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Kommentar AfD-Liste SachsenEin Aufschub schadet nur

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die AfD kann vor den Landtagswahlen in Sachsen keine Rechtsmittel gegen die kürzere Liste einlegen. Die Regelung ist sinnvoll – aber nicht in diesem Fall.

Die Alternative für Dackel ist bitte nicht zu verwechseln mit der Alternative für Deutschland Foto: dpa

D er Landeswahlausschuss in Sachsen hat wegen Verfahrensfehlern nur die ersten 18 Plätze der AfD-Liste zur Wahl zugelassen. Dagegen kann die AfD aber erst nach der Landtagswahl Beschwerde einlegen. Bis zur Wahl muss die rechtspopulistische Partei die Entscheidung akzeptieren und kann kein Gericht anrufen.

So sieht das Gesetz es vor. Das erstaunt. Schließlich ist Deutschland ein Rechtsstaat. Staatliche Maßnahmen können von unabhängigen Gerichten überprüft werden. Das ist im Grundgesetz ausdrücklich garantiert.

Bei Wahlen gilt dies aber nur sehr eingeschränkt. Und der Grundgedanke dieser gewöhnungsbedürftigen Regel ist richtig. Gerade weil Wahlen für die Demokratie so zentral sind, muss ihr Ablauf vor Sabotage geschützt werden. Eine solche Sabotage wäre aber juristisch leicht möglich, wenn jeder Kandidat, jede Partei und jeder Wähler ­gegen jede Entscheidung im Vorfeld der Wahl die Gerichte anrufen könnte. Deshalb sind Klagen zum Wahlverfahren erst nach der Wahl möglich. Das ist bundesweit so geregelt – nicht nur in Sachsen.

Wenn aber die Verweigerung von Rechtsschutz ebenfalls zu Chaos führt und die Legitimation der Wahl infrage steht, muss noch einmal nachgedacht werden.

Die AfD will nun möglichst viele Direktmandate holen, damit das angebliche „Komplott“ der Altparteien keine Folgen hat. Die anderen Parteien überlegen, gemeinsame Wahlempfehlungen abzugeben, um Direktmandate der AfD zu vermeiden. Der Charakter der Wahl würde dadurch also völlig verändert.

Hier macht der Aufschub gerichtlicher Prüfung offensichtlich keinen Sinn. Die Ordnungsmäßigkeit und die Legitimität der bevorstehenden Wahlen werden so keineswegs gesichert, sondern im Gegenteil eher gefährdet. In einer derartigen Situation sollte das sächsische Landesverfassungsgericht Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz ausnahmsweise doch für zulässig erklären und die umstrittene Entscheidung des Wahlausschusses sofort – also vor der Wahl – überprüfen. Noch ist Zeit genug.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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33 Kommentare

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  • Der Autor möchte vielleicht die Entscheidung überprüfen lassen in der Hoffnung, dass sie bestätigt wird.

    Der Rechtsschutz wurde aber auch hier gewährt, und wenn auch nur mit der Entscheidung, dass der Antrag wegen Unzulässigkeit (derzeit) zurückgewiesen wird.

  • Mich wundert bei dieser Diskussion dass so wenig auf die Argumentation des Landeswahlausschusses eingegangen, bzw. diese hinterfragt wird. 80% der Kommentatoren erwecken hier den Eindruck als gäbe es eine unanfechtbare und in der Argumentation wasserdichte Entscheidung. Das dem möglicherweise nicht so istl, zeigt dieser Artikel im renommierten ( und absolut nicht rechts stehendem ) Verfassungsblog auf. Ich glaube das wird noch sehr spannend und die AfD hat man mit dieser Entscheidung wohl zur stärksten Kraft gemacht. Ich könnte mir sogar vorstellen dass die AfD im Wissen um die Anfechtbarkeit der Entscheidung gar nicht versuchen wird im Vorfeld dagegen vorzugehen um mit der Opfernummer ganz groß abzuräumen. Das Ding geht wahrscheinlich mächtig nach hinten los.



