Kopftuch und Berliner Neutralitätsgesetz: Symbol eines Kulturkampfes
Berlins Schulsenatorin Scheeres hört auf. Bis dahin nutzt sie ihre Zeit noch zum Kampf gegen das Kopftuch in den Klassen.
E s könnte das letzte Gefecht von Berlins glückloser Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) sein. Zahlreiche Versäumnisse, von der schleppenden Sanierung maroder Schulen über den erbärmlichen Stand der Digitalisierung bis zum planlosen Agieren in der Coronapandemie, werden ihr angelastet. Bereits im August 2020 hat sie angekündigt, dass sie sich nach den Wahlen im kommenden September aus der Landespolitik zurückziehen wird.
Doch jetzt will Scheeres noch eine grundsätzliche Klärung in einer Frage herbeiführen, die seit vielen Jahren für erbitterte Auseinandersetzungen quer durch die Republik sorgt. Scheeres hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, um die Verfassungskonformität des Berliner Neutralitätsgesetzes prüfen zu lassen. Dieses sieht unter anderem vor, dass Lehrkräfte an öffentlichen Schulen während des Dienstes keine „auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen“ dürfen.
Seit Jahren beschäftigen dieses und andere Landesgesetze die Justiz, die anhand von Einzelfällen den schmalen Grat zwischen Religionsfreiheit, staatlichem Neutralitätsgebot und möglicher Diskriminierung ausloten muss. Zuletzt bekam eine muslimische Lehramtsbewerberin, der in Berlin die Einstellung verweigert wurde, da sie auf ihr Kopftuch im Unterricht bestand, vom Bundesarbeitsgericht eine Entschädigung wegen erlittener Diskriminierung zugesprochen.
Eine verfassungsrechtliche Klärung ist also unausweichlich, kann aber die breite gesellschaftliche Debatte nicht ersetzen. Und die ist in vollem Gange, wobei sich sehr skurrile Allianzen gebildet haben. Im Lager der Befürworter einer strikten weltanschaulichen Neutralität bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten finden sich neben humanistischen Organisationen, Frauengruppen, säkularen Muslimen und einigen Lehrer- und Juristenverbänden auch große Teile der SPD und der CDU.
Skurille Allianzen
Aber auch Rassisten und Islamhasser, die das Ganze gerne auf ein „Kopftuchverbot“ fokussieren würden. Auf der anderen Seite stehen neben muslimischen Verbänden bis hin zu militanten Islamisten auch große Teile der Grünen und der Linken, die das Ideal einer toleranten, weltoffenen Gesellschaft hochhalten, in der es keinerlei Einschränkungen der Glaubensfreiheit geben dürfe und jeder Anschein vermieden werden müsse, dass etwa Muslime diskriminiert werden.
Bis hin zu sich als links verstehenden Ultralibertären, die dem Staat jegliche Legitimation absprechen, verbindliche Regeln in solchen Bereichen zu erlassen. In der rot-rot-grünen Koalition in Berlin hat dies bereits mehrmals zu heftigem Krach geführt, da Grüne und Linke das Gesetz am liebsten abschaffen würden, die SPD aber dagegen hält – und dabei auch von in Arbeitsgemeinschaften organisierten säkularen Linken und Grünen unterstützt wird.
Man kann davon ausgehen, dass das Thema im kommenden Berliner Wahlkampf zwar keine entscheidende, aber doch eine wichtige Rolle spielen wird. In den wortmächtigen medialen Auseinandersetzungen über dieses Thema kommt eine Gruppe allerdings kaum zu Wort – die Betroffenen.
Es sind längst keine Einzelfälle mehr, dass gerade muslimische Mädchen von Mitschülern und/oder Eltern massiv dazu gedrängt werden, ein Kopftuch zu tragen, als Symbol der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Weltanschauung und in Abgrenzung zu den „Ungläubigen“. Lehrerinnen mit Kopftuch würden diesen Druck natürlich weiter befeuern.
Das Argument der Religionsfreiheit zieht nicht, denn viele Islamwissenschaftler und mit ihnen auch säkulare Muslime verweisen mit Nachdruck darauf, dass es sich bei den Bekleidungsvorschriften keinesfalls um religiöse Gebote handelt. Das Kopftuch ist für beide Seiten zum Symbol eines Kulturkampfes geworden. Den darf man auch ausfechten, aber doch nicht in Schulen und anderen hoheitlichen Bereichen, wie etwas der Polizei oder Justiz.
Wie sehr gerade junge Musliminnen in diesem Kulturkampf instrumentalisiert werden, zeigt eine Erklärung der bildungspolitischen Sprecherin der Linken in der Hamburger Bürgerschaft. Sabine Boeddinghaus verteidigte das Recht auf Vollverschleierung von Schülerinnen „selbst bei Zweifeln an der Freiwilligkeit des Tragens“. Ausschlaggebend müsse sein, „dass ein Verbot absolut kontraproduktiv ist, da man jeglichen Gesprächsfaden abreißen lässt“.
Musliminnen werden instrumentalisiert
Man fragt sich, wo denn die Grenzen wären. Müssten bei dieser Argumentation nicht auch Zwangsehen als Teil der religiösen Vielfalt akzeptiert werden? Andere Vertreterinnen dieser Partei bezeichnen Neutralitätsgesetze als „antimuslimischen Rassismus“ und beklagen „Berufsverbote für Musliminnen“ in Teilen des öffentlichen Dienstes. Auf gesetzlichem Weg ist dieser Konflikt nicht mehr zu lösen.
In mehreren Bundesländern wurden entsprechende Verordnungen bereits ganz oder teilweise gekippt, in Einzelfällen jedoch auch bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht muss Politik und Justiz jetzt Leitplanken vorgeben. Das Spannungsverhältnis zwischen Religionsfreiheit und dem Neutralitätsgebot des Staates – beides im Grundgesetz geschützte Güter – wird sich damit nicht auflösen lassen.
Aber in Karlsruhe kann geklärt werden, inwieweit der Staat das Recht hat oder gar dazu verpflichtet ist, sowohl Kinder als auch Erwachsene vor mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Personen zu schützen, die auch bei der Dienstausübung nicht auf ein aggressives Symbol einer Frauen verachtenden und in großen Teilen totalitären Weltanschauung verzichten wollen.
Schulsenatorin Scheeres hat kurz vor dem Ende ihrer landespolitischen Karriere nichts mehr zu verlieren. Ihr beharrliches Festhalten am Neutralitätsgesetz und der Gang nach Karlsruhe verdienen dennoch Anerkennung und Respekt. Säkulare Grundprinzipien müssen entschieden verteidigt werden, bevor es dafür zu spät ist. Hoffentlich sieht man das auch in Karlsruhe so.
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