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Kommentar zur Kollegah-EntscheidungGrenzgänger brauchen Grenzen

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft meint, brutale und Minderheiten verachtende Textzeilen seien vom Recht auf Kunstfreiheit gedeckt. Ein fatales Signal.

Wiederholungstäter: Farid Bang und Kollegah Foto: imago/xcitepress

Es ist eine kurzsichtige Entscheidung: Die Songzeile „Mache mal wieder ’nen Holocaust“ ist in Deutschland nicht strafrechtlich relevant, ebenso wenig wie andere unappetitliche Passagen, die sich auf dem Album „Jung, brutal, gutaussehend 3“ der Rapper Kollegah und Farid Bang finden. Nachdem im April der mittlerweile abgeschaffte Musikpreis Echo an die Rapper verliehen wurde, gingen mehrere Strafanzeigen wegen ihrer Texte ein. Nun entschied die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft: Die Lyrics dürfen stehen bleiben.

Zwar räumte die Behörde ein, dass die Songtexte des Duos vulgär, menschenverachtend und misogyn seien – weil sie aber dem Genre Gangsta-Rap zugerechnet werden, seien sie nicht strafbar. Auch für ein Subgenre, das von Provokationen lebt, gelte die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit.

Aber Kollegah ist ein Wiederholungstäter: So ließ er etwa im Musikvideo zu seinem Song „Apokalypse“ den Teufel einen Davidstern tragen. Seine Holocaustzeilen sind eben keine abstrakte Geschmacklosigkeit im luftleeren Raum.

Außerdem stellt sich die Frage, zu welchem Preis man hier Grenzübertritte in Kauf nimmt. Zwar mahnten Rap-Fans in der Debatte zu Recht an, KritikerInnen des Duos verkennten den künstlerisch-sozialen Sinn von Battle- oder Gangsta-Rap: Statt sich gegenseitig die Köpfe einzuschlagen, disst man seine GegnerInnen hier kreativ in Grund und Boden. Nicht jedes Schmähwort sollte man deshalb auf die Goldwaage legen. Und nicht alles, was das Genre hervorbringt, muss einer bürgerlichen Hörerschaft schmecken.

Doch Kollegah und Farid Bang arbeiten sich in brutaler Rhetorik an Marginalisierten, an Frauen und Homosexuellen, Jüdinnen und Juden ab. Solche Verwünschungen mit dem Verweis auf Kunstfreiheit zu schützen, nur weil sie jemand in Form von strunzlangweiligen und wenig revolutionären Songs in die Welt blökt, ist ein fatales Signal. Auch einem Genre, das Grenzüberschreitungen braucht, kann man Grenzen abverlangen, ohne seine Abschaffung zu fordern.

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49 Kommentare

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  • Die Grenzen wurden den Beiden doch deutlich aufgezeigt. Sie gelobten Besserung und fingen an, sich zu bilden. Das ist total gut gelaufen. Aufgrund ihrer öffentlichen Sichtbarkeit konnten sich deutlich mehr an der Debatte beteiligen und aus ihr lernen. Darüber hinaus hat sich die Popkultur-Szene auf den Kopf gestellt, als sie eingestehen musste: Popularität ist nicht alles.

    Jetzt weitergehende Maßnahmen gegen die Personen oder ihr Eigentum zu fordern, konterkariert doch den Resozialisierungsgedanken, der aller demokratischer Gerichtsbarkeit zugrunde liegt. " Mit aller Härte des Rechtsstaats" ist das geflügelte Wort der Rechten, welches zwar nicht ausgesprochen aber umschrieben wird. Die Ausführungen des Gerichts zu den Textstellen sind nachvollziehbar und verständlich.

    "Dummheit kann man nicht verbieten.]...[Was gegen Dummheit hilft, ist Bildung"

    Dritte Wahl

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Grenzgänger brauchen Grenzen - eine kluge Überschrift, die auf ein großes Thema unserer Zeit hinweist, das weit über die vorliegende causa der beiden Rapper hinausgeht.

