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Kommentar UnterhaltsrechtScheinväter sind auch Väter

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Justizminister Maas entmystifiziert die Bedeutung der Gene für die Vaterschaft. Sein Gesetzentwurf enthält aber eine überflüssige Sex-Auskunftspflicht.

Schein- oder Nicht-Schein-Vater? Foto: dpa

W enn ein Kind ehelich geboren wird, testet niemand, ob der Ehemann der leibliche Vater des Kindes ist; rechtlich ist er automatisch Vater. Stellt sich dann aber Jahre später heraus, dass der Mann doch nicht der biologische Erzeuger ist, kann er die Vaterschaft anfechten. Bisher konnte dieser „Scheinvater“ seine gesamte Unterhaltsleistung (ab Geburt des Kindes) vom leiblichen Vater einklagen. Juristen nennen das den „Scheinvater-Regress“.

Justizminister Heiko Maas will diesen Regress nun stark reduzieren. Für die Zeit, in der der Mann das „Kuckuckskind“ für ein eigenes hielt, soll er keine Forderungen stellen können. Damals fühlte er sich als Vater, agierte als Vater und genoss auch die Freuden des Vaterseins. Ein Scheinvater ist auch ein Vater. Das alles wird nicht nachträglich vernichtet, nur weil das Kind das Erbgut eines anderen Mannes in sich trägt. Die Situation ist für den Scheinvater schwierig genug, wenn er erfährt, dass er von falschen Annahmen ausging. Dass er jetzt durch die Rechtslage auch noch auf eine totale finanzielle Rückabwicklung fokussiert wurde, war kontraproduktiv, denn es forcierte die Entfremdung von Vater und Kind unnötig. Die Grundausrichtung der Maas'schen Reform ist also zu begrüßen.

Man könnte sogar erwägen, den Scheinvater-Regress ganz abzuschaffen. In der Schweiz zum Beispiel gibt es ihn gar nicht. Doch Minister Maas will ihn zumindest teilweise bestehen lassen. Der Scheinvater soll für die Zeit bis zum Abschluss seiner Vaterschaftsanfechtung und für die zwei Jahre davor, Unterhalt vom leiblichen Vater fordern können. Begründung: Damit der (nun oft getrennt lebende) Scheinvater nicht sofort jede Verantwortung aufgibt und stattdessen weiter Unterhalt leistet, soll er diesen später vom eigentlich verpflichteten biologischen Vater rückfordern können. Dieser Rest vom Scheinvaterregress dient also dem Kind und einer Stabilisierung seiner Situation. Das ist ein akzeptabler Grund.

Damit der Scheinvater seine Ansprüche einklagen kann, muss er allerdings immer noch wissen, wer überhaupt der leibliche Vater ist. Und das führt zu einem problematischen Punkt von Maas' Entwurf. Die Mutter (in der Regel seine Ex-Frau) soll künftig gesetzlich verpflichtet sein, den Namen des biologischen Vaters zu nennen. Die Bild-Zeitung hat das nicht zu Unrecht als „Sex-Auskunftspflicht“ bezeichnet. Denn die Frau muss benennen, mit wem sie in der Zeit, als das Kind gezeugt wurde, Sex hatte.

Teilweise ist zu lesen, Maas setze mit der Auskunftspflicht einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts um. Das ist falsch. Karlsruhe hat nur kritisiert, dass der Bundesgerichtshof einen solchen Auskunftsanspruch ohne gesetzliche Verankerung erfunden hat. Das Gericht hat dem Gesetzgeber aber ausdrücklich offen gelassen, ob er nun ein entsprechendes Gesetz schaffen will oder nicht. Maas hätte also durchaus auch darauf verzichten können.

Auskunftspflicht am Ende doch nur auf dem Papier

Und er hätte auch darauf verzichten sollen. Wer wann mit wem geschlafen hat, das sind Informationen, die den Kern der persönlichen Intimsphäre betreffen. Vielleicht war der damalige Sex-Partner der Freund der besten Freundin, vielleicht aber auch eine Person, die einem heute peinlich und widerlich ist. Es gibt viele Gründe, so etwas für sich behalten zu wollen. Dass der Staat hier eine Auskunftspflicht anordnet, wirkt völlig unverhältnismäßig. Vor allem, wenn es nur noch um die Durchsetzung eines kurzzeitigen Zahlungsanspruches geht.

