Kommentar Ceta-Verhandlungen : Gabriels Blankoscheck ist nicht valide
Hätte die SPD den Vertrag abgelehnt, wäre sie in guter Gesellschaft gewesen. Doch sie hat sich zu sehr auf ihren Partei-Chef verlassen.
C eta ist beim EU-Handelsministerrat durchgefallen: Das ist für die KritikerInnen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada eine gute Nachricht – auch wenn es damit nicht endgültig vom Tisch ist, sondern am Ende vermutlich trotzdem kommt. Doch durch ihre Weigerung, dem vorliegenden Abkommen zuzustimmen, sorgen Belgien, Rumänien und Bulgarien dafür, dass noch einmal nachgebessert werden muss.
Peinlich ist die vertagte Entscheidung hingegen für den deutschen SPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Der hatte seine Partei zur Ceta-Zustimmung genötigt – unter anderem mit der Drohung, es sei unverantwortlich, wenn Deutschland als einziges Land gegen den umstrittenen Vertrag stimme. Nun zeigt sich, dass man damit in guter Gesellschaft gewesen wäre.
Zudem hatte der SPD-Chef seiner Partei versprochen, möglichst bis zum Ministerrat diverse rechtsverbindliche Ergänzungen zu Ceta durchzusetzen. Die Zusatzerklärung, auf die sich die EU-Kommission und Kanada geeinigt haben, erfüllt die Forderungen der Genossen nach Ansicht vieler ExpertInnen aber keineswegs. Weder beim Investitionsschutz noch beim Vorsorgeprinzip bringt sie wirkliche Verbesserungen. Trotzdem war Gabriel auf dieser Grundlage zur Zustimmung bereit – in der vagen Hoffnung auf spätere Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.
Erst durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat sich tatsächlich etwas verändert: Als das Gericht ein einseitiges Ausstiegsrecht für Deutschland zur Bedingung für eine deutsche Zustimmung zur vorläufigen Anwendung machte, war dies auf einmal möglich.
Sowohl die Verfassungsrichter als auch die kleinen Nachbarn Deutschlands zeigen, wie man das Abkommen wirklich verbessern kann: Indem man erst zustimmt, wenn alle Forderungen erfüllt sind. Der Blankoscheck, den die SPD ausgestellt hat, war hingegen ein strategischer Fehler.
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