     

    Die tatsächlichen und vermeintlichen Grenzenlosigkeiten sind in meinen Augen Ausdruck eines entgrenzten Zeitgeistes, dem ich mit großer Ohnmacht gegenüberstehe.

     

    Um den Sünden der vergangenen Jahrzehnte Einhalt zu gebieten, bedarf es einer konzertierter Aktion. Wenn es nicht längst zu spät ist.

    • @76530 (Profil gelöscht):

      "Grenzgänger brauchen Grenzen"

       

      Das hätte Seehofer zur Zeit auch nicht besser sagen können.

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @Age Krüger:

        Ein kleiner, aber feiner Unterschied: Seehofer meint es anders als ich.

        • @76530 (Profil gelöscht):

          Ja, und das ist ja eben das Problem.

           

          "Grenzen setzen und ziehen" ist eine Sekundärtugend, die an sich gar nix Wert ist. Siehe auch folgenden Beitrag hier von @LAWANDORDER.

          • 7G
            76530 (Profil gelöscht)
            @Age Krüger:

            Ich vermute, hier haben wir mal wieder jenen häufiger anzutreffenden Fall, dass jemand seine Verwendung einer Aussage zum allgemeingültigen Massstab nimmt. Und dabei übersieht, dass er eben nicht allgemein gültig ist.

             

            Übrigens: es war LOWandorder. Nichts für ungut.

  • die richtige frage ist hier, weshalb menschenverachtende texte überhaupt die massen so erreichen können. ja es sind die selben gründe, weshalb die afd gewählt wird und weltweit radikale rechte politische macht gewinnen. eine wirtschaft die auf konkurrenz, auf kampf ausgerichtet ist, einigen wenigen reichtum bringt und viele in abhängigkeit, armut oder angst vor der zukunft zurücklässt, generiert nun mal negative gefühle gegen alle, denen es scheinbar grundlos besser geht als einem selber. in einem fairen, nachhaltigen wirtschaftsraum würde sich die frage nach der legitimität solcher texte niemals stellen. weil sie kaum beachtet würden.

    • @daniel heiniger:

      Unterschrieben.

  • Zensur ist immer der Anfang vom Ende. Das Problem an solchen Künstlern wie Kollegah und Farid Bang liegt m.M. woanders. Es fängt wohl damit an, dass in Deutschland viele Menschen an den Rand gedrängt werden und das gefällt gerade jungen Menschen nicht. Die rebellieren gegen die Ordnung und die dominante Kultur und dazu eignet sich am besten der Tabubruch. Den machen sie dann zur Königsdisziplin. Musikalisch ist deren Kuns eher zweifelhaft, wenn aber Miami Yacine sagt, er rappe das, was er mache oder erlebt habe und dann von Kokain in Kilos rappt, gefällt das vielen Jugendlichen (und Erwachsenen). In Hamburg hat die Polizei die 187 Straßenbande mit einer Razzia bedacht, weil sie von deren Provokationen am Ende selber überzeugt waren. Schaut man die Kriminalitätsstatistik an, dann sinken die Zahlen, aber die Intensität in dieser Musik nimmt zu? Wie kommt das wohl zustande? Es ist auch ein gutes Geschäft, wenn man so tut, als ob man utlrakriminell ist. Bei der Razzia der 187 Straßenbande fand man Drogen und einiges mehr, aber es war nicht wie erhofft, Kilos an Grass, Kokain etc. Aber die Show stimmte und wahrscheinlich hören jetzt noch ein paar Jugendliche mehr deren Musik. Die ist ja echt! Nun ja ... zensieren sollte man die nicht, auch wenn der Antisemitismus an die Nieren geht. Dann hätten sie ja erreicht, was sie wollen. Früher oder später wird dieser Quatsch sich selbst auch entblößen, denn Künstler und Kriminelle - da muss eine Entscheidung getroffen werden. Man kann schlecht dauerhaft beides machen.