Dass Maas eine Ausnahme von der Auskunftspflicht vorsieht, wenn die Auskunft „unzumutbar“ ist, mildert die Abstrusität dieses Vorschlags nur wenig. Das zeigen schon die Beispiele, die das Ministerium in der Begründung selbst anführt. Die Partnerin eines gutgläubigen Scheinvaters muss dann keine Auskunft geben, wenn sie das Kind zum Beispiel mit ihrem Bruder gezeugt hat, weil sie sich dann selbst wegen Inzest strafbar machen würde. Oder wenn sie von einem nahen Verwandten vergewaltigt wurde und diesen nun schützen möchte. Die Monstrosität der Beispiele zeigt, dass die Zumutbarkeits-Regel in der Praxis wenig helfen wird.

Gegen eine Auskunftspflicht spricht aber auch, dass sich die Anwendungsfälle ohnehin in Grenzen halten würden. Denn es ist vermutlich nicht die Regel, dass die Frau die Information verweigert. Sie hat ja meist gar kein materielles Eigeninteresse, dass der Scheinvater nicht klagen kann. Und oft ist dem Ehegatten ohnehin bekannt, mit wem die Frau in der fraglichen Zeit ein Verhältnis hatte.

Wenn die Sex-Auskunftspflicht am Ende nicht zu verhindern ist, wird sie aber doch meist leerlaufen. Denn wenn die Frau sich geschickt anstellt und sich einfach nicht mehr erinnern kann oder nur die vage Beschreibung eines Unbekannten liefert, dann steht diese Auskunftspflicht eben doch nur auf dem Papier. Warum also belastet der Justizminister seinen sinnvollen Reformansatz mit einer so hanebüchenen und nutzlosen Vorschrift?

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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20 Kommentare

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  • "Die Rechte der Frauen müssen gewahrt bleiben" Wenn ich sowas schon höre. Was ist das denn für ein Recht? Das Recht auf unerkanntes Fremdgehen mit Kindesfolge und jahrzehntelangem Unterhaltsanspruch an den Scheinvater. Schöne Rechte, die da gewahrt bleiben müssen.

    Aber das Problem mit der Intimsphäre der Frau und dem Auskunftsanspruch wäre recht einfach zu lösen, wenn der Regressansprch nicht an den tatsächlichen Vater, sondern an die Kuckucksmutter selbst möglich wäre. Dann ist es auch egal, wer der eigentliche Vater ist. Von dem kann sie sich den Unterhalt ja selbst wieder holen.

  • "Ein Scheinvater ist auch ein Vater. ... Dass er jetzt durch die Rechtslage auch noch auf eine totale finanzielle Rückabwicklung fokussiert wurde, war kontraproduktiv, denn es forcierte die Entfremdung von Vater und Kind unnötig."

     

    Halte ich für mehr als zweifelhaft: die Vaterschaftsanfechtung forciert die Entfremdung, sofern nicht bereits geschehen. Der Regreß beim Erzeuger hingegen dürfte das Verhältnis zwischen Scheinvater und Kind wohl kaum noch beeinträchtigen.

  • Würde man Vaterschaft als soziale und nicht als biologische Kategorie verstehen, dann wäre die Folge, dass Männer nicht mehr automatisch unterhaltspflichtig werden, nur weil ihr Sperma an der Entstehung eines Kindes beteiligt war. Aber da ist der Biologismus wieder sehr willkommen.

  • Sorry, Leute, aber wer glaubt, der Gesetzgeber (hier in Gestalt eines Justizministers) könnte jenes Uralt-Problem, das die Männer seit Anbeginn der Zeiten haben und vermutlich auch in Zukunft haben werden, an ihrer Stelle lösen, ist erstaunlich schief gewickelt.

