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Kommentar Scheitern des NPD-VerbotsDen Kampf fechten andere aus

Andreas Speit
Kommentar von Andreas Speit

Die NPD wird nicht verboten. Das mag ein Erfolg für den Rechtsstaat sein. Auf lokaler Ebene wird es fatale Folgen haben.

Nicht nur die Polizei schlägt sich vor Ort mit der NPD herum Foto: dpa

D as Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zum NPD-Verbotsantrag des Bundesrates verkündet. Nicht alle Richter waren bei der Verhandlung in Karlsruhe von den Argumenten für ein Parteiverbot überzeugt. Zum zweiten Mal ist damit ein Verbot der ältesten rechtsextremen Partei Deutschlands gescheitert.

Für den Rechtsstaat mag das ein Erfolg sein. Für die Zivilgesellschaft aber ist das Scheitern ein Schlag ins Gesicht – eine gravierende Niederlage mit nachhaltigen Auswirkungen.

Die Demokratie müsse die NPD aushalten, der Rechtsstaat die Entscheidung tragen – so wurde in der Debatte um das Verbot staatstragend demokratietheoretisch kommentiert. Das klingt souverän, doch wer schlägt sich mit der Partei in der politischen Auseinandersetzung vor Ort herum und tritt ihren Mitgliedern offensiv im Alltag entgegen? Die Kommentatoren in Medien und Politikwissenschaft?

Ihre Lebenswelten sind meist kaum von rechtsextremem Hass und Hetze beeinflusst. Virtuelle Anfeindungen kann man nicht mit direkten Auseinandersetzungen gleichsetzen. Die Kommentatoren müssen sich nicht im Kindergarten gegen eine Erzieherin mit privaten Verbindungen zur NPD auseinandersetzen, bevor diese gehen muss. Sie brauchen nicht die Öffentlichkeit zu suchen, um eine Lehrerin mit Parteibuch zu stoppen, die einzelne Schüler für die NPD-Jugendorganisation anwirbt.

Das Scheitern des Verbotes verschärft die Auseinandersetzung auf lokaler Ebene

Die Kommentatoren werden nicht von ihrem Nachbarn, der die NPD ein Szenezentrum mitnutzen lässt, täglich angefeindet. Sie müssen sich nicht fragen, ob ihre Scheune abbrannte, weil sie sich offen gegen Rechts engagiert haben.

Sie müssen auch nicht nach Wegen suchen, um NPD-Kader, die in Ehrenämter drängen, fernzuhalten, oder nach Mitteln, um NPD-Propaganda in Betrieben entgegenzuwirken. Sie müssen sich nicht rechtlich verantworten, weil sie mit friedlichen Blockaden versuchen, einen angemeldeten NPD-Aufmarsch frühzeitig zu beenden.

Den Widerspruch zwischen der legalen Partei und den tatsächlichen Positionen ihrer Mitglieder und Untestützer ertragen andere – jene Engagierte in den Gemeinden, den Kommunalparlamenten und auf den Straßen. Das Scheitern des Verbotes erschwert die Auseinandersetzung auf lokaler Ebene. Die NPD kann nun stets auf die richterliche Entscheidung verweisen.

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Andreas Speit
Autor
Rechtsextremismusexperte, Jahrgang 1966. In der taz-Nord schreibt er seit 2005 die Kolumne „Der Rechte Rand“. Regelmäßig hält er Vorträge bei NGOs und staatlichen Trägern. Für die Veröffentlichungen wurde er 2007 Lokaljournalist des Jahres und erhielt den Preis des Medium Magazin, 2008 Mitpreisträger des "Grimme Online Award 2008" für das Zeit-Online-Portal "Störungsmelder" und 2012 Journalisten-Sonderpreis "TON ANGEBEN. Rechtsextremismus im Spiegel der Medien" des Deutschen Journalistenverbandes und des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt. Letzte Bücher: herausgegeben: Das Netzwerk der Identitären - Ideologie und Aktionen der Neuen Rechten (2018), Die Entkultivierung des Bürgertum (2019), mit Andrea Röpke: Völkische Landnahme -Alte Sippen, junge Siedler, rechte Ökos (2019) mit Jena-Philipp Baeck herausgegeben: Rechte EgoShooter - Von der virtuellen Hetzte zum Livestream-Attentat (2020), Verqueres Denken - Gefährliche Weltbilder in alternativen Milieus (2021).
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31 Kommentare

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  • Ich meine, der Artikel sollte hier auch ein wenig zur Kentnis genommen werden.