  • Ich schätze, dass in der BRD in astreinem Hochdeutsch wesentlich mehr antisemitischer Schrott verbreitet wird als in ein paar doofen Rapper-Zeilen.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Age Krüger:

      Schliesst das eine das andere aus?

      • @76530 (Profil gelöscht):

        Nee, es zeigt aber die Ansätze einer Klassen-Justiz, die hier einige daraus machen wollen. Wenn Augstein oder Jebsen nicht verurteilt werden für das Zeug, was sie manchmal absondern, aber diejenigen, die sich nun mal eben nicht so elaboriert ausdrücken, würde es nur die Schichten treffen, die eben nicht das feine Deutsch gelernt haben. Selbst, wenn die das gar nicht so ernst meinen wie die anderen.

  • Ich denke, indem man sich auf die Künstler konzentriert und da versucht, irgendwie Schadensbegrenzung zu betreiben, schrammt man am eigentlichen Problem vorbei.

     

    Denn das ist ja nicht, dass irgendwelche Leute sich Künstler nennen und Songtexte verfassen, die jenseits von Gut und Böse sind. Sondern, dass große Teile des Zielpublikums frustrierte Kinder und Jugendliche sind, die sich schon allein aus Protest allem zuwenden, das irgendwie provoziert und "krass" ist. Und dass es als Gegengewicht zu diesen Künstlern dann kaum jemanden gibt, der diesen Frust bemerkt und versucht, da entsprechend gegenzusteuern und alles für diese jungen Menschen zu relativieren. Ganz gut ausgepegelte Erwachsene Anhänger solcher Künstler werden vieles sicherlich distanziert oder mit Humor wahrnehmen, aber ein großer Teil der Fangemeinde besteht nun einmal nicht aus solchen Menschen.

     

    Natürlich kann man diesen Rappern und anderen Künstlern nun verbieten, Ihre Art der Kunst unter die Leute zu bringen. Aber dann sucht sich das geneigte Zielpublikum eben andere Outlets, im schlimmsten Fall werden sie zu fruchtbarem Boden für extreme politische oder religiöse Ansichten.

  • 9G
    99663 (Profil gelöscht)

    das eigentlich erschütternde ist doch, dass solche texte eben nicht nur als beispiele eines kaum beachteten subgenres fungieren sondern von millionen auch mittelschicht-kids gehört und geradezu verklärt werden. was längst in den köpfen ist, weil erziehungsverpflichtete ihren verpflichtungen nicht nachgekommen sind, kann auch keine gerichtsbarkeit mal eben korrigieren. man braucht auch kein kulturpessimist zu sein, um massenverirrungen zu konstatieren. aber egal - jetzt ist ja erst mal fussball.

  • Da geht dem geneigten Stalinisten natürlich die Pumpe. Nicht sonderlich revolutionär und dennoch ist ihr "Hass" legal! Sowas wäre in den guten, alten Zeiten nicht passiert, da wären die beiden schneller im Gulag gelandet als sie Menschenrechte rappen können.

     

    Am Ende des Tages ist "Hass" eben doch nur eine Meinung, auch wenn man gegenteiliges wie ein Mantra wiederholt. Solange nicht zu illegalen Handlungen gegen jemanden aufgerufen wird sollte man sich, weder als künstler, noch als Privatperson, Sorgen um seine Freiheit machen müssen.

    • @Januß:

      Hass ist ein Gefühl, keine Meinung.

      • @Hampelstielz:

        Da hätte man ihnen vor ein paar Jahren sicher ohne große Umschweife zugestimmt, doch angesichts der Verwässerung dieses Begriffes ist das nun wohl nicht mehr so einfach.

    • @Januß:

      Neoliberalismus unterscheidet sich von wertfreiem Nihilismus nur durch die gottgleiche Verehrung von Angebot & Nachfrage.