     

    Eine Mutter kann (relativ) sicher sein, dass ihr Kind ihr Kind ist. Ein Vater nicht. Daran wird kein Gesetz dieser Welt etwas ändern. Es wäre also auch in diesem Falle angebracht, mal über Präventionsmaßnahmen nachzudenken. Wie wäre es zum Beispiel, wenn Männer sich um ihre Frauen wirklich kümmern würden - und Frauen nicht nur nach einem Ernährer suchen?

     

    Ich meine: Ein Kuckuckskind kommt schließlich nicht von ungefähr. Es ist immer eine Folge von ernsthaften Partnerschaftsproblemen. Statt sich Jahre nach dem "Sündenfall" wie die Kesselflicker um den entstandenen finanziellen Schaden zu streiten und dabei die Kinderseelen zu beschädigen, sollten sich Eltern besser an die eigene Nase fassen. Sie könnten sich zum Beispiel fragen, wann und wieso die Lüge Teil ihrer Partnerschaft geworden ist und wieso das Vertrauen so sehr fehlt. Aber das scheint ja zu viel verlangt vom mündigen Erwachsenen. Lieber greint er nach seinem Justizminister. Der wird, der muss es schließlich richten.

     

    Herr Maas übt so was wie eine ausgleichende Gerechtigkeit derzeit. Er möchte nun zur Abwechslung mal männliche Opfer vor weiblichen Täterinnen schützen. Das ist natürlich aller Ehren wert (und außerdem sein Job). Nur: Besser wäre es, der mündige, aufgeklärte Bundesbürger hätte keinen (Schein-)Patriarchen nötig.

    • @mowgli:

      "Eine Mutter kann (relativ) sicher sein, dass ihr Kind ihr Kind ist. Ein Vater nicht. Daran wird kein Gesetz dieser Welt etwas ändern. Es wäre also auch in diesem Falle angebracht, mal über Präventionsmaßnahmen nachzudenken."

       

      Oder über genetische Nachweise.

    • @mowgli:

      "Ein Kuckuckskind kommt schließlich nicht von ungefähr. Es ist immer eine Folge von ernsthaften Partnerschaftsproblemen"

       

      Ach, das ist aber herzig! Wie aus dem Katechismus des 19. Jahrhunderts.

      • @TurboPorter:

        "Daran wird kein Gesetz dieser Welt etwas ändern."

        Nonsens. Das wäre sehr einfach zu lösen, und zwar über einen obligatorischen Vaterschaftstest direkt nach der Geburt. Ich kann nur jedem Mann anempfehlen, das von seiner Partnerin zu fordern, solange es noch keine gesetzliche Pflicht dazu gibt.

        Das wäre im übrigen auch ein Akt der Gleichstellung von Mann und Frau. Dann weiß jeder gleich nach der Geburt, dass er auch wirklich Elternteil ist, nicht nur die Frauen.

  • Prost Mahlzeit, das dürfte ja ein harmonisches Familienleben werden, wenn der soziale Vater sich seiner Pflichten entledigt. Vater ist Vater, jedenfalls für ein Kind.

  • Das Problem wäre doch einfach zu lösen. Wenn die Mutter den echten Vater nicht bekannt haben will, sollte sich der Scheinvater finanziell an die Mutter halten können, die sich dann ihrerseits an den echten Vater wenden kann. Warum soll es dem ohnehin Geschädigten zugemutet werden, auf Suche nach jemandem, den er verantwortlich machen kann, zu gehen? Verantwortlich ist huer zunächst die Mutter - die natürlich selber Anspruch auf Unterhalt für das Kind von Kindsvater hat. Es ist doch nur normal, dass sie den selbst beim echten Kindsvater beantragt, statt die Männer sich miteinander rumschlagen zu lassen.

    • @JuR:

      eigentlich eine gute Idee. Das Problem ist nur, dass es um den Unterhalt für das Kind geht und das hat möglicherweise andere Interessen als die Mutter. Es will auch wissen, wer sein Vater ist. Wenn die Mutter kein großes Einkommen hat, wird es also zu Lasten des Kindes gehen, wenn die Mutter die Auskunft verweigert.

       

      Dass man die verweigernde Mutter statt des tatsächlichen Vaters in Regress nehmen sollte, ist aber eine gute Idee.