    verfassungsblog.de...0TgHSnoJghk7ed2gsE

    • 0G
      05031 (Profil gelöscht)
      @Jan Kaminski:

      völlig richtig. ich bin auch zunächst davon ausgegangen, die entscheidung des landeswahlausschusses sei juristisch klar und bin dann über die sächsische zeitung auf den von ihnen verlinkten artikel gestoßen - d.h., er schlägt nun auch in der von breiteren schichten rezipierten presse langsam ein.



      www.saechsische.de...ndtag-5093343.html

  • Wie war das, als damals der Schatzmeister der FDP -Solms - die Unterlagen für eine BT-Wahl zu spät einreichte? Das war egal, das war Pillepalle . Staatstragende Parteien dürfen doch nicht ausgeschlossen werden. Oder die 12,4 Millionen 1997 hatte Solms in seiner Funktion als Schatzmeister der FDP zwar die vierteljährlichen Abschlagszahlungen der staatlichen Parteienfinanzierung angefordert, aber die Festsetzung der Gesamtsumme vergessen.

    • @Vordenker112:

      Sorry - kann man so überhaupt nicht vergleichen.



      Die AfD hat ihre Landesliste schlicht nicht in einem einheitlichen Verfahren, sondern auf zwei getrennten Parteitagen mit unterschiedliche Tagungsleitungen und unterschiedlichen Wahlverfahren (Einzel- und Blockabstimmungen) aufgestellt. Ihre Landesliste entspricht somit nicht den Vorschriften des Sächsischen Wahlgesetzes und der Wahlordnung. Ende Gelände - aus die Maus.



      Schaden wird ihr das bei der Wahl sehr wahrscheinlich trotzdem nicht - im Gegenteil. Da haben doch eher die Mitbewerber Grund zur Klage wegen sowas ähnliches wie „unlauteren Wettbewerbs“.

  • Warum das Rechtsstaatsprinzip aufweichen für diese Partei? Wenn ich mich als Selbständiger an einer öffentlichen Ausschreibung beteilige, werde ich wegen einer vergessenen oder übersehenen Unterschrift, eines fehlenden Formblatts oder einer um wenige Minuten verspäteten Abgabe ohne Diskussion vom Verfahren ausgeschlossen. "Formfehler" eben, da kann mein Preis noch so attraktiv sein. Kein Mitleid mit diesen überheblichen Typen!

  • Viel problematischer als die rechtliche Lage - die die AfD kennen musste - ist das Gedankenspiel von "Alle gegen AfD"-Wahlabsprachen in ausgewählten Wahlkreisen. Die wären eine Steilvorlage für die Rechtsaußenpartei. Deren Gejammer, alle Anderen würden sich gegen sie verschwören, bekäme dann eine unverdiente Plausibilität.

    • 7G
      75064 (Profil gelöscht)
      @Linksman:

      Nicht verschwören - verbünden!



      Und ich finde nichts schlecht daran, sich gegen etwas oder jemanden, das oder den man nun absolut nicht haben will, zu verbünden.

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @75064 (Profil gelöscht):

        Es ist in der Tat nichts, absolut nichts dagegen einzuwenden, sich für die Durchsetzung der eigenen politischen Anschauungen Verbündete zu suchen.

        Allerdings wäre dabei schon ein klein wenig darauf zu achten, mit wem man dies auf welcher inhaltlichen Grundlage macht.

        Dem Einwand Edwards in Sachen 'Görlitz - und die Folgen' bleibt nichts hinzuzufügen.

      • @75064 (Profil gelöscht):

        Verbünden? Das wird nach der unsäglichen Wortmeldung von CDU-AKK nach dem gemeinsam verhinderten AfD-Bürgermeister in Görlitz nicht stattfinden.

  • Vereinsverwaltung , Verordnungen, Vorschriften und Wahlverfahren haben schon die Piraten zermürbt. Jetzt habt ihr die AfD an der Backe. Mein Mitleid mit den Restparteien hält sich in Grenzen.

  • Was soll das denn jetzt werden? Betreute Listenaufstellung für Dummies? Als ob es hier um eine staatliche Maßnahme gegen die AfD ginge. Nein, tut es nicht - das Prozedere war allen bekannt und wenn die AfD der Meinung war, dass sie sich daran nicht zu halten hat, dann muss man dafür doch nicht auch noch Verständnis einfordern und Extrawürste braten. Meine Vorkommentatorin (ANNE PIPENBRINCK) hat die ganze Problematik ja bereits zutreffend geschildert.