      • @El-ahrairah:

        Ich befürchte Sie verwechseln Neoliberalismus und Kapitalismus. In den Kommentarspalten der taz tummeln sich die Fans des Neoliberalismus nur so, doch sie wissen es nicht, weil sie sich nie die Mühe gemacht haben sich darüber zu informieren was Neoliberalismus genau ist. Wie fanden Sie denn den deutschen Sozialstaat gegen 1980?

         

        Sowohl der Neoliberalismus, als auch der Kapitalismus haben nicht den Anspruch die ganze Welt zu erklären. Entsprechend kann jemand der diesen Ideen auf ideologische Art und Weise "zum Opfer gefallen" ist dennoch auch andere Ideen gutheißen und sein Wertesystem an diesen ausrichten. Anders ist es z.B. beim Kommunismus, dem eine materialisitische Denke zugrunde liegt und sich somit als Weg zur Lösung aller Probleme anpreist.

        • @Januß:

          Wer Freiheit v. a. durch Konsum- und Angebotsbeschränkung bedroht sieht und den „Hass“ lediglich als warenförmigen Ausdruck dieser Freiheit begreift, argumentiert exakt auf Linie der amoralischen Dogmen des Neoliberalismus.

  • Nicht alles, was scheisse ist, ist auch eine Straftat. In der Regel schreiben hier Apologeten des drohenden Polizeistaates, nun kann es wieder nicht repressiv genug sein...

  • Ich stimme der Autorin zu. Menschenverachtende Texte, die von schulpflichtigen Jugendlichen gehört werden, unter dem Schlagwort "Kunstfreiheit" zu schützen, ist ein Unding. So wird das nie etwas mit gegenseitigem Respekt unter den Menschen. Kunst ist kein Freibrief für Herabwürdigung und Verrohung. Abstoßend ist außerdem, dass das antisemitisch und schwulenfeindlich rappende Gesangsduo mit solchen Texten Knete verdient und zu Ruhm gelangt.

    • @Nicky Arnstein:

      "Menschenverachtende Texte, die von schulpflichtigen Jugendlichen gehört werden, unter dem Schlagwort "Kunstfreiheit" zu schützen, ist ein Unding. "

       

      Und wenn sie nicht schulpflichtig wären, wären die intelligent genug, um den Sinn der Texte zu entlarven?

      Sie meinen also, die Schule ist hier völlig unfähig, den Menschen ein Mindestmaß an Differenzierungsvermögen beizubringen bzw. verhindert es eher?

      • @Age Krüger:

        Was ich meine, ist, dass an Schulen und bei Sportveranstaltungen "Du Jude" als Schimpfwort benutzt wird (oder von einem Flüchtling, der auf einen Israeli mit Kippa mit dem Gürtel einschlug) und auch schwulenfeindliche Äußerungen üblich sind. Nun machen Sie mal einem Schüler klar, dass er das auf dem Hof oder beim Unterricht nicht sagen darf, weil es u.U. strafbar und beleidigend ist, aber dass im Kontext der Kunst, Menschenverachtendes okay ist.

        • @Nicky Arnstein:

          Hängt davon ab, welche sprachliche Differenzierungsfähigkeit er besitzt.

           

          Bei dem Schimpfwort "Jude" habe ich tatsächlich keine Erfahrung, aber der Begriff "schwul" wurde auch von Jugendlichen, die ich betreut habe, verwendet im Sinne von "nicht mein Ding", die selber schwule Kontakte hatten, ähnlich wie ein Farbiger zu einem anderen Jugendlichen meinte, dieser wäre sein "Nigger", das hieß für ihn, jemand, der ihm noch den ein oder anderen Gefallen schuldig wäre.

          Wichtiger ist es, den Menschen die Unterschiede zwischen Sprache und Realität beizubringen.

           

          Das ist 'ne Jugendsprache, mit der man leben kann, die nicht weiter verbreitet werden muss, aber von der Grundhaltung her immer noch viel weniger mit Antisemitismus zu tun hat wie jeder im hochfeinen Deutsch geschriebener Artikel eines Augsteins. Wenn die mir mit sowas angekommen wären, dann erst hätten die was völlig anderes erlebt bei mir.