      • @Dr. McSchreck:

        "Ein Fall des § 826 BGB kann hingegen vorliegen, wenn die Ehefrau, die bei einem Ehebruch ein Kind empfangen hat, Zweifel des Ehemanns an der Abstammung des Kindes durch unzutreffende Angaben bzw. durch ausdrückliches Leugnen des Ehebruchs zerstreut oder wenn sie den Ehemann durch eine arglistige Täuschung oder auf andere Weise, etwa auch durch Drohungen, an der Erhebung der Ehelichkeitsanfechtungsklage hindert.

        I"

        http://www.hemmer-club.de/index.php?hp=40&a=239&rb=1&n=0

         

        Regress gegen die Kindsmutter scheint bei bewusster Täuschung nach 826 grundsätzlich möglich zu sein.

  • Ist bekannt, über wie viele Fälle in Deutschland pro Jahr gesprochen wird?

     

    Sicher ist die Entscheidung schwer, und meiner Meinung nach sollte die Frau, die ihrem Partner ein Kuckuckskind unterschiebt, dafür bestraft werden. Käme hierfür nicht sogar der Tatbestand des Betrugs in Frage?

     

    Es ist nicht gerecht, wenn Väter, die in Wahrheit gar keine sind, über Jahre Unterhalt bezahlen für ein Kind, das gar nicht ihr eigenes ist.

    Dennoch: Man sollte auch einmal darüber nachdenken, was so ein Entschluss mit den Kindern macht.

    Kindern wird Misstrauen vorgelebt, wenn plötzlich Vaterschaftstests durchgeführt werden, um Kosten einzusparen.

     

    Vaterschaft ist doch mehr als ein DNS-Beweis, oder?

    Nimmt ein Vater das Kind etwa nicht, vergleichbar wie bei einer Adoption, als sein eigenes an?

     

    In manchen Situationen sind die Möglichkeiten der Medizin leider eher Fluch als Segen.

  • Um mit dem Einfachen anzufangen : Wenn der Autor (letzterAbsatz) auf eine Norm verzichten will, weil man sie "geschickt"umlaufen kann, dann braucht man gar keine Normen mehr aufzustellen , da dies bei allen möglich ist.

    Dass die Auskunftspflicht die Intimssphäre berührt wird sich kaum umgehen lassen, da Nachwuchs nun einmal durch intime Handlungen gezeugt wird.

    Wenn das Ganze, wie der Autor sagt, dem Kind dient, ist die Regelung zu begrüßen. Von allen Agierenden ist es eindeutig am schutzwürdigsten.

  • So einen schlechten Kommentar habe ich lange nicht mehr gelesen. Da werden also Scheinväter dadurch geschützt, dass ihnen Rechtsansprüche genommen werden. Darüber sollen die jetzt also froh sein, dass ihnen die Last genommen wurde, zu entscheiden, ob sie diese Ansprüche verfolgen.

    Die rechtliche Situation ist derzeit so, dass ein Scheinvater selbst dann noch zahlen muss, wenn feststeht, dass er nicht der leibliche Vater ist. Erst wenn die Vaterschaftsanfechtung durch ist, muss er nicht mehr zahlen. Das was er also in dieser Zeit zahlt, kann er von der Mutter nicht zurückfordern. Weil das deutsche Recht hier die Mutter frei von jeglicher Verantwortung stellt, verweist man den Scheinvater auf den leiblichen Vater. Nur deshalb benötigt der Scheinvater die Information, wer denn der leibliche Vater gewesen sein könnte.

    Hier wäre es viel passender gewesen, die Mutter zur Rückzahlung zu verpflichten. Dann kann die Mutter auch selbst entscheiden, ob sie den leiblichen Vater mit der Unterhaltsforderung konfrontieren möchte oder ob sie lieber ihre Privatsphäre wahren will.

    So aber ist dieser Auskunftsanspruch das verfassungsrechtlich gebotene Minimum an Rechten des Scheinvaters. Würde man ihn ansonsten nicht rechtlos gegenüber der Mutter stellen, so hätte es diesen Auskunftsanspruch nicht benötigt.

    Leider verkennt Herr Rath hier die Sachlage komplett und meint, wenn man den Scheinvätern ihre letzten Rechte nehmen würde, dann wären sie "auch Väter".