  • Ich sehe den Punkt in diesem Kommentar, aber ich stimme trotzdem nicht zu. Weil - egal wie man entscheidet - es nur Verlierer und Probleme gibt.



    Zunächst verlief die Aufstellungsversammlung der AfD nicht korrekt ab, und die Abgabe der Unterlagen erfolgte so spät, dass eine Heilung durch Wiederholung nicht mehr möglich war. So etwas passiert öfter mal - meist bei Kleinparteien, und dann gibt es keine oder nur eine Teilwahlzulassung. Blöd für die Partei, aber ist so. Wenn man jetzt eine Ausnahme macht und den Rechtsweg vor der Wahl erlaubt, wäre das eine Lex AfD, bei der sich alle jemals zurückgewiesenen Parteien (zu Recht) fragen werden, warum sie damals diese Möglichkeit nicht hatten. Und mehr noch - eine Klagewelle der zugelassenen Parteien als Erwiderung auf die Ausnahme ist absehbar. Das ist ein Fass ohne Boden.

    • @Anne Pipenbrinck:

      Sehr schön beschrieben, volle Zustimmung!

  • "Hier macht der Aufschub gerichtlicher Prüfung offensichtlich keinen Sinn. Die Ordnungsmäßigkeit und die Legitimität der bevorstehenden Wahlen werden so keineswegs gesichert, sondern im Gegenteil eher gefährdet."

    Sehe ich genau so. Es ist wichtig, dass die AfD die Situation nicht ausschlachten kann. Im schlimmsten Fall müsste die Wahl wiederholt werden. Und dann wären die Deutschnationalen kaum noch zu stoppen.

    "Die anderen Parteien überlegen, gemeinsame Wahlempfehlungen abzugeben, um Direktmandate der AfD zu vermeiden. Der Charakter der Wahl würde dadurch also völlig verändert."

    Eine Art letztes Mittel. Hoffentlich wird es nicht schon jetzt gebraucht.

  • Keine Sorge,

    das Verrfassungsgericht hat im Zusammenhang mit Überhangsmandaten entschieden, das beim Wahlergebnis die Form des Verhältniswahlrechts bewahrt bleiben muß. Die Abbildung im Parlament muß dem Stimmverhältnis weitgehend entsprechen. Diese Vorgabe kann höher gewertet werden als der geannte Verfahrensfehler.

    Vermutlich wird die AFD alle ihr prozentual zustehenden Sitze erhalten. Die gebündelten Erststimmen führen zu einer höheren Zahl von Überhangsmandaten, die ausgeglichen werden müssen.

    • @Donald Duck:

      Das sehe ich anders. Auch mit Ausgleichsmandaten könnte die AfD nicht mehr als 18 Listenbewerber in den Landtag schicken. Ausgleichsmandate setzen voraus, dass es überhaupt zugelassene Kandidaten gibt, die diese Mandate besetzen können. Die Ausgleichsmandate können nur von Listenkandidaten besetzt werden. Und wenn auf eine Landesliste mehr Sitze entfallen, als Bewerber benannt sind, bleiben diese Sitze unbesetzt.

  • Vergessen wir mal nicht den wichtigsten Punkt. In Sachsen regiert die CDU deswegen seit Jahrzehnten weil im Schnitt 40% nicht hingehen. Bei der letzten Wahl waren es sogar 51% die der Wahl fernblieben. Was machen die eigentlich wenn mal alle hingehen und sämtliche frühere Nichtwähler sich einer Partei anschliessen?

  • Ich finde den Kommentar gut und richtig. Nein, ein AfD-Freund bin ich nicht, aber hier eine Partei durch die bestehenden Regelungen zum Opfer zu machen, führt zum Gegenteil. Es mag ja sogar sein, daß die AfD sich in dieser Absicht diesen formalen Schnitzer geleistet hat (wenn es denn einn zwingender war), aber gerade dann sollte der Rechtsstaat souveräner sein, und die AfD mitspielen lassen. Die 'etablierten' Parteien sind sich in vielem uneinig, aber in der anti-AfD-Haltung besteht grosse Einigkeit. Politisch sicher gut & richtig, aber das befördert natürlich den Mythos vom 'austricksen des kommenden Wahlgewinners'. Man sollte die AfD politisch angehen, nicht mittels Geschäftsordnungstricks - ach ja, wie steht es eigentlich mit dem Bundestagsvizepräsidenten... ?!?