  • Bedeutet, was unter Verhetzung fällt, tut es nicht, wenn es sich als Kunst versteht? Das kann doch gar nicht sein! (Oder tut es das eben am Ende nicht?)

  • Zitat: „Aber Kollegah ist ein Wiederholungstäter: So ließ er etwa im Musikvideo zu seinem Song „Apokalypse“ den Teufel einen Davidstern tragen.“

     

    Kollegah drückt hierbei seine fiktive Meinung aus, wonach Juden als Personen oder Israel als Staat am Tag des Jüngsten Gerichts beteiligt seien.

     

    Inwiefern das jetzt zum Widerspruch zu geläufigen Meinungen diverser Buchautoren und Politikwissenschaftler steht, die ihre Meinung zum möglichen Auslöser eines allumfassenden Krieges ja auch frei äußern dürfen, erschließt sich mir nicht. Kollegah drückt diese ja nun wirklich alles andere als abwegige Prophezeihung (Israel ist schließlich eine einseitig geduldete Atommacht), zwar unausgewogen aber eben vor allem künstlerisch aus.

     

    Dürften Musiker politisch nur neutral und ausgewogen texten, wäre eine Zensur von Kollegah sicher rechtens, dem ist aber nicht so und das ist in einer Demokratie auch verdammt wichtig!

  • Tja, Scheiße für Campino und taz-Redakteure:

    Da hat sich die Kunst doch tatsächlich erlaubt, ein Genre zu etablieren, dass mit taz-Artikeln und Staatsanwaltschaften nicht zu erreichen ist. Lösungsansatz könnte natürlich sein, es mal mit dem gleichen Genre zu probieren.

     

    Farid Bang sagt mir wenig. Kollegah war schon zu der Zeit aktiv vor einigen Jahren, als ich noch Jugendliche betreute, die sowas hören. Eigentlich würde ich sogar Kollegah noch zutrauen, dass er mal einen Diss auf die Reihe bekommt, in dem er gerade die disst, die sich mit Nazis solidarisieren, weil sie seine Texte missverstehen. Leider muss sich sowas auch verkaufen und da sind die eben nicht anders wie Heino, Heintje und Roy Black. Imo wäre mal ein Versuch des Verständnis für diese Kunstform ein Schritt, der dem heutigen Halblinksmitteoben-Bürgertum ebenso gut tun würde wie damals dem Nachkriegsbürgertum, was Punk anbelangte.

  • Naja, eigentlich haben Sie ja völlig recht....

    Meinungs- wie Kunstfreiheit haben zuallererst mit der Hochachtung (wenigstens mit dem Respekt) vor anderen, dann (vor allem) mit Information (!!!!) darüber zu tun, über das ich mich öffentlich äußern möchte....

     

    Aber durch dieses (eigentlich) notwendige wie selbstverständliche Raster fallen ja nicht nur diese Rapper - sondern z.B. auch Ihr Kollege Deniz Yücel... - oder ???

     

    Also ist Ihr Aufgebrachtsein (so sehr ich Ihnen in DIESEM Fall zustimme) sehr einseitig - und damit auch ein wenig unglaubwürdig....

  • „Aber Kollegah ist ein Wiederholungstäter: So ließ er etwa im Musikvideo zu seinem Song „Apokalypse“ den Teufel einen Davidstern tragen.“

     

    Journalistisches Armutszeugnis. Im Video trägt der Teufel eindeutig ein Pentagramm auf der Stirn. Das wir von vielen Menschen ganz allgemein als Zeichen für Satanismus etc. gesehen. Aber, dass sich irgendein taz-Redakteur die Videos oder Textzeilen von Kollegah oder Farid Bang auch wirklich selbst mal angeguckt hat, habe ich eh nicht erwartet. Es wird einfach reflexhaft alles wiedergekaut.

