Kommentar zur Kollegah-Entscheidung: Grenzgänger brauchen Grenzen
Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft meint, brutale und Minderheiten verachtende Textzeilen seien vom Recht auf Kunstfreiheit gedeckt. Ein fatales Signal.
Es ist eine kurzsichtige Entscheidung: Die Songzeile „Mache mal wieder ’nen Holocaust“ ist in Deutschland nicht strafrechtlich relevant, ebenso wenig wie andere unappetitliche Passagen, die sich auf dem Album „Jung, brutal, gutaussehend 3“ der Rapper Kollegah und Farid Bang finden. Nachdem im April der mittlerweile abgeschaffte Musikpreis Echo an die Rapper verliehen wurde, gingen mehrere Strafanzeigen wegen ihrer Texte ein. Nun entschied die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft: Die Lyrics dürfen stehen bleiben.
Zwar räumte die Behörde ein, dass die Songtexte des Duos vulgär, menschenverachtend und misogyn seien – weil sie aber dem Genre Gangsta-Rap zugerechnet werden, seien sie nicht strafbar. Auch für ein Subgenre, das von Provokationen lebt, gelte die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit.
Aber Kollegah ist ein Wiederholungstäter: So ließ er etwa im Musikvideo zu seinem Song „Apokalypse“ den Teufel einen Davidstern tragen. Seine Holocaustzeilen sind eben keine abstrakte Geschmacklosigkeit im luftleeren Raum.
Außerdem stellt sich die Frage, zu welchem Preis man hier Grenzübertritte in Kauf nimmt. Zwar mahnten Rap-Fans in der Debatte zu Recht an, KritikerInnen des Duos verkennten den künstlerisch-sozialen Sinn von Battle- oder Gangsta-Rap: Statt sich gegenseitig die Köpfe einzuschlagen, disst man seine GegnerInnen hier kreativ in Grund und Boden. Nicht jedes Schmähwort sollte man deshalb auf die Goldwaage legen. Und nicht alles, was das Genre hervorbringt, muss einer bürgerlichen Hörerschaft schmecken.
Doch Kollegah und Farid Bang arbeiten sich in brutaler Rhetorik an Marginalisierten, an Frauen und Homosexuellen, Jüdinnen und Juden ab. Solche Verwünschungen mit dem Verweis auf Kunstfreiheit zu schützen, nur weil sie jemand in Form von strunzlangweiligen und wenig revolutionären Songs in die Welt blökt, ist ein fatales Signal. Auch einem Genre, das Grenzüberschreitungen braucht, kann man Grenzen abverlangen, ohne seine Abschaffung zu fordern.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Bündnis Sahra Wagenknecht
Ein Bestsellerautor will in den Bundestag
Proteste bei Nan Goldin
Logiken des Boykotts
Bundeskongress der Jusos
Was Scholz von Esken lernen kann
taz-Recherche zu Gewalt gegen Frauen
Eine ganz normale Woche in Deutschland