    • @dodolino:

      Die Partei wird nicht zum Opfer gemacht, sondern inszeniert sich selber so. Hier ist auch niemand hinters Licht geführt oder durch Geschäftsordnungstricks von seinen demokratischen Rechten abgehalten worden.

      Kurz gesagt: Kommentare wie Ihrer basteln am Opfernarrativ der AfD und erweisen ihr damit einen großen Dienst.

      • @pitpit pat:

        Nein, sehe ich nicht so. Ich schliesse ja nicht aus, dass die AfD mit dem Opfermythos spekuliert; ich versetze mich nur in die Lage derer, die sagen KÖNNTEN, daß die 'anderen' die AfD runter kriegen wollen.



        Ich persönlich wähle (meistens) 'Links', bin aber der Meinung, daß der AfD-Wähler kein Ungetüm ist, sondern jemand, die/der auch für die anderen Parteien erreichbar ist - WENN das Programm und die Glaubwürdigkeit stimmt. Aber wenn es heisst, die Geschäftsordnung bestimmt die Zahl der Sitze, DANN ist es vermutlich formal korrekt, aber unpolitisch.

        • @dodolino:

          Das Problem ist, dass es mittlerweile genügend Menschen gibt, die auf eine gefühlte Wirklichkeit reagieren. Gefühlte Wirklichkeit ist aber nicht dasselbe wie die Realität, deshalb ist u.U. auch sehr gefährlich, sich darauf zu beziehen.



          Wie soll man mit diesem Problem umgehen? Ihr Vorschlag ist es, die Wirklichkeit den Gefühlen anzupassen, mein Vorschlag ist: Die Realität stark machen, denn es gibt nur eine.

          Geben Sie dem Affen nicht noch Zucker!

  • Generell ist natürlich richtig, dass die Wahl nun verfälscht wird. Denn natürlich werden Menschen nun strategisch mit ihren Erststimmen umgehen und Kandidaten wählen, die sie sonst niemals unterstützen würden.

    ABER: Das ist die Folge eines normalen demokratischen Ablaufes.



    Die AfD hat einen - vermeidbaren - Formfehler begangen.



    Auch das ist Teil eines demokratischen Prozesses.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Ich musste mir meine noch etwas müden Äuglein mehrmals reiben. Eine Lex AfD aus taktisch-strategischen Gründen? Chaos kann auch herbeigeschrieben werden, wo es noch nicht ist. Deshalb: Etwas weniger Alarmismus bitte, Herr Rath.

    Und das Skurrile und Bizarre den Bereichen überlassen, wo es auch hinpasst.

  • An sich richtig, nur ändert das nichts am ursprünglichen Argument, da jeder sich Wahlbeinträchtigt fühlender die Legitimität der Wahl bezweifeln würde.



    Dies klingt auch etwas beim Autor durch, statt eine großräumige Aufklärungsplakatkampagne zu fordern:



    Wer AfD wählt, wählt nicht nur Dösköppe, die zu blöd sind, sich korrekt aufstellen zu lassen, sondern wirft seine Stimme zugunsten der Etablierten weg, schräge Alternativen listeten sich ja erfolgreich.

  • Danke für die Erklärung!



    Allerdings finde ich nicht, dass der Charakter der Wahl verfälscht wird. Aufgrund eines selbstverschuldeten Fehlers versucht die AfD nun möglichst viele Direktmandate zu holen, die anderen Parteien überlegen nun an gemeinsamen Wahlempfehlungen.



    Die AfD hätte auch ansonsten versucht, soviele Direktmandate als möglich zu holen und die anderen Parteien würden auch ansonsten in einigen Wahlkreisen versuchen, dies durch Kooperation zu verhindern. Dieses Verhalten verschärft sich jetzt und beeinflusst auch die Wahl, aber das ist OK, denn das Verhalten der Parteien darf auch die Wahl beeinflussen.