     

    Ich persönlich bin nämlich hin und hergerissen ob ich ihm zustimmen soll - Ja die NPD-Erzieherin wird man ggf. dann schneller los

     

    Oder ihm entgegnen möchte, das sein Nachbar seine Meinung dann wohl nicht ändern wird und ob denn die wenigen NPDler das eigentliche Problem darstellen.

    • @Sonntagssegler:

      Der Nachbar kann seine "Meinung" behalten, er wird sie ohnehin nicht ändern. Darum geht es hier gar nicht. Es geht allein darum, ob man demokratiefeindliche, verfassungsfeindliche, rassistische und menschenverachtende Bestrebungen hinnimmt und sie zum Tragen kommen lässt, oder nicht.

  • Tja, so lese ich aufeinmal von fatalen Folgen. Vorher war in der taz. noch die Rede davon, dass ein Verbot fatale Folgen hätte und oder man keine klare Position einnehmen möchte. Wie sich die Zeiten doch ändern. Dabei war und ist meine Position klar. Keine NPD auf Wahllisten.

  • Na Servus! Kaffeesatzleser - ala ~>

    "Nun ja, diese Richter hätten wohl 1923 Hitlers NSDAP als unbedeutend eingeschätzt und kein Verbot erlassen...."

     

    Wohl kaum!

    Dagegen sprechen die Expertisen von Robert Kempner!

    (später einer der Ankläger in Nürnberg)

    In denen eben gerade das - was hier Karlsruhe -

    ZU recht als nicht vorhanden gekennzeichnet hat!

    Minutiös belegt ist.

    "Nach dem Studium in Freiburg im Breisgau war er zunächst als Staatsanwalt in Berlin tätig. 1928 wechselte er ins preußische Innenministerium. Bereits in dieser Zeit engagierte Kempner sich unter anderem im Republikanischen Richterbund und warnte vor dem aufkommenden Nationalsozialismus. Die Versuche, Adolf Hitler wegen Hochverrats vor Gericht zu stellen und die NSDAP verbieten zu lassen, scheiterten an der Obstruktion von Hitlers Gesinnungsfreunden in den Behörden. Kempner verfasste in dieser Zeit mehrere Schriften gegen Hitler und den Nationalsozialismus (u. a. Denkschrift gegen die NSDAP und Auftakt zum Dritten Reich (1932)). Das Buch Justizdämmerung erschien 1932 unter Pseudonym, weil Kempner als Mitarbeiter des Preussischen Innenministeriums Neutralität wahren musste..."

    Reichskanzler Heinrich Brüning hat diese wider besseres Wissens - In der Schublade verschwinden lassen. &

    Dies später in den USA als seinen größten Fehler bezeichnet.

    Zu recht.

     

    (ps - by the way - Robert Kempner hat auch das

    Berüchtigte Wannseeprotokoll aufgefunden!

    (" Gefunden in den Akten von Unterstaatssekretär Luther".)-

    Auf dieser Konferenz wurde die systematische Vernichtung der Juden beschlossen. &

    Damit - zynisch gesprochen - Auch dem letzten -

    Der Beteiligten/Teilnehmer ihre "Selbstentschuldung" -

    Aus der Hand geschlagen!

    häufig: "ich stand gerade hinter einer Säule!" (so wörtl.!) https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Kempner https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Br%C3%BCning

    • @Lowandorder:

      So sauberes Deutsch bin ich von Ihnen gar nicht gewohnt. Geht doch :-)

       

      Danke für den interessanten Einwurf.

      • @Sonntagssegler:

        Sorry - Klassischer Rückfall wg

        Deformation professionell .;)

        Hoffentlich nicht rezidivierend - wa!

  • PICKELHAUBEN...

    hielten in preussen die ordnung. die pickelhaubenmentalität ist immer noch die tristesse allemande - die gesellschaft per repression in ordnung zu halten. mit einem verbot - innenminister haben den antrag der landesregierungen gestellt und vertreten - hätten sich die parteien vordergründig eines lästigen konkurrenten entledigt, der im hintergrund längst ersatzorganisationen aufgebaut hat. gedanken kann man nicht verbieten. die politik als dienerin der wirtschaft hätte sich nicht weiter öffentlich dafür entschuldigen müssen, dass der "sozialstaat" unter ihrer neoliberalen "schwarzen null" zerbröselt und die europäische idee untergeht. nun müssen sie sich weiter mit dem ungeliebten fänomen des rechtsextremismus öffentlich auseinandersetzen - mit ein paar kräftigen backpfeifen für ihren misslungenen versuch, mit ihrer pickelhaubenmentalität mal wieder ordnung zu schaffen - dem bundesverfassungsgericht sei dank, dass es uns eine streitbare demokratie erhält.

