Krankenhausreform: Kurz vor Abschluss

Der Entwurf der Ampelfraktionen zur Krankenhausreform ist fertig. Nächste Woche soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden.

Portrait von Karl Lauterbach

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach während eines Besuchs im Sana-Klinikum in Berlin Lichtenberg, 3. Mai 2024 Foto: Sean Gallup/epa

Die Ampelfraktionen haben sich auf die finale Fassung für die Krankenhausreform geeinigt. Das verkündeten Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die gesundheitspolitischen Spre­che­r:in­nen der SPD-, Grünen- und FDP-Fraktion am Dienstag. Das Gesetz soll nächste Woche im Bundestag verabschiedet werden. Im November soll sich dann der Bundesrat damit befassen.

Heute sei ein guter Tag für die deutschen Krankenhäuser und die Patient:innen, so Lauterbach. „Die Fließbandmedizin durch die Fallpauschalen werden abgeschafft“, führte er aus, die Daseinsvorsorge werde entökonomisiert. Insgesamt soll es 10 Jahre dauern, bis die Krankenhausversorgung umgebaut ist.

Im Kern sieht die Reform eine grundlegende Veränderung der Krankenhauslandschaft vor. Krankenhäuser sollen sich künftig stärker spezialisieren, um eine flächendeckend gute Gesundheitsversorgung zu bieten. Gleichzeitig wird das System der Fallpauschalen durch sogenannte Vorhaltepauschalen ersetzt. Die Häuser werden dafür bezahlt, Behandlungskapazitäten bereitzuhalten, anstatt wie zuvor mit einer Pauschale pro getätigtem Eingriff. Insbesondere Krankenhäuser in ländlichen Regionen soll das finanziell entlasten.

Kein Beitrag der privaten Krankenversicherungen

Finanziert werden soll der Umbau mithilfe eines Transformationsfonds, der von den Bundesländern und den gesetzlichen Krankenkassen getragen wird. Die privaten Krankenversicherungen (PKV) werden nicht an den Kosten beteiligt. Durch steigende Beitragssätze wären gesetzlich Krankenversicherte zukünftig deutlich stärker belastet als Privatversicherte. „Es ist kein Geheimnis, dass wir uns bei der SPD damit schwergetan haben“, so Baehrens. Man hoffe, dass die PKVs ihren Beitrag leisteten, sonst müsse gesetzlich nachgeschärft werden.

Über 50 weitere Änderungen auf über 100 zusätzlichen Seiten Gesetzestext haben die Ampelparteien in den erstmals im Juni vorgestellten Entwurf eingearbeitet. Neuerungen gibt es vor allem im Gebiet der Facharztleistungen. In bestimmten Gegenden mit wenigen Fach­ärz­t:in­nen dürfen diese zukünftig auch in Versorgungseinrichtungen und Sicherstellungskrankenhäusern praktizieren. Auch bei der Öffnung einer ambulanten Versorgung für Kinder wurde nachverhandelt.

Zufriedenheit bei der Ampel

Die Ver­tre­te­r:in­nen der Fraktionen zeigten sich zufrieden mit dem Beschluss. „In der Gesundheitspolitik funktioniert die Ampel“, so Heike Baehrens, Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Das habe der konstruktive und kritische Austausch gezeigt. „Menschen könnten sich nun darauf verlassen, dass spezialisierte Versorgung drin ist, wenn spezialisierte Versorgung draufsteht“, so Janosch Dahmen (B90/Grüne). Andrew Ullmann (FDP) lobte den Mut der Ampel, die Krankenhausstrukturreform anzugehen.

Sollte die Krankenhausreform wie geplant vom Bundestag verabschiedet werden, muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Trotz teils harter Verhandlungen mit den Ländern rechnet Lauterbach nicht mit Blockaden. Den Ländern sei entgegengekommen worden. „Wenn die Reform scheitert, hätten wir einen Scherbenhaufen“.

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