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Kriminologin über ungerechte Justiz„Mich gucken La­den­detek­ti­v:in­nen nicht an“

Vor Gericht sollen alle gleich sein. Tatsächlich kommen Menschen ohne Geld in der Justiz schlechter weg als solche mit mehr Ressourcen.

Friederike Gräff

Interview von

Friederike Gräff

taz: Inwiefern ist die deutsche Strafjustiz ungerecht, Frau Bögelein?

Nicole Bögelein: Das Ergebnis von Gerichtsverfahren und überhaupt der Kontakt mit der Strafverfolgung ist für Menschen, die weniger Geld haben, schlechter als für diejenigen, die mehr Geld haben.

taz: Warum ist das so?

Bögelein: Diese Menschen kommen vermehrt in Kontakt mit der Polizei, weil die Polizei verstärkt diejenigen kontrolliert, die beispielsweise auf der Straße leben. Oder Jugendgruppen, die da vielleicht rumhängen, weil sie zu Hause keinen großen Wohnraum haben oder weil sie anders aussehen, Stichwort Racial Profiling. Hingegen werden andere Bereiche seltener kontrolliert, gerade wenn wir auf Wirtschafts- und Unternehmenskriminalität gucken.

Was wir sehen, hängt ganz wesentlich davon ab, was wir erwarten, wie Kriminalität aussieht

taz: Die Erwartung an die Gerichte ist, dass es zumindest dort ohne Ansehen der Person weitergeht.

Bögelein: Studien zeigen, dass Menschen, die anwaltlich vertreten werden, eher eine Einstellung der Klage erreichen oder vor Gericht besser wegkommen. Eine solche Vertretung haben aber eher Menschen, die über mehr Geld verfügen.

Im Interview: Nicole Bögelein

44, ist Kriminologin und Soziologin. Sie forscht an der Uni Köln zu sozialer Ungleichheit in Sanktionssystemen.

taz: Spielt es eine Rolle, dass die Rich­te­r:in­nen und Staats­an­wäl­t:in­nen meist aus sozial besser gestellten Familien stammen?

Bögelein: Ich forsche zum Thema institutioneller Rassismus vor Gericht. Uns ist aufgefallen, dass in den Gerichtssälen eine Strafentscheidung immer vor dem Hintergrund eines typischen weißen, durchschnittlichen Lebensverlaufs getroffen wird: Was für eine Ausbildung hat jemand, wie hat der Mensch seine Schule abgeschlossen? Ist der Mensch gerade in Arbeit? Das ist eine sehr bildungsbürgerliche Idee von Leben, die viele Menschen, die nicht so einen leichten Einstieg ins Leben hatten, nicht erfüllen können.

taz: Sie schreiben in einem Aufsatz, dass es nur einen schwachen Zusammenhang gibt zwischen Armut und Kriminalitätsrate. Ich fühlte mich ertappt, weil ich das Gegenteil angenommen hatte.

Bögelein: Unser Bild ist, dass Armut zu Kriminalität führen muss, weil Menschen versuchen, Geld zu erhalten, auf welchen Wegen auch immer. Tatsächlich ist es aber so, dass die allermeisten Menschen versuchen, einigermaßen normangepasst zu leben. Und doch gibt es, wenn wir zum Beispiel auf Ladendiebstähle gucken, große Unterschiede.

taz: Nämlich?

Bögelein: Wir sehen, dass bei denjenigen, die verurteilt werden, ganz niedrige Tagessätze bei den Geldstrafen verhängt werden. Aber nur zwei Prozent aller Ladendiebstähle werden überhaupt entdeckt. Was wir sehen, hängt ganz wesentlich davon ab, was wir erwarten, wie Kriminalität aussieht.

Die Konferenz

Konferenz „Wer bekommt Recht, wer nicht?“ der Akademie der Nordkirche zur sozialen Spaltung: Do, 23. April, 9 bis 17 Uhr. Besenbinderhof 57a, 20097 Hamburg. Anmeldung erforderlich unter hamburg@akademie.nordkirche.de

taz: Was bedeutet das für die Ladendiebstähle?

Bögelein: Das heißt, dass La­den­de­tek­ti­v:in­nen mich zum Beispiel nicht angucken, wenn ich durch den Laden gehe und etwas klauen würde. Aber jemand, der aussieht, als würde er auf der Straße leben oder etwa Jugendliche, die unangenehm auffallen. Und dann finden wir diese Gruppen in der Strafverfolgung. Aber es wird eher andersrum ein Schuh draus: Kriminalisierung beschäftigt sich stark mit Gruppen, die arm sind.

taz: Sie fordern, bestimmte Tatbestände aus dem Strafrecht herauszunehmen, unter anderem das Schwarzfahren. Doch ein entsprechender Vorschlag der Bundesjustizministerin hat sofort zu Protesten geführt.

Bögelein: Ich gebe Ihnen einen Vergleich: Wenn Sie eine Rechnung bei einem Handwerksbetrieb nicht bezahlen, ist das keine Straftat. Das Geld ist abgesichert, weil man es im Rahmen des Zivilrechts einfordern kann. Warum aber ist es eine Straftat, schwarzzufahren?

taz: Würden in der Justiz dann Kapazitäten frei?

Bögelein: Wenn Sie einmal einen Vormittag in die Verfahren am Amtsgericht gehen, sehen Sie: Das sind immer Menschen, die eine Suchtbelastung haben, langzeitarbeitslos sind, Schwierigkeiten haben. Wenn wir das der Justiz, aber auch der Polizei abnehmen, könnten sie sich mit wichtigeren Dingen beschäftigen: Umweltverbrechen, Wirtschaftskriminalität, Menschenhandel.

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