlebt, um auf Hamburgs Straßen zu sterben.“

Ein Versuch des Senats, die Geflüchteten loszuwerden, scheiterte im Juni 2013 am Widerstand der Nordkirche: „Die Kirche und die Diakonie beteiligen sich nicht an einem Abschiebelager“, erklärten Bischöfin Kirsten Fehrs und Landespastorin Annegrethe Stoltenberg, nachdem der Senat eine Unterbringung unter kirchlicher Obhut an die Bedingung geknüpft hatte, dass sich die Flüchtlinge erkennungsdienstlich behandeln lassen. Kurz darauf öffneten die St.-Pauli-Kirche und weitere Gemeinden ihre Pforten und gaben den Männern eine Unterkunft, um ihre Abschiebung zu verhindern.

Die anschließenden Verhandlungen liefen zäh: Nach monatelangen Protesten gegen die harte Linie des Scholz-Senats machte Innensenator Michael Neumann (SPD) der Nordkirche im Oktober 2013 wenigstens ein kleines Zugeständnis. Er räumte eine - andernorts selbstverständliche - aufschiebende Wirkung für laufende Verfahren ein: Wer sich bei den Behörden mit Namen melde, bekomme eine "klare, transparente Einzelfallprüfung" sowie die Chance auf ein Aufenthalts- und Arbeitsrecht.

Innerhalb der Flüchtlingsgruppe gab es von da an unterschiedliche Vorstellungen über das weitere Vorgehen: Die Sprecher und viele Mitglieder der Lampedusa-Gruppe lehnten Neumanns Weg ab und hielten an der geforderten Gruppenlösung fest - aus Angst, dass der Senat ihre Identitäten nur deshalb haben will, um sie anschließend abzuschieben. Laut Innenbehörde haben sich bis Ende Juni, als das Ultimatum auslief, 70 Flüchtlinge der Gruppe auf die Bedingung eingelassen und einen Antrag auf Aufenthalt aus humanitären Gründen gestellt.

Dass es auch Lösungen geben kann, bei der die Geflüchteten nicht ihre Identität preisgeben und damit eine Abschiebung nach Italien riskieren, hat Berlin gezeigt: Der dortige Senat hat den hungerstreikenden Flüchtlinge vom Brandenburger Tor ein Bleiberecht gewährt, ohne dass die Flüchtlinge sich registrieren lassen mussten. Auch wenn die Zuständigkeit formal beim Bund und bei der EU liegt, haben Länder und Kommunen kleine Handlungsspielräume, Gruppen von Betroffenen nach Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes ein humanitäres Bleiberecht zu gewähren.

Dennoch, einen ersten Sieg hat die Hamburger SPD bereits erzielt: Ihr ist es gelungen, mit dem Verweis auf "rechtsstaatliche Grundsätze" die Marschrichtung in der öffentlichen Debatte vorzugeben, an der sich die Geflüchteten und ihre Unterstützer abarbeiten müssen. Ein Stück weit gehen sie dem Scholz-Senat also auf den Leim, wenn sie sich auf rechtliche Diskussionen und die Suche nach Paragrafen begeben, die doch noch einen legalen Aufenthaltsstatus zulassen.

Es ist ein ungleiches Kräftemessen, das die Flüchtlinge nur mit der privaten Hilfe von Unterstützern durchhalten können. Das ist nicht immer einfach: Flüchtlinge und Unterstützer müssen mit Rückschlägen fertig werden, und sie müssen sich über die weitere Strategie verständigen (siehe Reportage). Bürgermeister Olaf Scholz und Innensenator Michael Neumann dagegen können sich einfach zurücklehnen und abwarten, wie lange die Solidarität noch trägt. Sie könnten versuchen, sie einfach austrocknen zu lassen.

Für die Lampedusa-Gruppe ist das vorrangigste Problem, endlich wieder arbeiten zu können, um ihre Familien in den westafrikanischen Staaten zu ernähren. "Die Lampedusa-Gruppe wirft für den Senat ganz neue aufenthaltsrechtliche Fragen auf", sagt Peter Bremme von der Gewerkschaft Ver.di. Es seien Flüchtlinge, die in Europa einen humanitären aufenthaltsrechtlichen Statuts hätten und nicht politisch verfolgt seien. Durch die italienischen Dokumente, die auch der UN-Flüchtlingskommissar anerkenne, genössen sie in der Europäischen Union Freizügigkeit.