  • In dem Fall war da halt nicht justiziabel. Nicht alles was unanständig ist, ist strafrechtlich verboten.

  • Na Mahlzeit

     

    Aber.

    ”Aber Kollegah ist ein Wiederholungstäter: So ließ er etwa im Musikvideo zu seinem Song „Apokalypse“ den Teufel einen Davidstern tragen. Seine Holocaustzeilen sind eben keine abstrakte Geschmacklosigkeit im luftleeren Raum.“

     

    Damit - mit Verlaub - disqualifizieren

    Sie sich selbst!

    Strafrecht - ist Tatrecht. Punkt.

    &

    Mit Verlaub - kein Besinnungsaufsatz!

    EndeGelände

     

    unterm——>

    Im Ernst - wie einige Ihrer scheinbar wohlmeinenden Kollegen auch -

    Lassen Sie die Finger insbesondere vom Strafrecht! Durch die Bank fehlt das Handwerkszeug - bitterlich.

    Grundrechtsauslegung - als schwierig! Schlagobers dazu! Überfordert schlicht.

    All das wirkt bestenfalls bemüht!

    &

    Sorry. Gut gemeint - Ist gerade hier -

    Es geht um Strafrecht!! - Newahr! - das

    Gegenteil von - Gut!

    • @Lowandorder:

      "Strafrecht ist Tatrecht" ...? Aha. Aber von § 185, 186 und 187 StGB (Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) sowie §130 StGB (Volksverhetzung) oder §111 StGB (öffentlicher Aufruf zu Straftaten), sowie §126 StGB (Androhung von Straftaten) - also alles "nur" oder höchstens Aufruf zu Taten, aber selbst noch keine der Taten, zu denen aufgerufen wird, haben Sie vielleicht doch schon mal was gehört ? Im übrigen ist dieses Gelalle der "Staatsanwaltschaft" nur deren "Meinung", und kein rechtskräftiges Urteil. Gegen deren "Meinung" kann man Einspruch erheben, und das wird hoffentlich getan.

      • @Cassiber08:

        Sie geben sich mit dem Zitieren der Gesetze doch selbst die Antwort.

      • @Cassiber08:

        1. s.u.

         

        2. btw only - mal den kl. StrafR. ansteuern. Sie werden stauen - was Juristen alles unter ‘Tat‘ subsumieren!

        Gott sei Dank - zu recht!

        Gern&Dannichfür!;)

         

        Aber 3. Daß jemand schon mal ne Oma die Treppe runtergeschubst ”wat läufste denn ooch..."- wa! & gestern nem armen Wanderer den falschen Weg…“ Newahr!

        Hat mit der aktuellen Tat Ja/Nein? Nischt ze donn - kerr!

        Kann allenfalls bei (je nach StR-Theorie*¡*;) Schuld/Strafzumessung ne Rolle spielen! Woll.

        & doch noch ~>

        4.Nochmals & da stimme ich exFischer im Recht vollinhaltlich zu - “Wovon frauman nix abweiß - Sollense den Schnabel halten!“ - Ja ok - er sagt’s was elaborierter!;) - Nu. War ja auch was höher angesiedelt - in der nach oben gut offenen Richterskala!;)) - Jau & selbst in Schuld!;) Gellewelle.

        • 7G
          76530 (Profil gelöscht)
          @Lowandorder:

          Stimme Ihnen zu. Die Stellschrauben müssen woanders angezogen werden als beim Strafrecht.

    • @Lowandorder:

      Exakt

    • @Lowandorder:

      Sorry, aber Ihr Beitrag ist absolut unverständlich geschrieben. Wer anderen Personen derart aggressiv Überforderung bezüglich der Juristerei unterstellt, sollte zumindest darauf achten, dass man ihm in seinen Gedankengängen noch halbwegs folgen kann.

  • "Auch einem Genre, das Grenzüberschreitungen braucht, kann man Grenzen abverlangen, ohne seine Abschaffung zu fordern."

