Streit um Landesliste: Sachsen-AfD droht mit Anwälten
Die sächsische AfD will die gekürzte Wahlliste nicht akzeptieren. Sie stellt ein Ultimatum bis Montag und droht mit Anzeigen.
Die AfD Sachsen geht mit allen Mitteln gegen die vom Landeswahlausschuss verfügte Nichtzulassung ihrer Listenplätze 19-61 zur Landtagswahl vor. Sie stellte am Freitag dem Wahlausschuss und der Landesregierung ein Ultimatum, diese vor einer Woche getroffene Entscheidung bis Montag zu revidieren. Andernfalls würde man die Ausschussmitglieder wegen Rechtsbeugung anzeigen.
Tags zuvor war bereits Verfassungsbeschwerde beim Landes- und beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden. Man wolle nicht erst ein Wahlprüfungsverfahren nach der Konstituierung des neuen Landtages nach der Wahl am 1. September abwarten, sagte der Landesvorsitzende Jörg Urban.
Der Wahlausschuss hatte nur die ersten 18 Plätze anerkannt, weil beim zweiten Listenparteitag ein anderes Wahlverfahren unter anderen Bedingungen angewendet wurde. Die AfD war ab Listenplatz 31 von ihrem umständlichen Einzelwahlverfahren aus Zeitgründen zu Gruppenabstimmungen übergegangen.
Urban nannte die Nichtanerkennung am Freitag „böswillig und/oder dilettantisch“. Man habe die Landesliste frist- und formgerecht eingereicht und sei sich keines Fehlers bewusst. Um diese Behauptung zu untermauern, stellte der für die Fraktion tätige Jurist Michael Elicker ein Rechtsgutachten vor. Ein Wechsel des Listenplatz-Wahlverfahrens während eines Parteitages sei zulässig.
Die AfD Sachsen steht in Umfragen derzeit bei rund 25 Prozent. Das entspricht etwa 30 Sitzen im Landtag. Wegen der Listenpanne stehen für die Partei also mehrere Mandate auf dem Spiel.
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