"Sie sind nicht illegal hier", sagt Gewerkschafter Bremme. Sich in Hamburg bei den Behörden zu melden und einem neuen Aufenthaltsverfahren zu stellen, verstoße nicht nur gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, es sei zudem riskant.

Nach Ansicht von Bremme fehle nur noch das "Nadelöhr Arbeitserlaubnis", durch das die Flüchtlinge kommen müssten - dann könnten sie auch ihre Identität angeben. Auf diese Weise könnte der Senat vor den Bürgerschaftswahlen in acht Monaten einen Konfliktherd loswerden.

Doch die Innenbehörde beharrt auf eine vorherige Registrierung durch Polizei und Ausländerbehörde. "Diejenigen, die sich gemeldet haben, haben gute Karten, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen", sagt der Sprecher der Innenbehörde, Frank Reschreiter. Die Bundesregierung plane ja, das Arbeitsverbot für Asylsuchende und Geduldete auf drei Monate zu verkürzen. Doch wer sich nicht melde, so der Sprecher, bei dem laufe auch keine Frist.

Der Konflikt bleibt festgefahren.

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4 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • 14 Monate nach Beginn der Auseinandersetzung einen Artikel in der taz zu lesen, der so viele sachliche Fehler enthält....traurig.

    1) Es ist keineswegs andernorts selbstverständlich, dass ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bis zum letztinstanzlichen Abschluss des Verfahrens aufschiebende Wirkung hat. Im Aufenthaltsgesetz steht vielmehr genau das Gegenteil (Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung, § 84). Gleiches gilt, wenn das Bundesamt entscheidet, dass im Rahmen des Dublin-Systems in einen anderen Mitgliedsstaat abgeschoben werden soll. Die Hamburger Regelung verschafft den Antragstellern mithin viel mehr Zeit - etwa für eine erfolgreiche Integration.

    2) Die italienischen Aufenthaltserlaubnisse verschaffen den Inhabern mitnichten unbeschränkte Freizügigkeit innerhalb der EU. Sie erlauben ihnen lediglich, sich drei Monate in anderen EU-Staaten als Touristen aufzuhalten. Mehr nicht.

    3) Was mit "vom UNHCR anerkannt" gemeint sein soll, bleibt schleierhaft. Selbst wenn es sich samt und sonders um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention handeln sollte - wofür bisher nichts spricht - ändert das rechtlich zunächst nichts an Punkt 2.

    4) Welcher Art soll denn dieses ominöse "Bleiberecht ohne Registrierung" in Berlin sein, dass angeblich gewährt worden sein soll? Sofern es über die weitere Tolerierung eines papierlosen Aufenthalts hinausgeht, wäre eine konkrete Beschreibung dieser Lösung sehr interessant. Für genauere Aufklärung wären bestimmt viele Leserinnen und Leser dankbar!

    5) Auf welcher Grundlage eine Arbeitserlaubnis ohne Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könnte - und welchen Sinn das haben sollte, da das Aufenthaltsproblem ja dann fortbesteht - bleibt ebenfalls völlig offen.

    • @runterkommer:

      §gipfelstürmer:

      1) keineswegs wird allerorts verwaltungsrecht über die verfassung gestellt...aber entsprechende urteile gibt es sehr wohl

      2) residenzpflicht a la eu...willkürliche beschränkung...verletzung des gleichbehandlungsgrundsatzes

      3) internationale verträge (unccr) sind oft ratifiziert und im nationalen detail gerne mal trickreich mit admistrtivem verwaltungsmüll zugeschüttet

      4) der berliner senat macht vor, was der hamburger (noch?) nicht kann...

      5) genau da hat nämlich der frosch die locken...solange das offen bleibt, kann quasi der hund den hasen nie fangen!

  • Peter Müller , Autor*in ,
    Kommentar entfernt.
    • @Peter Müller:

      Die Frage ist nur, wer ist illegal...