Lambrecht übernimmt für Giffey: Die Doppelministerin
Justizministerin Christine Lambrecht übernimmt zusätzlich das Familienministerium von Franziska Giffey. Die hatte das Amt am Mittwoch aufgegeben.
Als Franziska Giffey am Mittwoch morgen wegen ihrer Dissertationsaffäre als Familienministerin zurücktrat, ahnte Kollegin Lambrecht noch nichts von ihrer neuen Aufgabe. Wie viele andere in der Bundesregierung war sie überrascht. Und es gab für diesen Fall, so ist zu hören, auch keinen Notfall-Plan für die Nachfolge. Die Absprache traf dann die SPD-Spitze mit Vizekanzler Olaf Scholz und Fraktionschef Rolf Mützenich.
Es war wohl schnell klar, dass das Amt wieder an eine Frau gehen soll, schließlich gehören auch „Frauen“ zur Zuständigkeit des Hauses – neben Familien, Senior:innen und der Jugend. Als Lambrecht dann konkret gefragt wurde, will sie sich mit gewissem Stolz sogar über die zusätzliche Aufgabe gefreut haben.
Dabei ist Lambrecht noch gar nicht so lange Justizministerin. Die 55-jährige Juristin ist erst seit Juni 2019 im Amt. Erste Justizministerin dieser Wahlperiode war Katarina Barley, die sich dann aber für die SPD als Spitzenkandidatin bei der Europawahl opferte und jetzt Abgeordnete in Brüssel ist. Lambrecht war zunächst Finanzstaatsekretärin bei Olaf Scholz und in der letzten Wahlperiode parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion.
Ganz fremd ist Lambrecht das neue Thema nicht
Als Justizministerin hat sie sich schnell einen Namen gemacht und viele neue Gesetz angestoßen, etwa die Strafbarkeit von Upskirting-Fotos, also von heimlich unter den Rock geschossenen Fotos. Erst am Donnerstag hat sie die Urheberrechtsreform abgeschlossen, das komplexeste Projekt ihrer Amstzeit.
Das neue Ministerium ist Lambrecht nicht völlig fremd. Es gab einige Projekte, die sie mit Giffey gemeinsam angepackt hat, etwa den Entwurf für Kinderrechte im Grundgesetz oder die Stärkung von Frauen in Führungspositionen. Beide Gesetzentwürfe sind noch nicht beschlossen. Hier bewegt sich Lambrecht also in ihrer neuen Rolle auf bekanntem Terrain – anders als zum Beispiel bei der Betreuung von Schulkindern, die sie lediglich aus der Perspektive als Mutter kennt.
Lambrecht wird nun also zumindest bis zur Bundestagswahl im September beide Ministerien führen. Doch sie muss auch anschließend im Amt bleiben, bis ein:e Nachfolger:in ernannt ist.
Dem nächsten Bundestag wird Lambrecht nicht mehr angehören. Sie bewirbt sich nicht erneut um ein Abgeordnetenmandat und kann sich laut eigenen Angaben vorstellen, wieder als Anwältin zu arbeiten. Sie hat allerdings nie gesagt, dass sie nicht mehr Ministerin sein will.
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