  • Ok - Denn mal wider die latent autoritär Strukturierten - Verbotsbefürworter - mit latent antidemokratischer

    Einfärbung.

     

    O-Ton Karlsruhe (Presseerklärung):

    "Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat..."

     

    kurz - Eines der Verfassungsgebote des Grundgesetzes - GG Verhältnismäßigkeitsprinzip & Einstimmig.

    & - Ab dafür! - wie zu erwarten.

    Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Punkt.

     

    (ps - Wer angesichts dessen mal wieder -

    "Der Zweck (welcher eigentlich?)

    Heiligt die Mittel (welche?! s.o.)" - Ja der -

    Erhebt Anspruch auf Eintritt in den lautstarken -

    Claqueure-Chor für Staatliche Gefährder.

    Na Mahlzeit.

    • @Lowandorder:

      Mal ehrlich, sind wir nicht alle mehr oder weniger "autoritär strukturiert" und dennoch meilenweit entfernt vom Führerkult der NPDlert?

       

      Also - das Bundesverfassungsgericht kommt immerhin zu dem Schluss, dass die NPD zwar klar verfassungsfeindlich, aber derzeit nur unerheblich ist.

      Nun liegt aber doch der Sinn und Zweck des Verbots einer verfassungsfeindlichen Partei gerade darin, zu verhindern, dass so eine verfassungswidrige Partei jemals virulent werden könnte. Denn dann dürfte sich alsbald auch die Sache mit dem Bundesverfassungsgericht hier erledigt haben. Ein Blick nach Polen, nach Ungarn, oder in die Türkei könnte sehr deutlich machen, das sowas nicht nur theoretisch bleiben muss. Das Urteil ist aus meiner Sicht äußerst zweifelhaft, weil es ein Verbot verfassungsfeindlicher Gruppierungen praktisch für die Zukunft ausschließt. Ist so eine Gruppierung nicht hinreichend schlagkräftig, verbietet man sie nicht, ist sie - trotz, oder auch gerade wegen ihrer Verfassungsfeindlichkeit - stark genug geworden, wird man sie dann auch nicht mehr verbieten können.

      • @Rainer B.:

        Verfassungsfeindlich ungleich verfassungswidrig. Ersteres darf man sein, Letzteres nicht. Verfassungsfeindlich ist durch die Meinungsfreiheit des GG gedeckt, verfassungswidrig nicht (das ist auch - grob - der Unterschied zwischen "radikal" (erlaubt) und "extrem" (nicht erlaubt)).Das Gericht hat die Verfassungswidrigkeit nicht festgestellt, daher: nicht verboten.

        • @Mephisto:

          Das stimmt so nicht. Von Verfassungswidrigkeit spricht man gewöhnlich dann, wenn ein s t a a t l i c h e r Hoheitsakt gegen die Verfassung verstößt.

           

          "Zudem wird im deutschen Recht auch von der Verfassungswidrigkeit von Parteien gesprochen. Dieser Begriff ist inhaltlich verwandt, beschreibt aber den Umstand, dass die verfassungsfeindlichen Ziele einer politischen Partei mit ausreichender politischer Macht der besagten Partei einhergehen und daraus die ernsthafte Gefahr der Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entsteht." (Quelle: Wikipedia)

    • @Lowandorder:

      Und wieder einmal versucht er sich in Rechtsfragen und gibt eine peinliche Figur ab, die nur noch durch die Struktur des prosaischen Geschwurbels unterboten wird.

       

      Mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip hatte die Entscheidung nun wirklich nichts zu tun.

      Zumal Art. 21 II GG bereits an der Zielsetzung einer Partei, also bereits vor einer ins Verhältnis zu setzenden Handung, ansetzt.

       

      Aus der PM des BVerfG: "e) Für die Annahme weiterer (ungeschriebener) Tatbestandsmerkmale ist im Rahmen des Art. 21 Abs. 2 GG kein Raum. Weder findet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Parteiverbotsverfahren Anwendung, noch kommt der Wesensverwandtschaft einer Partei mit dem Nationalsozialismus eine die Tatbestandsmerkmale des Art. 21 Abs. 2 GG ersetzende Funktion zu.".

       

      Aber Lesen war noch nie die Stärke unseres Ordre-Lowriders.

      • @Hanksson:

        Asche auf mein Haupt.

        Hatte den ersten Absatz so verstanden.

        Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

        Hätte ich´s auch nicht angesehen.

        Anyway. Lesen hilft.