  • „Vielleicht war der damalige Sex-Partner der Freund der besten Freundin, vielleicht aber auch eine Person, die einem heute peinlich und widerlich ist. Es gibt viele Gründe, so etwas für sich behalten zu wollen. Dass der Staat hier eine Auskunftspflicht anordnet, wirkt völlig unverhältnismäßig.“

     

    Okay, es ist also unverhältnismäßig nach ehelichem Betrug und daraus resultierendem Kind offen zu legen, wer der Vater sein könnte, weil es der Frau peinlich ist?

     

    Du hast doch echt nicht mehr alle Latten am Zaun :D Ich bin hin- und hergerissen, ob ich fassunglos, entsetzt, angewidert oder belustigt bin. Unverhältnismäßig … Ich brech ab.

  • „Justizminister Heiko Maas will diesen Regress nun stark reduzieren. Für die Zeit, in der der Mann das „Kuckuckskind“ für ein eigenes hielt, soll er keine Forderungen stellen können. Damals fühlte er sich als Vater, agierte als Vater und genoss auch die Freuden des Vaterseins. Ein Scheinvater ist auch ein Vater. Das alles wird nicht nachträglich vernichtet, nur weil das Kind das Erbgut eines anderen Mannes in sich trägt.“

     

    Ich freue mich schon darauf, wenn dann wieder die Haus-/Familienarbeit-ist-auch-Arbeit-Fraktion kommt und den offensichtlichen Widerspruch unter den Tisch kehrt. Man kann gar nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte.

     

    Vielleicht sollte der werte Herr Autor mal selbst erfahren, was es heißt Scheinvater zu sein. Man darf ja nichts Justiziables äußern, aber der Text taugt ohne jeden Zweifel zu Gewaltfantasien.

    • @Beinemann:

      gutes Argument. Sonst liest man immer, dass die Kindererziehung ja so hart und unterbezahlt ist und jetzt auf einmal darf man dankbar sein, dass man sich als Vater fühlen und um ein Kind kümmern durfte. Ich finde das zwar auch, dass es sehr schön ist, aber das gilt dann eben auch für die weibliche Erziehungsbeteiligung, oder?

  • Vorbemerkung; Glückwunsch. Dass es sich bei dem Autor des Artikels um einen Mann handelt, dringt nicht auf dem ersten Blick hervor. Zur Sache: Die Aufgabe der Politik ist es, im Bedarfsfalle Interessenskonflikte mittels Gesetzgebung zu schlichten, bzw. für ein (theoretisches) Mindestmaß an Waffengleichheit zwischen den Kontrahenten zu sorgen. Nach aktuellen Statistiken handelt es in der BRD bei 17% der Nachkommen um sogenannte Kuckuckskinder. Dass sich die Befürchtungen der (Schein-)Väter in einem solch hohen Maße bestätigen zeigt welch große Bedeutung das Thema tatsächlich hat.

  • Da zwingt das Gesetz nun also alle Männer gleich nach der Geburt einen Vaterschaftstest zu verlangen. Wenn sie nicht umsonst für ein fremdes Kind zahlen und arbeiten wollen. Das hilft sicherlich sehr Beziehungen und die Vater-Kind-Bindung zu stärken.

    Wenn der Vater hier nicht gleich zu diesem Mittel greift verliert er später nicht nur das Vertrauen zu seiner Lebensgefährtin und seine Bindung zum Kind, sondern auch noch eine Menge Geld. Das wird sicher vor allem Akademiker und Besserverdienende motivieren eine Familie zu gründen. ;)

    Achja, wer den Film Idiocracy noch nicht gesehen hat, sollte dies bald mal tun.

  • Zu viel mutmaßliches "meist", "oft" und keine belastbaren Zahlen. Was soll ich bloß damit anfangen. Man will´s nicht glauben, aber es Dinge, die jenseits von gesetzlicher Regelbarkeit liegen.

     

    "Vielleicht war der damalige Sex-Partner der Freund der besten Freundin..."

    Na, wenn die beste Freundin wichtiger als der Lebenspartner und zweifelnde Vater der Kinder ist, muss sie es eben für sich behalten.