Kommentar Mollath: Zum Schutze der Ministerin
CDU und FDP geht es nur darum, dass die Justizministerin nicht vor den Landtagswahlen fällt. Das Verfahren gegen Mollath muss wieder aufgenommen werden.
D er Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags zum Fall Mollath hat seine Arbeit beendet. Für CSU und FDP waren die Entscheidungen des Beamten aus dem Jahr 2003 vertretbar. Zu diesem Ergebnis kann nur kommen, wer sich in den in den letzten vier Wochen Augen und Ohren zugehalten hat – oder wer partout eine Ministerin schützen will.
So räumte Florian Hermann (CSU), der Ausschussvorsitzende, nach der letzten Sitzung nur ein: „Die Entscheidungen der Ermittler von damals hätten auch anders getroffen werden können.“
Können? Wohl eher müssen! Die Befragung von Steuerfahndern und Richtern vor dem Ausschuss hat klar gezeigt: Die Beamten, deren Aufgabe es gewesen wäre, sich mit Mollaths zum Teil wirren, aber stichhaltigen Anzeigen und Schriftsätzen auseinandersetzen, waren überlastet und reagierten deshalb mit Abwehr.
Womöglich waren sie froh, als der Vorsitzende Richter der 7. Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth beim Finanzamt anrief und ausrichten ließ, dass ein Verfahren anhängig sei, in dem Mollath auf seinen Geisteszustand überprüft werde. Damit war der Fall für sie erledigt: „Weitere Ermittlungen scheinen nicht veranlasst“ vermerkte der zuständige Beamte. Eine grundlegend falsche Entscheidung.
Die Steuerfahnder verhinderten damit, dass den Vorwürfen Mollaths, die Nürnberger Mitarbeiter der Hypovereinsbank seien systematisch an dem anonymen Transfer von Kapital in die Schweiz involviert, nachgegangen wurde. Wie sich bei den Ermittlungen, die 2012 eingeleitet wurden, herausstellte, wäre man durchaus fündig geworden.
Noch schwerer aber wiegt, dass Gustl Mollath so nicht mehr beweisen konnte, dass seine Vorwürfe nicht aus der Luft gegriffen sind. Just diese Vorwürfe haben zu seiner Einweisung in die Psychatrie geführt – wo er seit nunmehr sieben Jahren gegen seinen Willen sitzt.
All diese Versäumnisse erkennen CSU und FDP in ihrem Abschlussbericht nicht an. Stattdessen verweisen sie, ebenso wie die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU), auf die Unabhängigkeit der Gerichte und darauf, dass nur ein Wideraufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg mögliche Fehler und Versäumnisse der Gerichte korrigieren kann.
Am 19. Juli will das Gericht darüber entscheiden. Kommt es tatsächlich zum Prozess, begänne dieser wohl erst nach der bayerischen Landtagswahl am 15. September. Und dann ist Justizministerin Merk längst nicht mehr im Amt.
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