     

    Dann sind es keine Grenzüberschreitungen mehr.

  • Ein Signal für was? Ernst gemeinte Frage. Mysogonie, Homofeindlichkeit, ein männliches Rollenbild, das dem aggressiven Egomanen entspricht - all das gab's vorher und wäre durch ein anderes Urteil nicht verschwunden.

    Ich find's befremdlich, halte aber trotzdem es für eine gute Entscheidung, Kunstfreiheit weit auszulegen.

    • @Unerträgliche Seinsleichtigkeit:

      Richtig. Wenn man Kunstfreiheit erst einmal aus Gesinnungsgründen einschränkt, geht das rasch auch gen links. Kunst ist Kunst. Muss einem nicht gefallen. Aber staatlich einschränken ist keine Lösung. Was aktuell passiert, wäre dann nicht möglich: gesellschaftlicher Diskurs über Grenzen. Wenn der Staat die Grenzen der Kunst festlegt, gibt es keine Debatten mehr.

      • @Frida Gold:

         "Kunst ist Kunst. Muss einem nicht gefallen. Aber staatlich einschränken ist keine Lösung."

        Das sehe ich auch so. Allerdings darf der Staat dann Kunst auch nicht finanzieren!

      • @Frida Gold:

        Nazibands werden hier auch verboten, die Kunstfreiheit deckt bereits nicht alles ab und das ist auch gut so.

        • @Sven Günther:

          Nazibands werden nicht unbedingt verboten. Das sind Extremfälle. Außerdem werden meistens nicht die Bands verboten, sondern Tonträger dieser Gruppen. In den allermeisten Fällen werden die Lieder indiziert, das heißt sie dürfen nicht mehr öffentlich beworben werden und sie dürfen nicht an minderjährige verkauft werden.

      • 8G
        88181 (Profil gelöscht)
        @Frida Gold:

        Ich denke aber auch, dass es Grenzen geben sollte. Mit einer zu toleranten Haltung muss man auch den Nazirock von "Die Lunikoff Verschwörung" oder von "Kraftschlag" durchwinken.

         

        Natürlich ist GangsterRap ein Genre, dass von dem Spielen mit Gewalt und Frauenverachtung lebt. Man könnte es auch wie in de USA machen. Dort steht auf jedem zweiten HipHopAlbum:

         

        "Advisory – Explicit Lyrics" Damit ist man rechtlich auf der sicheren Seite und innen drin geht es blutig und gemein zu.

        • @88181 (Profil gelöscht):

          "Natürlich ist Gangsta-Rap ein Genre, das von dem Spielen mit Gewalt und Frauenverachtung lebt". Wieso natürlich? Ich würde meinen, wenn zwei sich dissen, dann hat das doch erstmal nichts mit Frauen zu tun. Es ist nicht folgerichtig.

        • 9G
          98999 (Profil gelöscht)
          @88181 (Profil gelöscht):

          Ja, genau, sagen darf man's nicht, sonst Paragraf 130, aber "singen wird man's doch noch dürfen"...

           

          Etwas anderes aber finde ich für mein Verständnis von Gewaltenteilung befremdlich: eine Staatsanwaltschaft, also eine Behörde der Exekutive, entscheidet über Straffreiheit und maßt sich damit ein Urteil an, das eigentlich der Judikative zustände. Ich denke, darüber sollte sich doch noch ein Richter beugen, bevor das dem Recht geschieht.

          • @98999 (Profil gelöscht):

            Nö. Alles in Butter!

            Auf dem Rechtsstaat&Gewaltenkutter!;)

             

            Nu. StA - checkt die §§§-Lage.

            Findet via Kunst Rechtfertigungsgrund!

            &

            Sodele. Keine Anklage - der Befund!

            & Däh!

            kurz - Zeigt sich Unmut in der Herde*¿*

            “Stellt doch bei Gericht - Beschwerde!“

            No! Normal. Na - Schaugmermal.