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Politskandale in ÖsterreichFreunderlwirtschaft vor Gericht

ÖVP-Fraktionschef August Wöginger ist für Postenschacher vom Landesgericht Linz verurteilt worden. Er tritt zurück. Doch die ÖVP-Spitze zeigt keine Reue.

ÖVP-Fraktionschef August Wöginger nach der Urteilsverkündung am 4. Mai 2026 Foto: Florian Reisinger/Fotokerschi.At/apa/dpa
Florian Bayer

Aus Wien

Florian Bayer

Es ist ein Urteil mit Symbolkraft: August Wöginger, zuletzt die Nummer zwei in der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP), ist am Montag wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Sieben Monate Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe von 43.200 Euro lautet das nicht rechtskräftige Urteil am Landesgericht Linz. Von seinem Amt als Obmann der ÖVP-Parlamentsfraktion trat Wöginger unmittelbar nach dem Schuldspruch zurück. Sein Mandat im Nationalrat will der Politiker aber behalten.

Der Weg zu diesem Urteil war alles andere als geradlinig. Im Zentrum des Verfahrens stand die Besetzung des Vorstandspostens im Finanzamt Braunau im Jahr 2017. Wöginger soll mithilfe von Thomas Schmid, dem damaligen Generalsekretär im damals ÖVP-geführten Finanzministerium, einem Parteifreund zu dieser hoch dotierten Stelle verholfen haben. Eine deutlich besser qualifizierte Bewerberin, die das Finanzamt bereits interimistisch geleitet hatte, blieb außen vor.

Das Verfahren hatte eine bemerkenswerte Wendung genommen: Im Oktober 2025 endete ein erster Prozess mit einer Diversion, einer Art Schuldanerkennung ohne Verurteilung. Wöginger übernahm vor Gericht Verantwortung und sagte, er habe Fehler gemacht. Öffentlich ruderte er dann aber wieder zurück. Vom Parteichef und Bundeskanzler Christian Stocker abwärts stellte sich die ÖVP hinter Wöginger.

Der öffentliche Aufschrei war enorm. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte der Diversion zunächst zugestimmt, wurde dann aber von der Oberstaatsanwaltschaft Wien per Weisung angehalten, dagegen Beschwerde einzulegen. Das Oberlandesgericht Linz kippte die Diversion, das Verfahren begann neu.

Ein vertrautes Bild des Umgangs mit der Korruption

Die Richterin ließ in ihrer Urteilsbegründung vom Montag keinen Zweifel: Es habe sich nicht um ein legitimes Bürgeranliegen gehandelt, sondern um gezielte parteipolitische Intervention. Wöginger beteuerte nach dem Urteil erneut seine Unschuld, er habe nur ein Bürgeranliegen weitergeleitet. Zugleich räumte er ein: „Mit dem heutigen Wissen würde ich das in dieser Form nicht mehr tun.“

Seine Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, Wöginger rechnete mit einem Freispruch in zweiter Instanz. ÖVP-Chef und Bundeskanzler Christian Stocker sprach von einem „harten Urteil“. Tatsächlich handelte es sich hingegen um eine milde Strafe, denn der Strafrahmen für Amtsmissbrauch liegt bei bis zu fünf Jahren Haft.

Das Urteil fügt sich in ein inzwischen vertrautes Bild. Seit Jahren steht die ÖVP unter dem Schatten von Korruptionsvorwürfen. Unter Ex-Kanzler Sebastian Kurz gab es etwa Hausdurchsuchungen im Bundeskanzleramt, im Finanzministerium und in der Parteizentrale. Der Vorwurf: systematisch gefälschte Umfragen, mit Steuergeldern finanzierte Boulevardberichterstattung – die Ermittlungen laufen noch.

Bettina Knötzl, Rechtsanwältin und Präsidentin von Transparency International Österreich, sieht im Rücktritt Wögingers ein überfälliges Signal. „Es ist genau das, was eigentlich zu erwarten ist, wenn es zu einer Verurteilung kommt“, sagte sie im Radio Ö1. Solche Urteile hätten eine starke generalpräventive Wirkung. Es brauche aber auch einen Kulturwandel: „Wir Steuerzahler wollen die besten Köpfe und nicht Parteifreunde in den entscheidenden Funktionen.“

Ob die Forderung im korruptionsgeplagten Österreich auf großen Widerhall stößt, ist fraglich. Nach dem Schuldspruch gab es keine Distanzierungen an der ÖVP-Spitze, im Gegenteil. „Ich habe immer betont, dass sich an meinem persönlichen Verhältnis zu August Wöginger nichts ändern wird“, sagte ÖVP-Chef Stocker. Nico Marchetti, Generalsekretär der Partei, meinte: „Wöginger hat als Abgeordneter weiterhin unser Vertrauen.“

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