Korruption in Österreich: Ein halbes verlorenes Jahrzehnt
Fünf Jahre nach dem österreichischen Antikorruptionsvolksbegehren wurde lediglich ein kleiner Bruchteil der Forderungen umgesetzt.
Österreich hat ein Korruptionsproblem – das wurde spätestens rund um die Ibiza-Affäre und ihre Nachwehen drastisch vor Augen geführt. Fünf Jahre nach dem Rechtsstaatlichkeits- und Antikorruptionsvolksbegehren, das über 300.000 Menschen unterzeichnet hatten, zogen dessen fachlich exzellente Initiatoren am Dienstag Bilanz.
Und die ist ernüchternd: Von 72 Forderungen wurden lediglich 5 vollständig umgesetzt, 34 blieben gänzlich unerfüllt. Im „Corruption Perception Index“ von Transparency International verschlechterte sich Österreich seit 2021 von Platz 17 auf Platz 21.
Verfassungsexperte Heinz Mayer erinnerte an den Auslöser der Initiative: Ein 2021 geplanter Gesetzentwurf hätte Sicherstellungen von Handys in Behörden faktisch unmöglich gemacht, laut Mayer „das Ende jeder ernsthaften Korruptionsermittlung im öffentlichen Bereich“.
Der Vorstoß erfolgte nicht zufällig während intensiver Korruptionsermittlungen gegen die ÖVP. Der unter Druck stehende Kanzler Sebastian Kurz attackierte damals die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und witterte „rote“ (also sozialdemokratische) Unterwanderung, ohne einen Beweis vorzulegen. Chatverläufe zeigten später, dass hochrangige Staatsbedienstete erwogen hatten, Staatsanwälte mit fingierten Anzeigen mundtot zu machen.
Eine lange Liste an Kritikpunkten
Kurz ist seit Jahren Geschichte, doch die ÖVP führt weiterhin die Regierung an. Eine selbstkritische Aufarbeitung blieb bis heute aus. Zentraler Kritikpunkt der Volksbegehren-Proponenten bleibt die Schaffung einer weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft. Ein Ministerratsbeschluss von Juni 2025 sieht die Wahl der Bundesstaatsanwälte durch das Parlament vor. Die Detailverhandlungen dazu laufen noch, die Initiatoren des Volksbegehrens sehen jedoch von vornherein einen Konstruktionsfehler, der die Tür für parteipolitischen Einfluss weiterhin weit offen hält.
Weiter fehlt es ihnen an objektivierten Postenvergaben in öffentlichen Dienststellen und staatsnahen Institutionen, wie kürzlich symptomatisch der Fall August Wöginger zeigte. Der ehemalige ÖVP-Fraktionsvorsitzende verhalf einem Parteifreund an die Spitze des Finanzamts Braunau und wurde dafür – nicht rechtskräftig – verurteilt. Überfällig sei zudem weiterhin die Neuordnung des Weisungswesens: Noch immer kann die Justizministerin Weisungen erteilen und Verfahren einstellen.
Auch der ORF-Stiftungsrat bleibt parteipolitisch besetzt. Jüngst wählte er den Medienmanager Clemens Pig zum neuen Generaldirektor. Die Kanzlerpartei ÖVP machte im Vorfeld keinen Hehl daraus, dass Pig ihr Wunschkandidat war. Weitere offene Baustellen: Schutz vor Einschüchterungsklagen (Slapp) und das klaffende, weiterhin wachsende Personalloch in der Justiz.
Den dringlichsten Appell richtete das Komitee an die drei Regierungsparteien: Sie sollten „die ihnen vorerst geborgte Zeit nutzen“ und politischen Einfluss auf die Staatsanwaltschaft nachhaltig verhindern. Denn eine Regierung der rechtsextremen FPÖ, die einen Justizminister mit ungehindertem Weisungsrecht stellt, würde all das zunichtemachen, wofür das Volksbegehren stand.
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