         

        (ps - daß " so in ständ. Rspr." bei KA - nix heißt -

        Steht auf einem anderen Blatt!;) - &

        Ihrs - "..nun wirklich nichts ..." - geschenkt!

        Würd ich dennoch nicht unterschreiben.

        • @Lowandorder:

          ps & by the way - bei Interesse -

           

          Empfehle immer gern:

          "Vorverständnis & Methodenwahl" by

          Josef Esser!;) - daher: mehrfach Lesen -

          Kann nützlich sein! &

          Dannichfür!;)

  • Aha, also auch innerhalb der taz umstritten.

  • Andreas Speit spricht mir aus dem Herzen. Klar, man muss diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ertragen - aber ein Sieg der Demokratie ist sie ganz sicher nicht und das wird auch schon bald sichtbarer werden als es den meisten "Demokraten" lieb sein könnte.

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    Naiv.

    Es ist die Aufgabe unserer Gesellschaft, für die freiheitliche Demokratie in diesem Staat zu kämpfen. Was würde ein Verbot der NPD bewirken? Nichts. Mit Sicherheit würden die Erzieherin, die Lehrerin, oder der Nachbar an ihrer rechten Gesinnung festhalten.

  • Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, wurden auch nicht alle Möglichkeiten zur Schwächung der NPD ausgeschöpft. Zum Beispiel Anpassungen beim Parteifinanzierungsgesetz. Warum eigentlich?

  • Nun ja, diese Richter hätten wohl 1923 Hitlers NSDAP als unbedeutend eingeschätzt und kein Verbot erlassen....

    • @Philippe Ressing:

      Vielleicht denken diese Richter auch nur, dass weder das Sozialistengesetz noch der Verbot der NSDAP das bewirkt haben, was sie sollten.

    • @Philippe Ressing:

      Die 1920 gegründete NSDAP hatte 1923 keinen jahrelangen Mitgliederschwund zu verzeichnen, keinen flächendeckenden Mandatsverlust und keine personelle Schrumpfung - anders als die NPD.

       

      Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, Herr Ressing.

      • @Hanksson:

        1. Die NSDAP war nach dem Putschvesuch in München allerdings am Ende.

        2.Es geht darum, dass die Verfassungsrichter die aktuelle Situation der Partei zur Richtschnur für ein Verbot gemacht haben. Und was geschieht, wenn in ein paar Jahren die NPD wieder erstarkt. Alles schon mal dagewesen, vor 1989 war sie so gut wie tot, aber die 'Wiedervereinigung' half ihr auf die Beine...

  • Wer traut sich jetzt noch, die AfD vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen? Von dieser Partei könnte eine weitaus größere Gefahr ausgehen als von der NPD.

  • "Nicht alle Richter waren bei der Verhandlung in Karlsruhe von den Argumenten für ein Parteiverbot überzeugt."

    Nicht alle? Herr Speit, haben wir da etwa verschiedene Verfahren verfolgt? Welche Richter sollen denn bitte für ein Parteiverbot gewesen sein (geschweige denn die Mehrheit, wie Sie hier suggerieren)?

     

    "Das klingt souverän, doch wer schlägt sich mit der Partei in der politischen Auseinandersetzung vor Ort herum und tritt ihren Mitgliedern offensiv im Alltag entgegen?" Gegenfrage: Wer trat dem NSU in der politischen Auseinandersetzung entgegen? Welchen Mehrwert soll es haben, Ideologen in den Untergrund zu treiben?

     

    "Die Kommentatoren müssen sich nicht im Kindergarten gegen eine Erzieherin mit privaten Verbindungen zur NPD auseinandersetzen, bevor diese gehen muss. ... Das Scheitern des Verbotes erschwert die Auseinandersetzung auf lokaler Ebene."

    Ganz im Gegenteil. Mit dem Verbot wäre die NPD aufzulösen gewesen, die Erzieherin hätte keinen Kontakt mehr zur NPD, die Eltern hätten darob eine Beweisnot, was die Gesinnung der Erzieherin angeht. Im Ergebnis wäre die Erzieherin (bei gleichbleibender Gesinnung!) vermutlich sicherer als sie es derzeit ist.

    Ist das wirklich das Ergebnis, dass Sie sich für die (offenbar in Ihrer Vorstellung neben dem Rechtsstaat existierenden) Zivilgesellschaft wünschen, Herr Speit?