    Es wirkt ein wenig so, als hätte die Angst vor der ungerechtfertigten Opferhaltung der AfD einen kleinen Anteil an diesem Kommentar.

    • @pitpit pat:

      Natürlich wird das Wahlergebnis verfälscht, und zar nicht nur bei der AfD, sondern das Gesamtergebnis.



      Ein kleines Rechenbeispiel (ohne Berücksichtigung von Direkt-, Überhang- und Ausgleichsmandaten):



      Der Landtag hat normalerweise 120 Mitglieder.



      Bei einem Wahlergebnis von 30% entfielen auf die AfD 36 Sitze, von denen sie aufgrund der Entscheidung des Wahlausschusses nur 18 besetzen könnte. Die anderen 18 Sitze würden nicht besetzt werden, der Landtag hätte in dieser Wahlperiode nur 102 Mitglieder.



      Mit 52 Sitzen hätte man in diesem Rumpflandtag eine absolute Mehrheit und könnte eine Regierung bilden. Diese "regierungsfähige" Mehrheit repräsentiert aber nur 43,3% eines normalen Landtages mit 120 Mitgliedern.



      Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Landes- oder Bundesverfassungsgericht eine solche Regierung als verfassungsmäßig ansehen würde.



      Die Entscheidung des Landeswahlausschusses hätte dann nicht nur der AfD geschadet, sondern aufgrund der unverhältnismäßigen Sanktionen eine Verfassungskrise verursacht.

      • @Don Geraldo:

        So natürlich ist das nicht.

        Verfälschen: (bewusst) falsch machen

        Deshalb habe ich 'beeinflussen' benutzt. Denn selbstverständlich beeinflusst die gekürzte Landesliste die Wahl. (Hoch die Tassen!)

        'Unverhältnismäßige Sanktionen', 'Verfassungskrise'? Wir scheinen nicht im selben Film zu sitzen.



        Es gibt in Sachsen ein Wahlgesetz und eine Landeswahlordnung. Wer kandidieren will, sollte diese Gesetze und Verodnungen kennen. Wer dann einer Fehler macht, kriegt sogar noch ein Informationsschreiben damit er den Fehler heilen kann.



        Das hat die AfD nicht auf die Kette bekommen.

        Ist doch super!

        • @pitpit pat:

          Nachtrag:

          Der Landeswahlausschuss hat meiner Meinung nach keine große Wahl gehabt: Die Alternative wäre gewesen, die gesamte Liste zuzulassen und bis nach der Wahl in ständiger Angst zu leben, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Wahl nachher von anderen geklagt wird.



          Zumindest aus meiner Erfahrung kann ich sagen: Man will vor allem seinen Job gut machen, d.h. eine rechtlich saubere Wahl durchführen.

  • Die Verdchwörungstheorie, dass die AfD mit Absicht und Kalkül gehandelt hat, wurde ja bereits angestellt. Halte sie gar nicht für so unwahrscheinlich. Man sollte nämlich nicht den Fehler machen, Nazis und Faschisten für dumm zu halten. Ihre Anhänger sind es oft, allerdings gilt dies für Menschen im Allgemeinen. Mangelnde Empathie und eine gewisse Verblendung sind sicher auch sehr geläufig bei Rechten, aber sie sind nicht per se dumm. Die AfD könnte hier mit Erfolg an ihrem Opfer- und Heldenmythos gearbeitet haben.



    Bleibt, ohne deutlichere Hinweise, natürlich trotzdem nur Theoriefindung.

    • @Hampelstielz:

      Es gibt keine Nazis mehr. Die sind alle verstorben oder sitzen im Knast. Es gibt Neonazis, schlimm genug. Bitte beachtet eine korrekte Benennung.

    • @Hampelstielz:

      Schon im dritten Reich wusste man: die Deutschen sind ehrlich, intelligent, und nationalsozialistisch. Allerdings können immer nur zwei Eigenschaften zugleich auftreten...

      • @R R:

        Bei der Zusammensetzung aus ehrlich und nationalsozialistisch beißt es sich gewaltig. Man muß zumindest sich selbst betrügen und in Folge auch die Umwelt, um Rassenlehre, Nationalismus, Antisemitismus usw. zu verinnerlichen.