  • Ziemlich eindimensional dieser Kommentar. Ein Verbot der NPD würde keine Veränderung oder Lösungen der hier genannten Probleme bedeuten, sondern im Gegenteil dazuführen, dass eben solche KindergärterInnen usw. schwerer zu identifizieren sind. Durch die offizielle Parteizugehörigkeit ist es wesentlich einfacher die Ideologie aufzudecken. Das Verbot der NPD würde lediglich zu einer Verschiebung der Mitglieder in diffusere Gruppen führen. Und da das Problem sich mittlerweile in Richtung AfD und Identitäre Bewegung verschoben hat, behaupte ich, dass ein NPD Verbot zum jetzigen Zetpunkt kontraproduktiv wäre.

  • Kann Ihre Enttäuschung nachvollziehen. Wir alle würden uns über ein Verbot von Rechtsextremismus freuen - Moment! Verboten würde hier eine Partei, der Rechtsextremismus würde sich einen anderen politischen Arm suchen.

     

    Richtig wäre es doch zu sagen: das BVerfG hat entschieden, kein Verbot, der Kampf gegen Rechts muss also weiterhin anders ausgetragen werden, und dann der Hinweis auf die durch das Urteil gestiegene Bedeutung der ganzen Engagierten, und deren politischen und finanziellen Ausstattung.

  • Sie tun je gerade so als würden alle anderen Entscheidungen - z.B. die Aufnahme von Flüchtlingen (um den richtigen schwarz-weiß-Kontast zu bekommen) von genau denen getragen wird, die damit dann auch im Alltag zu tun haben.

     

    Nicht falsch verstehen - ich mag die NPD nicht und es ist mir scheiß egal ob die Verfassung es erlaubt diesen Verein zu verbieten oder nicht. Ich würde ihn verbieten- fertig.

     

    Aber die Kritik genau daran zu entzünden, dass die "Entscheider" nicht persönlich in ihrem Alltag davon betroffen sind ist ja wohl lächerlich.

    Das ist bei jeder anderen Entscheidung auch so.

  • Dem Autor ist - insoweit - beizupflichten, daß die Auseinandersetzung mit der NPD und Rechtsradikalen in praxi die HÖLLE sein kann.

    Aber den Kampf gegen diese Gesinnung gewinnt man nicht dadurch, daß man sie und ihre Positionen in jeder Hinsicht dämonisiert. EIN wichtiger Baustein im Kampf gegen rechts ist, daß sich die Bundesregierung in der Flüchtlingpolitik endlich wieder an Recht und Gesetz hält, was sie NICHT tut, was - nicht nur aber auch - diverse ehemalige Richter am Verfassungsgericht bestätigt haben. Mit DIESER WAHRHEIT müssen sich auch die LINKEN endlich EHRLICH auseinandersetzen. Denn wer links blinkt darf sich nicht wundern, daß er rechts überholt wird, oder präziser auf den Punkt gebracht: WER wie die Bundeskanzlerin, ohne daß ihr das von Rechts wegen zusteht, Gesetze " per Anordnung" außer Kraft setzt, verläßt den Boden der Legalität und der Verfassungskonformität. Dass diese "Art und Weise" der Politik - zu Recht (!) - Widerstand hervorruft, ist nicht nur verwunderlich, sondern UNverzichtbar.

    Zu den - unverbrüchlichen - WERTEN in einer parlamentarischen Demokratie gehört, daß NUR und AUSSCHLIESSLICH (!) das PARLAMENT über GesetzesÄNDERUNGEN entscheidet. Solange dies nicht der Fall ist, hat die Exekutive KEINE Befugnis, den VOLLZUG bestehender Gesetze dauerhaft außer Kraft zu setzen.

    Wer sich DAFÜR nicht einsetzt, darf sich über entsprechende politische Gegenkräfte nicht wundern.

  • Und wenn die NPD verboten worden wäre: hätte das etwas an der schlechten Situation vor Ort geändert? Nein. Es gibt genug Ausweichorganistionen "die Rechte" "der 3. Weg" ect.

    Nazis kann man ohnehin nicht von oben bekämpfen, das findet vor Ort statt.

    Was aber interessant ist ist, dass sich das Verfassungsgericht beim KPD-Verbot damals deutlich leichter getan hat und das obwohl die KPD sich deutlich weniger hat zu Schulden kommen lassen.

    Nazis von oben zu bekämpfen funktioniert also nicht nur nicht sondern man bekommt auch nicht die Unterstützung die man bräuchte um es zu versuchen.

    • @Oskar:

      Das KPD-Verbot war nicht "richtig". Nur weil es seinerzeit ausgesprochen wurde, wäre ein NPD-Verbot heute nicht richtiger. Letztlich schützt das Verfasssungsgericht uns mit dieser Auslegung der Gesetzteslage vor weiteren Parteiverboten in der Zukunft.